Mittwoch, September 04, 2024

Sechs Verbände protestieren: Justizministerium (FDP) ignoriert Unschuldsvermutung

1. Sechs familienpolitische Verbände beziehen Stellung gegen einen Referentenentwurf aus dem Justizministerium:

Als skandalös werten mehrere Verbände den Verstoß des Gesetzesentwurfes gegen den grundgesetzlich garantierten Ansatz der Unschuldsvermutung für Beschuldigte. Gemäß BMJ sollen zukünftig lediglich Behauptungen von Gewalt ("Anhaltspunkte") dafür ausreichen, den zweiten getrennten Eltern die Beziehung zu ihren Kindern massiv einzuschränken: Gerichte sollen dies über Umgangsbeschränkungen, Umgangsausschlüsse sowie dem Entzug des Sorgerechts umsetzen.

Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann sieht als weitere Konsequenzen neben dem unsanktionierten Wegzug eines Elternteils Geheimhaltung des Wohnortes der Kinder vor sowie die willkürliche Wahl des Gerichtsstands. Das würde zukünftig ein Rennen auslösen, welcher getrennte Elternteil zuerst Gewaltvorwürfe erhebt, befürchtetn die Verbände. Der andere Elternteil bleibt rechtlos zurück: Er kennt den Wohnort der Kinder nicht, kann sich gegen Anschuldigungen nicht wehren und hat erhöhten Aufwand und Reisekosten, um seine Grundrechte als Eltern zu reklamieren.

Dabei besteht bereits ein wirksamer Rechtsschutz für Gewaltbetroffene: Das Gewaltschutzgesetz (GewSchG) aus dem Jahre 2001. Es ist geschlechtsneutral formuliert, definiert den Gewaltbegriff klar und deutlich, sieht massive Sanktionen vor und hat sich bewährt.

Anstelle dessen bezieht sich das BMJ auf eine international geschlossene, jedoch umstrittene Vereinbarung: Die Istanbul-Konvention (IK). Diese spricht ausschließlich von Gewalt gegen eine Gruppe von Menschen: "Frauen und Kinder". Männer und Väter als Opfer von Gewalt und Frauen als Täterinnen adressiert die IK nicht. "Daher ist die Istanbul-Konvention als Referenz für Nationales Recht ungeeignet", formulieren die Verbände.

Auffällig ist auch das Fehlen von Sanktionen gegen Falschbeschuldigungen im Entwurf. Das lässt die Arbeit des BMJ als unseriös erscheinen. Dabei ist auch im Ministerium bekannt, dass bereits in regulären Familienverfahren nicht selten versucht wird, über Falschbeschuldigungen von Gewalt oder Missbrauch prozesstaktische Vorteil zu erlangen.

Erklärlich ist das Verhalten des BMJ wahrscheinlich nur mit zu großer Nähe zu einseitig ausgerichteten Lobbyverbänden, die vorwiegend die Interessen von Frauen und sogenannten "Alleinerziehenden" vertreten. An den legitimen Rechten der Kinder und der Eltern in den zweiten Haushalten sind diese Verbände nicht interessiert.

Politisch verwunderlich sind diese Vorstöße aus dem von der FDP geführten Bundesministerium. Noch zu Beginn der Legislaturperiode formulierte BM Buschmann, Ziel einer Reform sei, "eine partnerschaftliche Betreuung minderjähriger Kinder zu fördern - und das Unterhaltsrecht fairer und weniger streitanfällig zu machen." Davon ist spätestens mit dem aktuellen Entwurf nichts mehr übrig.

Die Verquickung von öffentlichem Strafrecht (Gewalt) und Privatrecht (Familie) ist nach FSI unzulässig. Die Lösung liegt in der Rückbesinnung des BMJ auf das bestehende, bewährte und verfassungskonforme Gewaltschutzgesetz (GewSchG), eventuell ergänzt durch partielle Änderungen, fordern die 6 Verbände:

BIGE - Bundesinitiative Großeltern; FSI - Forum Soziale Inklusion e.V; EfKiR - Eltern für Kinder im Revier e. V.; Papa Mama Auch e. V.; VAfK - Väteraufbruch für Kinder e. V.; Väternetzwerk e. V.




2. In Wien steht eine kriminelle Mädchenbande vor Gericht.



3. Östereichs Presse empfiehlt vor allem Jungen den Kinofilm "Icoming".

Der Überraschungshit hebt sich ab, weil es momentan kaum Highschool-Komödien mit überwiegend Burschen in den Hauptrollen gibt. Der männliche Teenager im Film: Im besten Fall ist er Liebesobjekt, im schlechtesten potenzieller Attentäter. Geschichten, die Lebensrealität und Gefühle von Burschen widerspiegeln? Ach, sollen sie doch Action-Kracher schauen!




4. Der Tagesspiegel berichtet unter der Überschrift " Verhaftet, gefoltert, vergewaltigt" über d Das Leiden ukrainischer LGBT-Opfer unter russischen Soldaten. Ein bezeichnender Satz aus dem Artikel:

"Es gibt viele Organisationen, die Frauen und Kindern helfen, aber es gibt nichts für Männer. Als ich begann, für mich selbst Hilfe zu suchen, wurde ich fast überall abgewiesen, weil ich ein Mann bin. Ich möchte das ändern, ich möchte, dass Männer in der Ukraine nach Gewalttaten qualifizierte Hilfe bekommen können."


Ob der Zitierte weiß, dass er damit zur Bewegung der Männerrechtler zählt, die vom Tagesspiegel als extremistische Bedrohung in der Vorstufe zum Terrorismus dargestellt werden?



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