Dienstag, Mai 05, 2009

Dreifachnamen bleiben in Deutschland verboten

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Dreifachnamen bleiben verboten. Diese Regelung verstoße nicht gegen das Persönlichkeitsrecht, erklärten die Richter. Das Verbot gilt seit 1993. Dagegen geklagt hatte eine Frau, die zu ihrem eigenen Nachnamen auch den Doppelnamen ihres Mannes tragen wollte.


Die "Welt" berichtet über dieses erschreckende Wiedererstarken patriarchal-frauenunterdrückender Strukturen.

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Mittwoch, Februar 18, 2009

Wieviele Nachnamen dürfen es denn sein?

Peter Zudeick erörtert den Fall der Zahnärztin, die so gerne als Frau Dr. Rosemarie Thalheim-Kunz-Hallstein angesprochen werden möchte.

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Dienstag, Februar 17, 2009

Zahnärztin möchte drei Nachnamen haben

Seit Loriots legendärem Badewannenstreit zwischen Herrn Müller-Lüdenscheid und Dr. Kloebner ist der Doppelname humoristisch fest verankert. Womöglich macht das Bundesverfassungsgericht aber eine Fortsetzung notwendig. Dort hat eine Münchner Zahnärztin geklagt - sie hätte gern drei Nachnamen.


Hier geht es weiter.

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