Mittwoch, Mai 27, 2009

Blamable Niederlagen für von der Leyen: Experten zerpflücken ihre Gesetzespläne

Experten haben den Entwurf der Familienministerin für ein neues Kinderschutzgesetz zerpflückt. Die SPD will das Projekt deshalb ganz abblasen.


Die "Zeit" berichtet. Und die Frankfurter Allgemeine zitiert die familienpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Marks, die Ursula von der Leyen vorwirft,

beim Erstellen des Entwurfs die Argumente der „Fachwelt“ völlig ignoriert zu haben. Sie habe es im Bundestag noch nie erlebt, dass ein Gesetz in einer Anhörung „so fundamentaler Kritik“ ausgesetzt gewesen sei.


NDR Info kommentiert:

Ministerin von der Leyen wäre gut beraten, auf diese Experten zu hören – statt mit Aktionismus den publikumswirksamen Erfolg als Kinderschützerin zu suchen. Das gilt im Übrigen auch für ihren Gesetzentwurf für eine Internetsperre gegen Kinderpornos. Auch hier gibt es massive Bedenken, die die Ministerin im Namen der guten Sache wegwischt. Das Kinderschutzgesetz mag gut gemeint sein. An den Erfordernissen des Jugendschutzes geht es aber vorbei. Hier ist kein monströses Bundesgesetz gefordert, sondern Sachverstand vor Ort.


In der Tat erhielt "Uschi Leyenhaft" auch, was die geplante Internet-Zensur angeht, von Fachleuten starken Gegenwind, womit auch dieses Gesetz derzeit "nicht beschlussreif" sein dürfte.

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Montag, April 06, 2009

Nach Winnenden: Jugendamt entwaffnet Ritterspektakel

Es ist wirklich unfassbar, was hierzulande mittlerweile abgeht:

Kinder von sieben bis zwölf Jahren sollten Handy, MP3-Player und Gameboy zu Hause lassen und in die Welt des Mittelalters eintauchen. Ein buntes Treiben in altertümlichen Gewändern war geplant, ein so genanntes LARP. Das Kürzel steht für
„Live Adventure Role Play”. Bei solchen Rollenspielen versetzen sich die Teilnehmer in Fantasiegestalten und tauchen ein in eine Abenteuerwelt.

„Weg vom Computer, raus in die Natur”, hieß in Hombruch die Devise. Pädagogische Ziele: die Entwicklung von Kreativität und Gemeinschaftssinn. Stilecht – mit edlen Rittern, fiesen Schurken, Magiern, Waldwesen und schönen Prinzessinnen. Ein Hauch von König Artus: Rustikales Lagerfeuer-Ambiente, samt Bogenschießen und Schwertkampf, letzterer mit Schaumstoffwaffen.

Genau diese Einlagen sind dem Jugendamt nicht geheuer. Die Folge: „'Tremonias Erben' liegen auf Eis”, so Elisabeth Hoppe. Ihre Bedenken gehen „in Richtung Gewaltprävention”. Das Konzept müsse überarbeitet werden. „Den Schwertkampf müssen wir noch mal unter die Lupe nehmen.”


Wird nicht lange dauern, und Deutschlands Behörden verbieten unseren Jungen alles, was ihnen irgendwie Spaß machen könnte. Um sich dann zu wundern, dass dieselben Jungen immer frustrierter und aggressiver werden.

Der Westen berichtet ausführlich und mit vielen Leserkommentaren.

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Montag, März 02, 2009

Weil die Mutter es nicht will

In der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung von gestern veröffentlichte Katrin Hummel einen sehr ausführlichen, exzellenten Artikel über die Ausgrenzung von Vätern. Heute vormittag wurde der Artikel online gestellt. Ein Auszug:

In einer Langzeitstudie hat die Soziologin Anneke Napp-Peters herausgefunden, dass ein Drittel der Väter, die kein Sorgerecht für ihre Kinder haben, diese nach der Trennung deutlich seltener sieht als vom Gericht festgelegt. Ein weiteres Drittel der Väter sieht seine Kinder überhaupt nicht. Jeder dritte dieser Väter, die ihre Kinder überhaupt nicht sehen, habe sein Kind schon seit mehr als zwei Jahren nicht gesehen, so Napp-Peters. Die Gerichte tun ein Übriges, um Väter außen vor zu halten: In jedem zweiten strittigen Fall, der vor Gericht landet, bekommen dem Statistischen Bundesamt zufolge Frauen das alleinige Sorgerecht zugesprochen - die Väter hingegen nur in jedem siebten bis achten Fall. In jedem sechsten Fall wird das Sorgerecht auf beide Eltern verteilt. Und in jedem fünften strittigen Fall bekommen es weder Vater noch Mutter.

Im Klartext bedeutet das: Dass ein Vater in einem Sorgerechtsstreit vom Gericht das alleinige Sorgerecht zugesprochen bekommt, ist noch unwahrscheinlicher, als dass das Kind im Heim oder sonst wo landet. „Im Grunde hat man als Mann nur eine Chance, das alleinige Sorgerecht zu bekommen, wenn die Frau sich prostituiert, geistig krank ist oder trinkt“, sagt ein Amtsgerichtspräsident aus Nordrhein-Westfalen hinter vorgehaltener Hand. (…)

Meistens sind es die Mütter, die den Vater vom Kinde wegdrängen. Und meistens tun sie das aus purem Egoismus: Eine Umfrage des Justizministeriums bei mehr als 500 Rechtsanwälten und Jugendämtern hat ergeben, dass 80 bis 90 Prozent der Mütter, die die gemeinsame Sorge ablehnen, dafür Gründe anführen, die sich nicht am Kindeswohl, sondern an ihrem eigenen Wohl orientieren. Die Verweigerung der gemeinsamen Sorge durch die Mütter sei in weniger als der Hälfte der Fälle oder nur sehr selten plausibel.

Der Fehler im System: Niemand tut etwas dagegen. Niemand fühlt sich für die Väter zuständig, die von den Müttern ausgebootet werden. Zuständig wären dafür eigentlich die Jugendämter, aber die kümmern sich fast nur um die Mütter: Doppelt so oft wie Väter ohne Sorgerecht erhalten Mütter mit alleinigem Sorgerecht deren Unterstützung, heißt es in einer im Auftrag des Justizministeriums gemachten Studie, für die mehr als 7000 Eltern befragt wurden.

Dass diese ungleiche Unterstützung durch das Jugendamt nichts mit der Verteilung des Sorgerechtes, aber sehr viel mit dem Geschlecht der Sorgeberechtigten zu tun hat, zeigt sich, wenn man einen Blick auf die Hausbesuche wirft, die Jugendamtsmitarbeiter machen: Väter ohne Sorgerecht erhalten in zwei Prozent der Fälle Besuch vom Jugendamt. Mütter ohne Sorgerecht indessen in achtzehn Prozent der Fälle, also neunmal so oft. Das heißt: Mütter werden vom Staat unterstützt, weil sie Mütter sind. Väter werden vom Staat nicht unterstützt, obwohl sie Väter sind. Das Recht der Mütter auf ihre Kinder gilt in Deutschland mehr als das Recht der Väter auf ihre Kinder.


In dem Beitrag wird auch auf den Dokumentarfilm "Der entsorgte Vater" hingewiesen, der am 11. Juni 2009 in die Kinos und dann auch ins Fernsehen kommen soll – eine Koproduktion vom SWR und ARTE.

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Dienstag, März 18, 2008

"Wegnehmen ist das Einfachste"

Die FAZ berichtet über die wachsende Kritik an deutschen Jugendämtern. Einige Auszüge:

Allein in den vergangenen zwei Jahren sind beim Petitionsausschuss des Europaparlaments mehr als zweihundert Schreiben eingegangen, in denen diskriminierende Praktiken und parteiische Entscheidungen deutscher Jugendämter angeprangert werden. (...) Der Vertreter Deutschlands bei der EU habe eingestanden, dass das an der unzulänglichen Ausbildung vieler Jugendamtsmitarbeiter liege. Den Kommunen fehle das Geld für Qualifizierungsmaßnahmen. (...)

"Deutschland hält sich nicht an die EU-Gesetze", klagt Sodies. Und der ehemalige Präsident des EGMR, Luzius Wildhaber, forderte vor zwei Jahren anlässlich eines Kindesentzugsfalles, in dem deutsche Richter ein Straßburger Urteil ignorierten, Deutschland solle sich "näher mit dem System der Menschenrechte befassen", es gebe da offensichtlich "einige Wissenslücken". (...)

Zu Recht ist die Öffentlichkeit alarmiert, wenn Fälle von Kindesvernachlässigung oder gar Kindstötungen bekanntwerden. Oft stehen dann die Jugendämter mit am Pranger. Amtlicher Übereifer gegenüber Familien in prekären Situationen wird dagegen eher mit Schulterzucken quittiert: Die werden schon ihre Gründe haben. Dabei kann eine Zwangstrennung von Eltern und Kindern ebenso dramatische Folgen haben wie Kindesmisshandlung. Dennoch wird der Bundestag noch in diesem Monat durch eine Novellierung des Paragraphen 1666 im Bürgerlichen Gesetzbuch den Sorgerechtsentzug erleichtern. Künftig muss das Jugendamt vor Gericht nicht einmal mehr der Nachweis elterlichen Versagens führen, um einen solchen Eingriff zu erwirken.


Der Artikel ist lang aber lesenswert.

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Sonntag, Februar 11, 2007

TV-Tipp: „Plötzlich ist dein Kind weg“

Das Erste strahlt heute um 17:30 eine Reportage über Eltern aus, die gegen die Macht der Behörden ankämpfen müssen. In der Ankündigung zur Sendung heißt es:

Jedes Jahr werden in Deutschland Tausende von Kindern aus ihren Familien genommen und in Kinderheimen untergebracht. Die Gründe hierfür sind unterschiedlich. Sie reichen von Vernachlässigung über sexuellen Missbrauch bis zu schwersten körperlichen Misshandlungen. Manchmal geht die Unterbringung in ein Heim auch auf den Wunsch der Kinder selber zurück. Die Entscheidung der zuständigen Jugendämter sollte sich dabei immer am so genannten Kindeswohl orientieren. Doch bevor die "Herausnahme" aus der Familie geschieht, sollte laut Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) eine intensive vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Familien und Jugendämtern stattfinden. Dazu kommt es allerdings oft nicht. Und es immer wieder passiert, dass Kinder fälschlicherweise aus Familien gerissen werden. Verleumdungen, falsche Diagnosen, suggestive Befragung von Kindern führen nicht selten zu falschen Rückschlüssen. Die Folgen sind meist traumatisch für Kinder und Eltern.
Diesen Alptraum erlebten auch Peggy und Steffen aus Berlin. An einem Freitagnachmittag holten Mitarbeiter des Jugendamtes ihre fünfjährige Tochter Katharina aus dem Kindergarten ab und brachten sie in ein Kinderheim. Eine Kindertherapeutin glaubte, aus dem Spiel mit Puppen sexuellen Missbrauch durch die ganze Familie erkannt zu haben. Das Familiengericht ordnete auf Veranlassung des Jugendamtes die sofortige Einweisung in ein Heim an, ohne Kind oder Eltern je gesehen zu haben. Danach begann für Peggy und Steffen eine qualvolle Odyssee durch die Instanzen, um ihre Tochter wieder zu bekommen. Der Film begleitet diese und zwei weitere Familien beim Kampf um ihre Kinder.

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