Justizministerium will gemeinsame Sorge für Trennungskinder erleichtern – News vom 30. Oktober 2019
1. "Die Welt" berichtet:
Das Bundesjustizministerium will das Sorge- und Umgangsrecht für Trennungskinder umfassend reformieren und die gemeinsame Betreuung durch beide Elternteile erleichtern. Die Reform solle "die elterliche Verantwortung stärken, die Gestaltungsmöglichkeiten der Eltern verbessern und einvernehmliche Lösungen erleichtern und fördern", heißt es in dem Thesenpapier der Expertenarbeitsgruppe Sorge- und Umgangsrecht im Ministerium, das WELT vorliegt. Das Papier soll als Grundlage für einen Gesetzentwurf dienen.
Die gesetzlichen Regelungen müssten der Vielfalt heutiger Familienverhältnisse und Betreuungsformen getrenntlebender Eltern und ihrer Kinder besser Rechnung tragen und individuelle Lösungen für die jeweilige Familie ermöglichen, heißt es in dem Papier. "Bei getrenntlebenden Eltern gehört hierzu die gemeinsame Ausübung der elterlichen Sorge mit einer geteilten Betreuung bis hin zu einem paritätischen Wechselmodell ebenso wie die alleinige Sorgeausübung durch einen Elternteil."
Ein gesetzliches Leitbild eines bestimmten Betreuungsmodells empfehlen die Experten nicht. Sonderregelungen für die Betreuungsform des Wechselmodells seien deshalb nicht erforderlich. Die geltenden Regelungen sollen aber dahingehend angepasst werden, dass sie auch für eine geteilte Betreuung des Kindes bis hin zu einer hälftigen Betreuung passen. "Die Pflege der Beziehung des Kindes zu beiden Eltern entspricht in der Regel seinem Wohl und soll deshalb als Leitgedanke vorangestellt werden, ohne dass damit eine Aussage über den Umfang der Betreuung verbunden ist", heißt es dazu.
(...) Das Sorgerecht soll den rechtlichen Eltern eines Kindes von Anfang an gemeinsam zustehen – unabhängig davon, ob sie bei der Geburt miteinander verheiratet sind oder nicht. Das Sorgerecht soll Elternteilen künftig auch nicht mehr entzogen werden können. Geregelt wird im Konfliktfall nur die Ausübung des Sorgerechts – also der jeweilige Betreuungsumfang nach einer Trennung. Auf ein bloßes Umgangsrecht soll kein Elternteil mehr verwiesen werden. Der Begriff Umgang soll künftig nur noch zur Regelung des Kontakts des Kindes mit Dritten gelten – etwa mit Großeltern oder Geschwistern.
Hier findet man den vollständigen Artikel von Sabine Menkens.
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