Freitag, September 06, 2024

Nancy Faeser und Lisa Paus: Wie ihr Gerede vom "Femizid" männliche Mordopfer gering schätzt

1. In der Frankfurter Allgemeinen setzt sich Stephan Klenner mit der fragwürdigen Rhetorik zweier Ministerinnen der Ampel auseinander:

Wenn Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) und Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) über Partnerschaftsgewalt sprechen, verwenden sie pauschal den Begriff des "Femizids". Er beschreibt die Tötung einer Frau aufgrund ihres Geschlechts.


Klenner bezweifelt (natürlich völlig zu Recht), dass jedesmal, wenn eine Frau getötet wird, ihr Geschlecht tatsächlich das Motiv für den Täter war:

Ist patriarchalisches Besitzdenken ein Tötungsmotiv, kann es sich um einen Femizid handeln. Wer aber jede Partnerschaftstötung mit weiblichem Opfer so deklariert, verkennt die oftmals vielschichtige Motivlage von Beziehungstaten. Anders als gelegentlich behauptet, ist es keine Verharmlosung, wenn "nur" von Beziehungstat die Rede ist. Es handelt sich um einen plausiblen Oberbegriff, der seine Berechtigung hat. Juristisch ist die Einordnung von Partnerschaftstötungen ohnehin komplex: Der Bundesgerichtshof stuft sie nicht automatisch als Mord ein. Manchmal werden die Täter lediglich wegen Totschlags verurteilt.

Dafür gibt es gute Gründe: Damit eine Tötung zum Mord wird, muss ein Mordmerkmal des Strafgesetzbuchs vorliegen. Ein Mordmerkmal können niedrige Beweggründe des Täters sein. Sie liegen vor, wenn sein Handeln nach allgemein sittlicher Anschauung auf tiefster Stufe steht und deshalb besonders verwercich ist. Diese Definition lässt Nicht-Juristen nicht nur im Falle von Partnerschaftsgewalt ratlos zurück: Ist nicht fast jede Tötung besonders verwerflich?

Moralisch mag das so sein. Juristisch ist es aber sinnvoll, Totschlag und Mord sorgfältig zu unterscheiden. Ob Richter niedrige Beweggründe bejahen, hängt von einer umfassenden Gesamtwürdigung des Tatgeschehens ab. Dabei müssen sie die Umstände der Tat, ihre Vorgeschichte, die Täterpersönlichkeit, seine Lebensverhältnisse und seine Beziehung zum Opfer umfassend untersuchen. Das sollte auch weiterhin gelten, wenn ein Femizid in Rede steht. Einen Sonderstraftatbestand des Femizids braucht es nicht, um Partnerschaftsgewalt effektiv zu ahnden. Er wäre zudem verfassungsrechtlich zweifelhaft, da er weibliche Topfer gegenüber männlichen privilegieren würde.


Wer die Ministerinnen kennt, geht vermutlich nicht fehl in der Annahme, dass genau das der Grund ihrer inflationären Verwendung des Begriffs "Femizid" ist. Einmal mehr sollen Frauen politisch deutlich stäürker geschützt werden als Männer.



2. Es hört nicht auf: In Berlin hat eine Vierzehnjährige auf einen Mann mit einem Messer eingestochen und ihn schwer verletzt.

Wäre er durch die Tat ums Leben gekommen, würden die Ministerinnen mit Sicherheit nicht von einem "Androzid" sprechen.



3. Der Landkreis Rotenburg will nun in einer Verwaltungsvorschrift nur noch weibliche Dienstbezeichnungen nutzen.

Die Initiative dazu ging von Landrat Marco Prietz aus. "Ich gebe offen zu, dass die durchgehende Verwendung allein der männlichen Schreibweise bei mir im Jahr 2024 ein wenig Unbehagen auslöste", teilte der CDU-Politiker auf dpa-Anfrage mit. In der Kreisverwaltung sei in den vergangenen Jahrzehnten erhebliche Fortschritte bei der Gleichberechtigung von Männern und Frauen erzielt worden. Drei von vier Dezernaten würden von Frauen geleitet, die Mehrzahl der rund 1100 Beschäftigten sei weiblich, sagte er.

Statt einem Genderstern oder anderen Zeichen wolle der Landkreis auch für eine bessere Lesbarkeit weiterhin nur ein Geschlecht in dem Dokument verwenden, teilte der Landrat weiter mit. "Schließlich geht es neben der Geschlechtergerechtigkeit auch um eine barrierearme, möglichst leichte Sprache, die vielen Menschen intuitiv zugänglich ist", sagte Prietz. Ein redaktioneller Hinweis erkläre zu Beginn der Vorschrift, dass die alleinige Verwendung der weiblichen Bezeichnungen alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter umfasse – deshalb sei nun in der Vorschrift auch von der Landrätin die Rede.




4. Großbritannien hat ein Verfahren gegen Harvey Weinstein eingestellt, da "es keine realistische Aussicht auf eine Verurteilung" mehr gibt. Weinstein waren zwei sexuelle Übergriffe auf eine Frau im Jahr 1996 vorgeworfen worden. Vergleichbare Vorwürfe hatten die MeToo-Kampagne ausgelöst.



5.
Der Mann von heute macht Yoga, spürt seine Gefühle und kommuniziert sie. Im Bett muss er aber noch abliefern, sagt der Therapeut Michael Sztenc. Unter den widersprüchlichen Erwartungen von Frauen würden viele Männer leiden.


"Die Welt" hat den Therapeuten dazu interviewt.



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