Mittwoch, Mai 27, 2009

Irritierendes Urteil: Mutter, die ihre Tochter ermordete, schuldig gesprochen!

In einer aktuellen Nachrichtenmeldung über eine Kindsmörderin heißt es:

Das Landgericht Stuttgart sprach die 34-Jährige nun am Mittwoch des Mordes schuldig und verurteilte sie zu lebenslanger Haft. Die Frau hatte gestanden, ihre Tochter im Dezember vergangenen Jahres von einer Stuttgarter Neckarbrücke geworfen zu haben. (…) Die Mutter hatte sich wenige Stunden nach der Tat gestellt. Sie gab an, sie habe sich mit der Erziehung alleingelassen gefühlt, sei überfordert gewesen. Das rechtfertige in keiner Weise eine solch "entsetzliche" Tat, betonte (der Vorsitzende Richter) Hahn. (…) Ein Gutachter stellte keine depressive Störung bei der Frau fest. Die Tat sei auch nicht im Affekt geschehen und die Mutter voll schuldfähig.

Dass sie sich selbst ebenfalls töten wollte, nahm das Gericht der Frau nicht ab. Auch ein halbherziger Selbstmordversuch 2003 habe lediglich "Appellcharakter" gehabt. Lange sei sie am Abend unentschlossen auf der Brücke hin- und hergelaufen, bevor sie ihre Tochter umbrachte. "Der eigene Selbstmord stand nicht im Zentrum der Tat", sagte Hahn. "Das war feindselig." Iva-Maria sei qualvoll ertrunken, habe geschrien und mindestens 40 Sekunden lang ums Überleben gekämpft.


Warum diesmal alle normalerweise funktionierenden Verteidigungsstrategien versagten und das Gericht in diesem Fall tatsächlich der Täterin und nicht der Gesellschaft, dem Vater oder irgendeinem anderen Mann die Schuld gab, wie es in vergleichbaren Fällen geschieht, bleibt rätselhaft. Somit kann nur die altbekannte patriarchale Frauenfeindschaft als Motiv angenommen werden. Dabei hatten die Medien, etwa in Gestalt der Stuttgarter Zeitung deutlich genug vorgegeben, was man mit nur etwas Mühe als entlastende Momente hätte werten können:

Viele der Mütter, die ihre Kinder töten, weisen ein geringes Selbstwertgefühl auf, haben selbst einen inadäquaten Erziehungsstil und wenig Schutz durch ihre Eltern erlebt und Gewalt als Mittel zur Konfliktlösung erfahren, heißt es in einer Studie zu Tötungshandlungen im familiären Umfeld.


Von Protesten der Deutschland prägenden Feministin Alice Schwarzer, die vergangenen Sommer einen Straferlass wenigstens für die Mörderinnen von Neugeborenen gefordert hatte, ist noch nichts bekannt.

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Montag, Dezember 15, 2008

Mutter "überfordert": Vierjährige von Neckar-Brücke geworfen

Ich verzichte ja normalerweise darauf, hier jede Gewalttat einer Mutter oder anderen Frau auszuwalzen, aber bei manch einem Extremfall packt einen doch das fassungslose Grausen.

Ob die (vor)letzten Absätze des verlinkten Artikels bei einem Vater als Täter ähnlich einfühlsam und Verständnis suchend wären, wage ich im übrigen sehr zu bezweifeln.

(Gefunden habe ich den Artikel dank "Politisch Korrekt".)

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Montag, November 24, 2008

Mutter, die ihr Kind tötete, bleibt straffrei

Keine Ahnung, warum Alice Schwarzer noch extra Artikel schreibt, um Straffreiheit für Frauen zu fordern, die ihr Kind auch nach der Geburt noch abtreiben:

Im Prozess um den gewaltsamen Tod eines Neugeborenen ist die Mutter am Montag vom Landgericht Kassel zu acht Monaten Haft verurteilt worden. Die 32-Jährige aus Bad Wildungen wurde wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. (...) Zum Hintergrund der Tat gab sie an, sie habe sich durch die Schwangerschaft und die bevorstehende Mutterschaft in ihrer Lebensplanung gestört gefühlt. (...) Die Frau, die bereits elf Monate in Untersuchungshaft gesessen hatte, ist nach dem Urteilsspruch auf freiem Fuß. Für die Monate, die sie zu lang in Haft gesessen habe, werde sie entschädigt (...).


Gut, es wäre auch zutiefst frauenfeindlich gewesen, wenn das Gericht auf die Lebensplanung der Mutter keine Rücksicht genommen hätte.

Hier findet man den vollständigen Artikel.

Herzlichen Dank an R.N. für den Link.

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Montag, August 25, 2008

Alice Schwarzer fordert Straferlass für Kindermörderinnen

In dem entsprechenden Beitrag Schwarzers auf EMMA-Online heißt es über die Täterinnen:

Fast immer sind es Hausfrauen oder ganz junge Mädchen. Und immer sind sie gnadenlos einsam. Bis 1998 galt für solche Fälle der 2001 abgeschaffte § 217, nach dem bei unehelichen Kindern der so genannte "Kindsmord", also die Tötung direkt nach der Geburt, als "erweiterte Abtreibung" mit "nicht unter drei Jahren" bestraft wurde. Heutzutage wird Kindsmord wie der Mord oder Totschlag eines Erwachsenen bzw. eigenständig lebenden Kindes bestraft.


Das geht so natürlich nicht weiter, weil es Frauen, die ihre Kinder umgebracht ... Verzeihung: spät-abgetrieben haben, im Gefängnis nicht gut geht. Was tun?

Ein kurzer Prozess könnte die Wiedereinführung des § 217 sein, aber diesmal nicht eingeschränkt auf die Tötung "unehelicher", sondern für alle Neugeborenen. Der alte § 217, der im 19. Jahrhundert ins Strafgesetzbuch aufgenommen wurde, ging davon aus, dass nur ledige Mütter Probleme haben. Wie wir sehen, ist das ein Irrtum. Doch die juristische Unterscheidung im alten Recht zwischen "Kindsmord" – also der Tötung eines Neugeborenen, direkt nach der Geburt und noch bevor sein Leben beginnt – und der Tötung eines bereits eigenständig lebenden Kindes oder Erwachsenen war richtig. Es war falsch, diesen Paragraphen ersatzlos abzuschaffen. Ein neuer § 217 muss her, der diese einsamen und verzweifelten Mütter nicht auch noch für Jahrzehnte ins Gefängnis schickt.


Nicht zuletzt müsse man sich ja auch mal folgendes vor Augen halten: Ist die Mutter im Knast, bleiben überlebende Kinder beim Vater. Und das könne ja nun wirklich niemand wollen:

In den meisten Fällen sind die Frauen, die ein Neugeborenes nicht leben lassen, schon Mütter – und fast immer gute Mütter. Doch in der Regel gehen sie dann ins Gefängnis, und ihre Kinder bleiben bei dem Vater zurück. Bei dem Mann, der wegguckt, schweigt, droht. Und in den meisten Fällen auch schlägt.


Ich bin vermutlich mal wieder der einzige, dem bei diesem Auch-Kindsmörderinnen-sind-bessere-Menschen-Schwampf leicht übel wird. Wie ich die Berliner Frauenpolitikerinnen kenne, bereiten die jetzt schon das gewünschte Gesetz vor.

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