Rechtsmedizinisches Gutachten entlastet Rammstein-Sänger Lindemann
1. Nachdem die Staatsanwaltschaft in Vilnius (Litauen) das durch die Anzeige von Shelby Lynn eingeleitete Ermittlungsverfahren gegen Rammstein-Sänger Lindemann eingestellt hat, melden sich jetzt seine Rechtsanwälte zu Wort:
Um die Vorwürfe von Frau Lynn weiter aufzuklären, haben die Anwälte für ihren Mandanten Till Lindemann zudem "eigene Untersuchungen veranlasst". Und weiter: "So wurde das Institut für Rechtsmedizin der Uniklinik Köln damit beauftragt, die von Frau Lynn veröffentlichten Lichtbilder nebst Videoclip dahingehend auszuwerten, welche Ursachen die dort gezeigten Verletzungen haben können. Insbesondere sollte beurteilt werden, ob die Verletzungen auf eine körperliche Misshandlung zurückgeführt werden könnten." Das Gutachten legt "ein Unfallgeschehen ohne Fremdeinwirkung" nahe.
Konkret heißt es in dem Gutachten: "Insgesamt sprechen Morphologie und Lokalisation der dokumentierten Verletzungen eher für ein akzidentielles Geschehen, ohne dass eine Fremdeinwirkung von vornherein allein anhand der Befunde völlig ausgeschlossen werden kann. Typisch für eine Fremdeinwirkung sind die Befunde aus rechtsmedizinischer Sicht indes nicht." Es würden sich keine Hinweise auf sexualisierte Gewalt als Ursache für die bei der Zeugin dokumentierten Verletzungen ergeben. Zwar könne anhand der Verletzungsbefunde eine sexuelle Nötigung oder Vergewaltigung nicht ausgeschlossen werden. Umgekehrt hätten sich aber auch keine Hinweise auf eine sexualisierte Gewalt gefunden.
Lindemanns Berliner Rechtsanwalt Björn Gercke habe auch Einsicht in die Akte des bei der Staatsanwaltschaft Berlin geführten Ermittlungsverfahrens nehmen können. Die Einsichtnahme bestätigte vorangegangene Pressemitteilungen, wonach das Ermittlungsverfahren nicht auf Strafanzeigen vermeintlicher Opfer zurückgeht. Anzeigenerstatter seien unbeteiligte Dritte, die ihre Anzeigen ausschließlich auf Medienberichte und Vorwürfe in den sozialen Netzwerken stützen würden.
Des Weiteren habe sich aus der Akteneinsicht ergeben, dass bislang keine objektiven Beweismittel, die für eine Tatbegehung Lindemanns sprechen, vorliegen. Man gehe nun "gegen unzulässige Berichterstattung und unwahre Tatsachenbehauptungen in den Medien bzw. in den sozialen Netzwerken vor". Unter anderem wegen der Berichterstattung im "Spiegel" vom 10.6.2023.
Die Youtuberin Kayla Shyx (bürgerlicher Name: Kaya Loska) wurde im Zusammenhang mit ihrem Youtube-Video vom 6.6.2023 vom Anwaltsbüro ebenfalls abgemahnt. Als Reaktion habe sie zu zwei Punkten "eine strafbewehrte Unterlassungserklärung" abgegeben. In der Schweiz wurde unter anderem die Ringier AG wegen der Berichterstattung in der Boulevardzeitung "Blick" (Titel: "Rekrutierte Alena M. auch in Bern Frauen für Lindemann?") abgemahnt. Nach Abmahnung habe der Verlag gegenüber Till Lindemann eine umfangreiche "strafbewehrte Unterlassungserklärung" abgegeben.
Die unbelegten Vorwürfe gegen Lindemann wurden in den sozialen Medien und Sendungen wie "Hart aber fair" dazu genutzt, gegen Männer ganz allgemein zu Felde zu ziehen. Wer auf die Unschuldsvermutung hinwies, sah sich oft heftigen Angriffen ausgesetzt.
2. Die Stadt Köln erntet Spott durch ihre Verwendung der Gendersprache beim CSD:
Statt von Fußgängern spricht sie in einem entsprechenden Twitter-Beitrag nämlich von "zu Fußgehenden". "Das Wort FUßGEHENDE existiert nicht!", kommentiert etwa eine Nutzerin. "Es wird immer dämlicher", meint ein anderer User zu der gegenderten Wortwahl der Stadt. "Ich bezweifle, dass das zu mehr Akzeptanz führt", schreibt ein anderer Kommentator. "Eher im Gegenteil: für alle, die nicht ohnehin überzeugt sind, dürfte das leider eher zu Reaktanz führen. Und 'zu Fußgehende' ist nicht einmal dann korrekt, wenn man die Prämissen der Gendersprache akzeptiert."
Das ist korrekt: Wenn man ein solches Wortungetüm überhaupt benutzen wollte, müsste man es als Zu-Fuß-Gehende mit Bindestrichen durchkoppeln. Stilistisch und semantisch wäre es trotzdem ein Unglücksfall: Es handelt sich um eine Variante von bürokratischer Kanzleisprache, und wer geht, tut das immer "zu Fuß".
3. Die britische Daily Mail berichtet:
Eine weibliche Teamleiterin in einer Fabrik wurde entlassen, nachdem sie zu einem jüngeren männlichen Kollegen gesagt hatte: "Ich möchte diese Pobacken so gerne drücken", wie ein Gericht feststellte.
Julie Taylor soll die unangemessene Bemerkung über den männlichen Fabrikarbeiter gemacht haben, als dieser sich bei der Arbeit bückte, während sie hinter ihm stand und "zusah".
Die leitende Angestellte hat auch jüngere Männer bei der Arbeit in den Hintern gezwickt und ihnen an die "Geschlechtsteile" gefasst, wie ein Gremium hörte.
Sie machte "schmutzige, unhöfliche Bemerkungen", fragte Männer aus, ob sie verheiratet seien, und sagte einmal zu einem Kollegen vor dessen Frau, es sei "schade, dass du nicht alleinstehend bist".
Nach einer Untersuchung von Taylors Verhalten wurde die Arbeitnehmerin mittleren Alters von Stanley Black & Decker wegen groben Fehlverhaltens entlassen.
Sie versuchte, das Produktionsunternehmen wegen ungerechtfertigter Entlassung zu verklagen, aber das Gericht in Cambridge wies ihre Klage ab.
Bei der Anhörung wurde berichtet, dass sich die Kollegen von Taylor "unwohl" fühlten, aber nichts sagen wollten, weil sie älter war und "ältere Menschen manchmal dachten, sie kämen damit durch".
Das Gericht hörte, dass Daniel Gardos am 3. November 2021 einem Kollegen, Daniel Lindley, erzählte, Taylor habe sich ihm genähert, während er in einem Lagerhausstapler saß und sich mit einem anderen Kollegen unterhielt, und habe ihn "in einem privaten Bereich begrapscht".
Herr Gardos sagte in einer Erklärung an die Personalabteilung: "Am 27. Oktober befand ich mich in Gang L und stellte einem Kollegen ein paar Fragen, als ich sah, wie Teamleiterin Julie auf uns zuging. Sie kam auf mich zu und machte einen Scherz, währenddessen griff sie in den Bereich meines Wagens und fasste mir unerlaubterweise in den Intimbereich. Bei diesem Vorfall habe ich mich sehr unwohl gefühlt."
Nach der Beschwerde wurde Taylor suspendiert, und es wurde eine interne Untersuchung eingeleitet.
Herr Lindley erzählte dem Untersuchungsbeauftragten, dass Frau Taylor "schmutzige, unhöfliche Bemerkungen" machte und ihn auch "kommentierte und berührte", als er anfing, aber weil er neu war, hatte er nicht das Gefühl, dass er etwas dagegen sagen konnte.
In dem Artikel folgen weitere Schilderungen von Betroffenen.
Sexuelle Belästigung von Männern wird sichtbarer, und sie wird allmählich auch geahndet. Das ist gut so.
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