Donnerstag, Juli 17, 2008

Israel: Können bald auch Frauen wegen Vergewaltigung belangt werden?

Women may soon be able to be charged with rape. Last Sunday the Ministerial Committee on Legislation approved a change to the criminal code, which would allow women to be charged with the rape of minors or adults.

The proposed law, introduced by MK Zevulun Orlev (National Union - National Religious Party), would broaden the definition of rape, statutory rape, and sex crimes involving family members. According to Orlev's amendments, these crimes would also apply to cases where a woman forces a minor to have sex with her.

Similar bills were introduced in the two previous Knessets but the Justice Ministry has objected to such changes until now, and the bills were never enacted. (…) It seems as though the ministry changed course upon learning of the case in Netivot, where a mother forced two of her sons, aged 8 and 11, to have intercourse with her. Even though the woman confessed to the accusations, the prosecution's indictment was based on indecent acts and child abuse, since no more serious criminal charges were available.

The maximum sentence for rape is 16 years; it can reach up to 20 years if there are aggravated circumstances. The maximum sentence for indecent acts is only seven years. According to the proposed law, the status of a female rapist is tantamount to that of a male rapist.


Die Haaretz berichtet.

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Mittwoch, Juli 09, 2008

"Times of India" fragt: Sind die Gesetze unfair gegenüber Männern?

But the section of society that is the most worried, or rather, outraged by some of the recent changes in Indian law, is no doubt the men. Be it the Domestic Violence Act passed by the government last year or the recent ruling of the Rajasthan High court that stated that a wife could live with her paramour – men seem to have been shortchanged by the entire judicial process. Or so the responses of our readers, bloggers, and a cross section of men we spoke to leads us to believe. According to most of our readers, the law is becoming increasingly biased against men.


Hier findet man den vollständigen Artikel.

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Samstag, Juni 21, 2008

"Richter ignorieren das neue Unterhaltsrecht"

Anwälte weisen darauf hin, dass die Oberlandesgerichte das neue Gesetz nicht zur Kenntnis nähmen. Mehr erfährt man von der "Welt".

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Dienstag, Mai 20, 2008

USA: Vater eingesperrt, weil Tochter Schulabschluss nicht schafft

Brittany Gegner (…) said her father shouldn’t be blamed for her failure because she has been living with her mother.


Die Rechtsanwalt-News berichten.

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Tötungsdelikte: Professor Amendt beklagt zweierlei Maß

Professor Gerhard Amendt, Leiter des Instituts für Geschlechter- und Generationenforschung an der Universität Bremen, hat einen neuen Gastkommentar in der "Welt" veröffentlicht. Er beginnt so:

Wie muss man sich das erklären, dass ein Mann, der fünf Mitglieder seiner Familie mit einer Axt erschlägt, in Untersuchungshaft genommen wird, eine Frau hingegen, die drei tote Säuglinge über Jahre in der Kühltruhe ihres Kellers verwahrt, zugleich in die psychiatrische Klinik eingewiesen wird?

Im Fall des Mannes, so wird im Wiener "Standard" gemutmaßt, muss man das Profil des Täters herausfinden, um andere gewaltbereite Männer an Ähnlichem zu hindern. Als Motiv der Tötungen nannte der Mann aus einem Wiener Nobelviertel, dass er seiner Familie die Scham über sein berufliches Scheitern in aller Öffentlichkeit ersparen wollte. Die zwanghafte Fürsorglichkeit eines tief beschämten Mannes nimmt so einen mehrfach tödlichen Ausgang!

Im Fall von Frauen besteht hingegen die Tendenz, nach deren Motiven erst gar nicht zu fragen. Beim Mann geht es um einen gefährlichen Täter, bei der Frau um eine Kranke, deren eingeschränkte Verantwortungsfähigkeit durch Einweisung in die Psychiatrie vorweggenommen wird. So als könne individuell nicht sein, was gesellschaftlich nicht sein darf! Dass Frauen gewalttätig sind und töten!


Hier geht es weiter.

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Freitag, Mai 16, 2008

"Gerichtsurteil: Die weibliche Brust ist privat, die männliche nicht"

Einmal mehr sind wir nicht überrascht. Spiegel-Online berichtet über die Hintergründe.

(Nachtrag vom nächsten Morgen: In der Fassung dieses Blogeintrags von gestern abend war die Überschrift verdreht - "Die männliche Brust ist privat, die weibliche nicht"-, das habe ich jetzt berichtigt.)

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Spanien: Männliche Täter dürfen härter bestraft werden als weibliche

Gut, das ist hierzulande nicht viel anders, aber die Offenheit, mit der dies geschieht, lässt einen dann doch den Atem stocken.

Die Standard berichtet:

Spanische Männer dürfen bei Gewalt gegen eine/n Lebenspartner/in härter bestraft werden als Frauen. Das Madrider Verfassungsgericht billigte ein umstrittenes Gesetz, mit dem die Regierung von Ministerpräsident Jose Luis Rodríguez Zapatero die Gewalt gegen Frauen bekämpfen will.


Die "RichterInnen", so Die Standard, wiesen mehrere Klagen zurück, die in einer doppelt so hohen Mindeststrafe für Männer wie für Frauen einen Verstoß gegen die in der Verfassung garantierte Gleichberechtigung sahen. Der Grund: Von Männern begangene Gewalt sei besonders verwerflich – und häufiger:

Nach Angaben der Zeitung "El País" sind bei Gewaltanwendung in der Familie in 99 Prozent der Fälle Männer die Täter.


Das ist doch einmal ein recht gutes Beispiel dafür, wie aus propagandamäßig gestreuter Fehlinformation sexistische Gesetze entstehen können.

Genderama-Leser N. mailt mir zu diesem Artikel:

Da kann man nur noch sagen es geht voran, Schritt für Schritt nähern wir uns dem "weiblichen Jahrtausend".

Auch wenn es sicher eine ganze Menge zu dieser Angelegenheit zu sagen gäbe, möchte ich aus Zeitgründen nur auf einen Satz aus der Urteilsbegründung kurz eingehen:

"Die RichterInnen begründeten ihre Entscheidung damit, dass die von Männern ausgehende Gewalt besonders verwerflich sei."

Ich bin da sicher kein Fachmann und man sollte mit der Verwendung solcher Begriffe sicher auch vorsichtig umgehen, aber der einzige Begriff der mir einfällt das zu beschreiben ist ´Geschlechtsrassismus´.

Mit dieser Aussage wird in meinen Augen eine wertbezogene Geschlechtstrennung vorgenommen. Mit diesem Urteil und vorallem mit dieser Begründung wird nach meinem Dafürhalten erstmals, nach vielen Jahren der medialen "Beweisführung", der höhere Wert des weiblichen Geschlechts gegenüber dem männlichen verfassungsrechtlich festgeschrieben und damit letztlich öffentlich und rechtsstaatlich anerkannt.

Ich glaube wenn MANN jetzt nicht langsam aufwacht dann können wir gleich liegenbleiben.

Den nächsten "Entwicklungsschritt" mag man sich gar nicht mehr vorstellen ...

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Vater durfte Tochter nicht sehen – bekommt "Entschädigung"

15 Jahre lang hatte er keinen Kontakt zu seiner Tochter, weil die Mutter dies nicht wollte. Der Vater klagte durch mehrere Instanzen - und bekam vor dem Europäischen Gerichtshof nun Recht - und eine Entschädigungszahlung.


So schildert es Spiegel-Online. Die taz schildert den Fall weit ausführlicher – und beim Lesen ihres Artikels fragt man sich auch weit eher, ob rund 10.000 Euro wirklich eine "Entschädigung" für ein verlorenes Kind darstellen können:

Nun billigte der Straßburger Gerichtshof dem Vater 10.800 Euro als Entschädigung und für Anwaltskosten zu - weil das deutsche Verfahren viel zu lange gedauert habe. Die Bundesregierung hatte den Verstoß gegen die Menschenrechtskonvention von sich aus eingeräumt. Für Lück ist es ein schwacher Trost. Nur aus einem Grund hat sich das juristische Vorgehen für ihn gelohnt: "Lea weiß jetzt immerhin wieder, dass es mich gibt und kann, wenn sie will, Kontakt aufnehmen."

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Samstag, Mai 03, 2008

Justitia ist weiblich

Vor Gericht und auf hoher See ist der Mann allein - Frauen ausgeliefert. Zum Beispiel an einem Apriltag im Landgericht Darmstadt, Saal 10. Angeklagt ist der 27 Jahre alte Jordan L. Zu Gericht sitzen über ihn: die Richterin am Landgericht Ingrid Schroff, unterstützt durch eine Beisitzerin und zwei Schöffinnen. Nicht zu vergessen die Staatsanwältin, und sogar der Rechtsbeistand des Angeklagten ist blond, weiblich, jung. Das Heft haben die Frauen in der Hand, während der Angeklagte schweigt und der Gerichtsdiener allenfalls die Zeugen hereinrufen darf. Von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt, haben sich in den vergangenen Jahren Frauen in der deutschen Justiz breitgemacht.


Mit diesen Sätzen leitet die FAZ einen Artikel, der die derzeitigen Umbrüche im Rechtswesen ausleuchtet. Einige weitere Passagen dieses Beitrages:

Und viel häufiger als früher wählt (der Richterwahlausschuss) Kolleginnen. "Sie haben einfach bessere Noten als die Männer", bestätigt Andrea Titz, Staatsanwältin in München und engagiert im Deutschen Richterbund (DRB).


Was lange unvorstellbar und überflüssig schien, war plötzlich Praxis: Nach und nach nahmen alle 16 Bundesländer Gleichstellungsverordnungen in das Beamtenrecht auf. Fortan galt eine "weiche Quote". Was nichts anderes bedeutet als: Bewerben sich um eine freie Stelle im Justizdienst ein Mann und eine Frau, so wird bei gleicher Qualifikation die Bewerberin bevorzugt.


Das Bemühen, auf keinen Fall irgendwelche Geschlechtsmuster zu erfüllen, lasse sich mitunter auch bei Familienrichterinnen beobachten, glaubt Forscherin Ulrike Schultz. Die würden Frauen nach einer Scheidung bei der Bemessung der Unterhaltszahlung nämlich weniger großzügig bedenken als ihre männlichen Kollegen. Besonders wenn die klagende Ehefrau ihren Lebensunterhalt nicht selbst verdient, kann der Sympathiefaktor gegen null tendieren. Aber das sind nur Beobachtungen, keine belastbaren Fakten.


Reichlich sarkastisch klingt einer der Leserkommentare zu diesem Artikel:

Am 23. April (anlässlich eines Kindermordes) habe ich gefragt, wie lange es dauern wird, bis wir wieder von den hochqualifizierten Powerfrauen mit ihrer Frauenpower lesen.
10 Tage.
Danke.

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Mittwoch, April 16, 2008

Lesermail (Frauenrabatt vor Gerichten)

Genderama-Leser F.J. mailt mir:

Sehr geehrter Herr Hoffmann,

ich nehme mal an, Sie besitzen bereits ein umfangreiches Archiv zu den Themen, die auf "Genderama" behandelt werden. Vielleicht paßt das Dokument im Anhang dort hinein. Es handelt sich um ein Interview aus der aktuellen Ausgabe 3/08 der "Zeitschrift für Rechtspolitik" mit einem pensionierten Strafrichter. Interessant die markierte Passage.

Man ist ja von gewissen Juristenkollegen (-innen) so einiges gewöhnt; Frau Zypries etwa mit ihrem absurden Projekt einer Kriminalisierung von Vaterschaftstests steht weit oben auf der Liste derer, die in diesem Bereich immer wieder fassungslos machen. Daß sich allerdings ein (ehemaliger) Richter in solch nonchalanter Art mal eben öffentlich zu seiner langjährigen rechts- und verfassungswidrigen Praxis bekennt, das (weibliche) Geschlecht als pauschalen Strafminderungsgrund zu behandeln, das hat mich dann doch schockiert. Er rechnet offenbar damit, daß solches allgemeinen Beifall findet oder zumindest keinen Anstoß erregt. Anscheinend zurecht - dem Interviewpartner war diese haarsträubende Aussage keine Nachfrage wert.


Das dieser Mail beigefügte pdf-Dokument enthält ein Interview mit dem Richter am Amtsgericht a.D. Professor Ulrich Vultejus, Berlin. Es ist betitelt mit "Kein Gesetzgeber kann einen Richter zu einem Urteil zwingen" und erschienen in der oben genannten Ausgabe der genannten Zeitschrift vom 11. April 2008, herausgegeben vom Verlag C.H. Beck. In der erwähnten Passage erläutert Richter Vultejus:

"Theoretisch müssen Männer und Frauen bei gleichen Taten auch gleich bestraft werden. Rechtssoziologen wollen herausgefunden haben, dass Frauen etwas milder bestraft werden. Ich bin in Strafverfahren gegen Frauen immer wieder in Schwierigkeiten geraten und habe mich deshalb jeweils gefragt, welche Strafe würde ich gegen einen Mann bei derselben Anklage verhängen und auf diese Strafe alsdann abzüglich eines 'Frauenrabatts' erkannt. Ähnlich scheinen es auch meine Kollegen zu handhaben, wie die eben wiedergegebene rechtssoziologische Untersuchung ergibt. Ein Frauenrabatt ist gerechtfertigt, weil es Frauen im Leben schwerer haben und Strafen deshalb bei ihnen härter wirken."

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Sonntag, April 06, 2008

Falsche Zeugen vor Gericht

Sie behaupten von Nazis oder Sexualverbrechern überfallen worden zu sein. Sabine Rückert über falsche Zeugen vor Gericht.


So lautet der Anreißer zu Sabine Rückerts aktuelles "Zeit"-Videoblog zu diesem Thema. Aber eigentlich hätte die Rede von "falschen Zeuginnen" sein müssen, denn Sabine Rückert erwähnt als Beispiele ausnahmslos Frauen. Das Videoblog verweist auf ein auch online abrufbares Interview Rückerts mit einem psychologischen Gutachter. Zwei kurze Auszüge:

ZEIT: Welche Delikte kommen für falsche Beschuldigungen infrage?

Köhnken: So gut wie alle – bis hin zu Mord und Totschlag. Aber ganz überwiegend sind es Sexualdelikte. Und hier hat die Zahl der Erwachsenen – in der Regel Frauen – auffällig zugenommen, die behaupten, Opfer einer Sexualstraftat geworden zu sein und bei denen gleichzeitig eine psychiatrische Grundproblematik, meistens eine Persönlichkeitsstörung, vorliegt. Das sind Konstellationen, bei denen die Justiz Bedenken kriegt, und dann werden Gutachten eingeholt.

ZEIT: Wo waren diese psychisch labilen Frauen früher? Wurden sie sämtlich für glaubwürdig gehalten und sorgten für Justizirrtümer?

Köhnken: Früher gab es diese Frauen auch, und ich schließe nicht aus, dass so manche als glaubwürdig durchgerutscht ist, einfach weil der Justiz das Problembewusstsein fehlte. Ob sich die Zahl der Persönlichkeitsgestörten in den letzten Jahren erhöht oder nur deren Erkennbarkeit gesteigert hat, mag dahingestellt bleiben. Sicher aber ist die Sensitivität für psychisch defekte Personen in der Justiz gewachsen, die Staatsanwaltschaften und Gerichte haben dazugelernt.


ZEIT: Warum sind es vor allem Frauen, die durch Falschbezichtigungen auffallen?

Köhnken: Persönlichkeitsstörungen treten bei Frauen deutlich häufiger auf diese Weise zutage. Bei Männern äußern sie sich anders, zum Beispiel durch Aggressionsdelikte.


Schön, dass sich hier allmählich ein Problembewusstsein entwickelt.

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Mittwoch, April 02, 2008

Väteraufbruch kritisiert Urteil des Verfassungsgerichts

Der Verein Väteraufbruch hat mit Unverständnis auf das Verfassungsgerichtsurteil zum Umgang von Eltern mit ihren unehelichen Kindern reagiert. In der Kinderpsychologie sei es unstrittig, dass ein Kind Kontakt zu beiden Elternteilen brauche, sagte der Sprecher des Vereins, Marcus Gnau.


Das Deutschlandradio hat Gnau im Interview.

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Dienstag, April 01, 2008

"Wir sind mitten in einem tiefgreifenden sozialen Wandel"

Die "Tagesschau" berichtet über ein anstehendes Verfassungsgerichtsurteil zum Besuchszwang für Väter:

Das Ungewöhnliche ist: Dirk B. klagt, weil er sein Kind nicht sehen will. 2004 verfügte das Oberlandesgericht Brandenburg, Dirk B. müsse den Jungen in Anwesenheit eines Jugendamtmitarbeiters alle drei Monate treffen. Andernfalls drohe ein Zwangsgeld von bis zu 25.000 Euro.


Bei dieser Gelegenheit spricht die "Tagesschau" auch an, dass die meisten Väter das entgegengesetzte Problem haben:

Während die Karlsruher Richter heute darüber entscheiden, ob er zum Umgang mit seinem Kind gezwungen werden kann, ziehen immer mehr Väter vor die Gerichte, um das eigene Kind wenigstens regelmäßig sehen zu können. Auch deswegen ist der Fall so aufsehenerregend: Er verläuft gegen einen klaren gesellschaftlichen Trend. (...) Die Kluft zwischen der juristischen Realität und den Ansprüchen der Väter drohe immer tiefer zu werden, sagt Horst-Heiner Rotax, seit 30 Jahren Familienrichter und Vorsitzender der Kinderrechtskommission des Familiengerichtstags: "Mittlerweile streiten Männer nicht nur um das Besuchs- und das Umgangsrecht, sondern verstärkt auch um das Sorgerecht. Dann müssen wir ihnen beibringen, dass das sehr, sehr schwierig ist. Das ist eine Realität in der deutschen Gesetzgebung, um die wir im Moment nicht herum kommen." Besonders die rechtliche Stellung unverheirateter Väter hierzulande sei für EU-Verhältnisse nicht mehr zeitgemäß, erklärt der Soziologe Müller: "Da sind wir ganz einsam, vor allem im Vergleich mit Finnland, Portugal, Schweiz, Österreich und Malta. In der EU haben die meisten Länder die gemeinsame Sorge für das Kind als Regelfall - egal, wie die Eltern rechtlich zueinander stehen."


Das Urteil des Verfassungsgerichts lautete: Väter dürfen nicht vom Staat zum Umgang gezwungen werden. Experten begrüßen das Urteil, wie Spiegel-Online vermeldet. Dass das Urteil vernünftig ist, erkennt man unter anderem auch daran, dass der Verband alleinerziehender Mütter (nicht gerade ein Unterstützer der Männerrechtsbewegung) darüber motzt.

Nachtrag, am selben Nachmittag:
Mein Schweizer Korrsepondent wendet gegen obige Darstellung des Soziologen ein: "In der Schweiz gibt es das gemeinsame Sorgerecht lediglich, wenn beide Elternteile einverstanden sind. Ist die Mutter also dagegen, wird ihr in aller Regel das alleinige Sorgerecht zugesprochen!"

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Mittwoch, Januar 30, 2008

Angeklagter verteidigt sich mit "Geprügelter-Mann-Syndrom"

In den USA war lange Zeit eine beliebte Verteidigungsstrategie von Frauen, die ihren Ehemann umgebracht hatten, sich durch zuvor von ihm erlittene häusliche Gewalt zu rechtfertigen. In der Berliner "taz" hatte Heide Oestreich diese Strategie einmal folgendermaßen verteidigt:

Die Richter könnten auch annehmen, dass eine jahrelang verprügelte Frau, die immer noch bei ihrem Mann bleibt, offenbar psychisch so derangiert ist, dass sie keine andere Lösung sieht, als ihn umzubringen. Das Strafrecht kennt dafür den Terminus "Entschuldigender Notstand", nach dem eine solche Frau sogar freigesprochen werden könnte. Dazu allerdings müssten Richter Einblick in die besondere psychische Konstellation geschlagener Frauen haben, die die Soziologie als "battered women syndrome" beschreibt und die erklärt, warum geschlagene Frauen oft in einer Art psychischen Abhängigkeit vom Schläger verharren.


Die liberale Feministin Wendy Mc Elroy hingegen befindet zum "battered women syndrome (BWS)":

Controversy swirls over whether BWS even exists or is a creation of feminist politics. Whatever is true, BWS is a legal defense available to women and de facto denied to men. Both women and men should be held equally accountable for their acts of violence.


Der Zeitpunkt, um zu überprüfen, ob diese Verteidigung von Männern ebenso angewendet werden kann wie von Frauen, ist jetzt gekommen:

An Indianapolis man who admitted killing his wife plans to argue that he was a victim of battered husband syndrome.


Hier findet man den vollständigen Artikel mit der Hintergrundgeschichte.

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Montag, Januar 28, 2008

"Gattin adé, scheiden tut weh"

Am Samstag fand man den Artikel Sandra Kegels in der Printausgabe der FAZ, inzwischen steht er auch online. Anständig finde ich, dass der "Väteraufbruch für Kinder" zum neuen Gesetz zitiert wird, und bemerkenswert typisch ist die Reaktion eines Richters:

Erst gestern, erzählt Kristina Gräfin Pilati dann, habe sie ein Richter vom Oberlandesgericht angerufen, ein älterer Herr, der sie entgeistert gefragt habe: „Bin ich jetzt Feminist? Warum wehren sich die jungen Frauen nicht? Wissen sie denn nicht, was sie sich da zumuten?“


Was wohl alle Fragen dazu beantwortet, warum Väter vor deutschen Gerichten grundsätzlich den kürzeren ziehen – und zwar völlig egal, was man ihnen damit zumutet - und warum immer wieder erst der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte intervenieren muss, um unseren furchtbaren Juristen die Haxen strammzuziehen. Offenbar fühlen sich so einige Richter als heimliche Anwälte der Frauen. Kein Wunder, dass man in der Väterbewegung so gerne Rolf Bossi liest.

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Sonntag, Januar 20, 2008

Gleichstellungsgesetz verhilft Mann zu 50.000 Euro

Normalerweise läuft es hierzulande so: Die Politik erlässt bescheuerte Gesetze, Frauen profitieren davon und Männer müssen darunter leiden. Ein Mann allerdings hat ganz ordentlich von einem dämlichen Gesetz profitiert. Ich verlinke hier mal nicht auf die Originalmeldung, sondern gleich auf den Kommentar im Forum von MANNdat.

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Montag, Januar 14, 2008

"Kein Cent mehr für die Ex"

Eine Prozesswelle rollt auf die Familiengerichte zu. Das neue Unterhaltsrecht gilt auch für seit Jahren geschiedene Paare. Viele Männer wollen sich nun ihrer alten Verpflichtungen entledigen.


Spiegel-Online berichtet über eine Prozesswelle, die derzeit auf die Familiengerichte zukommen dürfte.

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Donnerstag, Januar 10, 2008

USA: Anwaltskanzlei speziell für Männer

Die St. Louis Post-Dispatch enthält heute einen interessanten Artikel über eine Anwaltskanzlei, die sich gezielt auf männliche Mandanten ausgerichtet hat.

Highly specialized firms for specific groups of people and cutthroat mentalities is nothing new in the world of law. But Cordell & Cordell may be one of the most successful firms when it comes to capitalizing on the Internet and, in particular, the rage behind the fathers' rights movement, sometimes dubbed "mad dads."

Backed by influential nonprofits and advocacy groups like the American Coalition for Fathers and Children, the movement has argued for years — particularly on the Internet — that family courts are biased in favor of women and that men are losing time with their children and sometimes their assets because of it.

(…) The firm's founder, Joseph Cordell of Wildwood, is quick to say he is not a political activist. But he doesn't shy from controversy, nor his belief that feminists have ruled family court.

"Exacerbating things further is the feminist movement and its shrill insistence on women's interests to the utter exclusion of the underlying merits of a given case," he writes on his personal website, fathersworld.com.

(…) Cordell & Cordell's guys-only approach has successful imitators in many cities, and there are also firms catering exclusively to women. But Cordell was one of the first to intuit that men — sometimes reticent to share their feelings — embrace the Web and sites laced with arguments from the fathers' rights movement.

Moderated by the firm's full-time marketing director and six paid employees, the website, with some 200,000 posts and thousands of daily hits, offers calculators to determine the likelihood that a wife is cheating (low, medium or high) and the chances of mom winning custody in court.

Cordell also publicly disputes rhetoric he feels is biased against men. He recently campaigned against a national advertisement on domestic abuse. He said the ad profiled men by improperly implying young boys will grow up to abuse women if fathers fail to actively teach them not to hit women.

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Freitag, Januar 04, 2008

Vermeintlicher "Sexualverbrecher" kommt nach 27 Jahren frei

Auch im neuen Jahr reißt die Kette spät aufgedeckter Fehlurteile nicht ab:

A man imprisoned since 1981 for sexual assault was freed after a judge recommended overturning his conviction. Charles Chatman, 47, was released on his recognizance after serving nearly 27 years of a 99-year sentence. He was freed on the basis of new DNA testing that lawyers say proves his innocence and adds to Dallas County's nationally unmatched number of wrongfully convicted inmates. Chatman became the 15th inmate from Dallas County since 2001 to be freed by DNA testing.


CNN berichtet über das ruinierte Leben eines Mannes, der im Alter von 20 Jahren fälschlich angeklagt und verurteilt wurde.

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Donnerstag, Dezember 06, 2007

"Vater verließ Haus am Tag vor Tötung"

Heute bekam ich eine Reihe von Mails von Leuten, die entsetzt über den aktuellen Fall einer Mutter sind, die ihre fünf Söhne getötet hat und jetzt für schuldunfähig erklärt wurde. Offenbar besteht bei einigen Lesern der Wunsch, diesen Fall auf Genderama zu diskutieren. Interessant sind für mich dabei immer Ansätze, die solche Vorkommnisse über die Ebene des Einzelfalls hinaus betrachten. So findet man heute abend beispielsweise auf Spiegel-Online die folgende Passage:

"Es handelt sich in diesem Fall nicht um Neugeborene, die durch die Mutter starben. Das ist selten", sagt Professor Michael Soyka, Direktor der Psychiatrischen Klinik im schweizerischen Meiringen, im Gespräch mit SPIEGEL ONLINE. (...) Tötungsdelikte von Frauen sind immer noch die Ausnahme, aber keine Rarität mehr, belegt Soyka in seinem Buch "Wenn Frauen töten". Demnach wird jedes achte Mord- und Tötungsdelikt von einer Frau begangen. Oft sind es Tötungen an Neugeborenen. Fast jede Woche gibt es Meldungen über entdeckte Babyleichen: Meist liegen ihnen sogenannte verschwiegene Schwangerschaften zugrunde. Der Anstieg ist enorm. "Die Häufung dieser Fälle und speziell die Massivität derer, in denen Frauen gleich mehrere Kinder bekommen und töten, ist ungewöhnlich hoch", sagt Soyka.


Ein weiterer interessanter Aspekt ist bei solchen Taten für mich die Frage: Wie schreiben die Medien über die Mutter, wie über den Vater? Aufhängen kann man diese Diskussion vielleicht an dem STERN-Artikel "Vater verließ Haus am Tag vor Tötung", in dem es heißt:

Die Kinder wurden offenbar getötet, nachdem der bei der Familie wohnende Vater von drei der fünf Jungen am Tag zuvor das gemeinsame Haus verlassen hatte. Steffi B. hatte zwei Kinder von einem ersten Mann, drei Kinder von einem zweiten Mann. Ob das Verhalten des Vaters allerdings Auslöser der Kindstötung war, ist völlig offen.


Und schließlich beklagt hier ein Blogger, wie wenig ernst Gewalt gegen Kinder von der Politik genommen werde.

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