Sonntag, Januar 29, 2023

Diskreditierte Väter: Spiegel-Online erklärt Schwächen und Mängel der "Hammer-Studie"

1. Im April 2022 berichtete Genderama kritisch über eine fragwürdige, sofort nach Erscheinen umstrittene "Studie" mit dem Titel "Familienrecht in Deutschland – eine Bestandsaufnahme", die eine gemeinsame Erziehung des Nachwuchses auch nach der Trennung der Eltern ins Zwielicht rückte. Kurz darauf wurde sie verschiedentlich als unwissenschaftlich zerpflückt. Trotzdem benutzte etwa die "taz" noch im Dezember die Kampfschrift unverdrossen zur geschlechterpolitischen Propaganda.

Jetzt hat sich Spiegel-Online ausführlich mit dieser fragwürdigen Veröffentlichung beschäftigt. Der Artikel, der hinter einer Bezahlschranke steht, verweist zunächst auf das lautstarke Auftreten des Verfassers der Schrift, den Soziologen Wolfgang Hammer ("Wir haben es mit einem handfesten rechtsstaatlichen Skandal zu tun."), sowie auf das starke Medienecho bei MDR und "taz" sowie zwei Landtagen und nach einer Anfrage Der Linken sogar der Bundesregierung.

Die Thesen, die Hammer aufstellt, klingen dramatisch: Mütter hätten oft keine Möglichkeit, sich und ihre Kinder vor deren gewalttätigen Vätern zu schützen. (…) Kinder und Mütter könnten sich der "familienrechtlichen Dynamik" nicht entziehen und seien oft einer "fortgesetzten Gewalt und (Re-)Traumatisierung" ausgesetzt. Wenn diese Mütter Missbrauchsvorwürfe erhöben, gingen staatliche Stellen ihnen allzu oft nicht ausreichend nach.

Ist diese Kritik begründet? Was steckt dahinter? Und was blendet die Auswertung von Wolfgang Hammer aus?


Der Artikel schildert dann, dass Hammers Kritik auf einer Entwicklung basiere, die eigentlich positiv bewertet wird: "Wenn Eltern sich trennen, wollen Väter zunehmend nicht nur Unterhalt zahlen, sondern ihre Kinder auch einen Teil der Zeit betreuen." Familiengerichte und Experten wirken vor diesem Hintergrund zugunsten der Kinder stark auf eine einvernehmliche Trennung hin. Schwierig sei das indes, wenn ein Elternteil häusliche Gewalt erlitten hat. Befremdlicherweise werden hier allein die Fälle von Frauen beispielhaft geschildert.

Jeder Fall, in dem Behörden versagen, Frauen und Kinder vor Übergriffen zu schützen, sollte aufgearbeitet, am besten noch verhindert werden. Dieses wichtige Anliegen treibt Wolfgang Hammer mit seinem Papier voran. Er hat viel Zuspruch erhalten, von Familienrechtlern und -rechtlerinnen und anderen Fachleuten, von Frauenrechts- und Gewaltschutzverbänden sowie vom Verband Alleinerziehender Mütter und Väter und der Mütterinitiative für Alleinerziehende, mit denen Hammer nach eigenen Angaben seit Jahren eng zusammenarbeitet.

(…) Nichtsdestotrotz weist die "Bestandsaufnahme", wie Hammer sein Papier nennt, Lücken und Mängel auf. Zur Klärung der Frage, wie oft Familiengerichte und Jugendämter in Trennungskonflikten beim Gewaltschutz tatsächlich versagen, trägt sie wenig bei. Zudem lässt sie andere Probleme, denen getrennte Eltern und ihre Kinder gegenüberstehen, außer Acht und zeichnet so ein verzerrtes Bild der Lage. Das lässt sich an folgenden Punkten festmachen:

Hammer hat unter anderem 92 familienrechtliche Fälle ausgewertet, die im Zeitraum 1998 bis 2021 beim Bundesverfassungsgericht sowie beim Bundesgerichtshof anhängig waren. "Bei jährlich etwa 150.000 Verfahren vor deutschen Familiengerichten ist das nicht einmal ein minimaler Ausschnitt", kritisiert die Neue Richtervereinigung. Fälle, die bis zu den obersten Gerichten gelangten, hätten zudem besonders großes Konfliktpotenzial. "Sie haben nicht einmal ansatzweise etwas mit der durchschnittlichen täglichen Wirklichkeit vor den Familiengerichten zu tun."

(…) In Sachen Gewaltschutz sind die Fälle allerdings wenig aussagekräftig, denn darum ging es meist gar nicht: Laut Aktenlage gebe es in vier Fällen bestätigte pädophile Neigungen des Vaters, schreibt Hammer, in fünf Fällen liefen Untersuchungen oder Ermittlungsverfahren gegen den Vater. In 16 Fällen lägen physische Gewalthintergründe – alle gegenüber den Müttern – als Annahme zugrunde. In acht Fällen sei der Gewalthintergrund "verifiziert". Nur in knapp einem Drittel der Fälle spielte der Vorwurf, der Vater sei gewalttätig gewesen, also überhaupt eine Rolle.


Hammer greift, so Spiegel-Online, auch "Väterrechtsorganisationen" an, weil diese ihrerseits die folgenden Vorwürfe erhöben:

Mütter entfremdeten dem Vater nach der Trennung die Kinder. Gewalt und sexuellen Missbrauch nutzten sie dabei nur als Vorwände, um den Umgang von Vätern mit ihren Kindern zu verhindern.


Hammer selbst räumt ein, dass es sich bei seiner Schrift lediglich um eine "nach wissenschaftlichen Kriterien durchgeführte journalistische Recherche" handele, die nicht repräsentativ sei. Daraufhin erläutert der Artikel die methodischen Schwächen, die dem Papier innewohnen:

Da er vorwiegend Fälle aufgegriffen hat, die ihm von alleinerziehenden Müttern zugespielt wurden, bleibt seine Auswertung einseitig. Schlimmer noch: Er prangert Klischees an, die Mütter stigmatisieren – und formuliert seinerseits solche, die Väter diskreditieren. Die Anliegen von Eltern, die versuchen, vor Gericht mehr Zeit mit ihren Kindern zu erstreiten und sich dem Widerstand des hauptbetreuenden Elternteils ausgeliefert sehen, blendet seine vermeintliche Bestandsaufnahme aus.

So schreibt Hammer zum Beispiel, es habe sich ein "geradezu klassisch zu nennendes Vorgehen" entwickelt: Der Vater beantrage, dass die Kinder ihren Lebensmittelpunkt zu ihm verlegten oder dass sie zwischen den Eltern pendelten. Das forciere er mithilfe von "Verleumdungen, Drohungen und Diskreditierungen, die die Mutter in mühevoller Kleinarbeit widerlegt, nur um sie in der nächsten E-Mail oder im nächsten Schriftsatz an das Gericht erneut wiederzufinden. (…) Es ist ein jahrelanges Wechselbad von Drohungen, Erpressungen, Verleumdungen, Wiederholungen und mitunter vorgeschobenem kooperativen Handeln. (…) Die Hauptbezugsperson des Kindes wird zermürbt."


Spiegel-Online legt nahe, dass hier eine umfangreiche Studie des Bundesfamilienministeriums über Trennungsfamilien aufschlussreicher sein könnte. Deren Veröffentlichung indes wurde "nach jahrelangem Gezerre" schließlich gestoppt.

Erhebungen beispielsweise darüber, wie oft Jugendämter Kinder mit der Begründung in Obhut nähmen, dass ihre Mütter den Kontakt zum Vater sabotierten, seien nicht geplant, schrieb die Bundesregierung im Dezember in ihrer Antwort auf eine Anfrage der Linken. Auch wie oft Gerichte das sogenannte Wechselmodell anordnen, also eine mehr oder minder gleiche Verteilung der Betreuungszeit zwischen Mutter und Vater, ist statistisch bisher nicht erfasst.

Solche Anordnungen gelten als umstritten, und Hammer macht seine Position deutlich: Das sogenannte Kontinuitätsprinzip solle Vorrang haben, schreibt er. Kinder könnten gut aufwachsen, wenn sie sich selbst in einer instabilen Trennungssituation der Bindung zu ihrer Hauptbetreuungsperson – also in den meisten Fällen zur Mutter – sicher sein könnten. Andere Fachleute und Elternverbände befürworten hingegen, Kindern zur Not auch gegen ihren Willen mehr Zeit mit dem Elternteil zu verordnen, der die Beziehung zum anderen Elternteil am ehesten zulässt.

Neben der mangelhaften Datenlage sehen zahlreiche Expertinnen und Experten dringend weiteren Reformbedarf, den auch Hammer einfordert: Familienrechtliche Verfahren dauerten oft zu lang, brächten Eltern nur noch weiter gegeneinander auf und strapazierten Kinder extrem. So würden sie zum Beispiel häufig mehrfach von nicht ausreichend dafür qualifizierten Fachkräften befragt und beobachtet. Richterinnen und Richter seien oft überlastet und ihrerseits noch nicht gut genug dafür ausgebildet, über hochstrittige Familienrechtsfälle zu entscheiden. Aufwendige und teure Gutachten trügen oft wenig zur Klärung der Konflikte bei.

Wenn diese und andere Schwächen behoben würden, wäre es wohl auch leichter, alle Opfer von häuslicher Gewalt, egal welchen Alters und Geschlechts, vor Übergriffen zu schützen. Dafür wäre es allerdings hilfreich, wenn Verbände, die frustrierte Mütter und Väter vertreten, die sich und ihre Kinder in Familienrechtsverfahren aufgerieben sehen, politisch an einem Strang ziehen könnten. Doch davon dürften sie nach Hammers Veröffentlichung weiter entfernt sein denn je.




2.
Viele Frauen und Männer arbeiten in geschlechtstypischen Berufen. Ein Grund dafür: Männer verlassen mit doppelter Wahrscheinlichkeit Berufe, in die mehr Frauen wechseln.


Der Tages-Anzeiger berichtet.



3. Die Stiftung Warentest warnt: Nahrungsergänzungsmittel für Männer bergen ein Krebsrisiko.



4. Der Blick auf die Situation von Männern in fernen Ländern führt uns heute zu einer Meldung aus Pakistan:

Die Polizei von Jhelum meldete am Freitag die Festnahme einer Frau namens Beenish, die als Anführerin einer Erpressergruppe falsche Vergewaltigungsvorwürfe erhoben hatte. Die Polizei stellte fest, dass Beenish im Besitz von Bargeld und Betäubungsmitteln war.

Nach Angaben der Polizei lockte Beenish Männer mit Liebesversprechen und nutzte dann ihr Netzwerk von Komplizinnen, um falsche Vergewaltigungsanzeigen gegen sie einzureichen und den Opfern Millionen von Rupien zu stehlen.

Beenish und ihren Freundinnen wird vorgeworfen, 20 falsche Vergewaltigungsanzeigen in ganz Punjab erstattet zu haben. Die Polizei gab außerdem an, dass sie versucht, die anderen Mitglieder der Gruppe festzunehmen.

Diese Art von Verbrechen schadet nicht nur den Betroffenen, sondern zerstört auch die Glaubwürdigkeit echter Vergewaltigungsopfer, so dass es für sie schwierig wird, Gerechtigkeit zu erlangen. Die Behörden müssen die notwendigen Anstrengungen unternehmen, um sicherzustellen, dass solche Fälle zügig bearbeitet und die Schuldigen vor Gericht gestellt werden.




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