Genderstern mit Hakenkreuz verglichen: Staatsanwaltschaft verfolgt Berliner wegen Sprachkritik
1. Wie der "Tagesspiegel" berichtet, wurde ein Berliner strafrechtlich verfolgt, weil er der Genderstern allzu harsch ablehnte. Konkret war dieser Genderstern im Schriftsatz eines Richters verwendet worden, den der Beklagte dafür scharf krisitierte: Das die Gerichtssprache laut Paragraf 184 des Gerichtsverfassungsgesetzes deutsch sei, habe der fragliche Richter mit seiner eigenwilligen Rechtschreibung "vorsätzlich ein geltendes Bundesgesetz verletzt" und sollte deshalb sein Amt nicht mehr ausüben dürfen. Gendersterne seien nämlich "Bestandteil der Sprache von ideologiebehafteten Menschen, mithin politisch radikal bis politisch extremistisch eingestellten Menschen": Man solle sich zum Vergleich nur einmal vorstellen, wie es einem Richter ergänge, der in seine Beschlüsse auf einmal Hakenkreuze einfügen würde.
Die Präsidentin des Arbeitsgerichts meinte, in solchen Formulierungen eine Beleidigung zu erkennen. In der von ihr erhobenen Strafanzeige behauptete sie unzutreffend, der Beklagte habe den Richter direkt als "Radikalen", "Extremisten" und "Rechtsbrecher" beschimpft sowie "Vergleiche zwischen der Verwendung von Gendersternchen und der Nutzung von Hakenkreuzen gezogen". Das alles sei strafrechtlich relevant und keine zulässige Meinungsäußerung mehr. Die Staatsanwaltschaft folgte dieser Auffassung, wobei sie sogar eine Zuordnung zur "Hasskriminalität" vornahm und wegen einer Ehrverletzung des Richters eine Geldstrafe von insgesamt 1600 Euro forderte.
Das Amtsgericht Tiergarten jedoch lehnte den Antrag auf Strafbefehl ab. Die Einlassungen des Beklagten seien "gerechtfertigt und nicht strafbar". Maßnahmen der öffentlichen Gewalt müsse man ohne Furcht vor staatlichen Sanktionen auch "pointiert, polemisch und überspitzt" kritisieren dürfen.
2. Die Hamburger CDU stellt sich hinter die geplante Anti-Gender-Volksinitiative.
3. Über den Genderstern im Klassenzimmer diskutieren in einer Sendung des SWR2-Radios Professor Michael Becker-Mrotzek, Direktor des Mercator-Instituts für Sprachförderung und Deutsch als Zweitsprache an der Universität Köln, Berat Gürbüz vom Landesschülerbeirat Baden-Württemberg sowie Ralf Scholl vom Philologenverband Baden-Württemberg.
4. Die Neue Zürcher Zeitung kommentiert den anhaltenden Kampf um die Gendersprache so:
Viele Studentinnen, Reporter oder Bankangestellte gendern deshalb freiwillig. Weil sie einen Unterschied machen, etwas bewegen wollen. Andere haben schlicht Angst vor dem Druck einer kleinen, radikalen Minderheit, die es schafft, auf den Kanälen der sozialen Netzwerke wie eine Mehrheit daherzukommen. Der Druck ist mittlerweile so gross, dass Universitätsrektoren laut über die Zukunft von Doktorandinnen nachdenken, die sagen, es gebe in der Biologie nur zwei Geschlechter. Treiber dieser Pseudo-Wokeness sind auch viele internationale Konzerne. Sie geben sich regenbogenbunt, reden ihre Kundinnen und Kunden nicht mehr mit Damen und Herren an, betreiben aber weiterhin ihre Geschäfte in Ländern, wo auf Homosexualität die Todesstrafe steht.
Die SVP freut das. Wegen ein paar Akademikern und Mitarbeiterinnen von Gleichstellungsbüros hätte sie keine Gegenrevolution gestartet. Es sind die willigen Helfer der Super-Korrekten, auf die es die Partei abgesehen hat: Sie sitzen nicht nur in Universitäten, Amtsstuben und globalen Konzernen, sondern auch bei SRF. Im Bemühen, niemanden auszuschliessen, reden die Journalisten beim Schweizer Radio und Fernsehen von Demonstrationsteilnehmenden oder Polizist – Kunstpause – innen. "Es sollte eine Selbstverständlichkeit sein, Sprache so zu verwenden, dass sie niemanden ausschliesst", sagt Chefredaktor Tristan Brenn. Für ihn bedeutet das offensichtlich, die Sprache einer akademisierten Minderheit zu übernehmen und die der Mehrheit auszugrenzen.
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