Luke Mockridge siegt über den "Spiegel"
1. Das Onlinemagazin DWDL berichtet über den Stand der Kontroverse zwischen dem Comedian Luke Mockridge und der Zeitschrift "Spiegel":
Unter der Überschrift "Die Akte Mockridge" hatte das Nachrichtenmagazin im Dezember 2021 über angebliche Verfehlungen des Comedians berichtet. Neben seiner Ex-Freundin Ines Anioli, die Mockridge eine versuchte Vergewaltigung vorwarf, sprachen die "Spiegel"-Journalistinnen auch mit anderen Frauen, die unter anderem von angeblichen Übergriffigkeiten und unangenehmer Anmache durch Mockridge berichteten. Zur Erinnerung: Ein Ermittlungsverfahren rund um die Vorwürfe von Ines Anioli wurde zuvor bereits eingestellt. Das Landgericht Hamburg untersagte daraufhin schon entscheidende Teile des Textes rund um Anioli, auch wenn das Landgericht Köln zuvor noch zu einer etwas anderen Einschätzung gekommen war.
Mockridge aber wollte mehr und ließ durch seine Anwälte Rechtsmittel einlegen, er wollte auch die Aussagen anderer Frauen untersagt wissen. Dem gab das Hanseatische Oberlandesgericht statt, wogegen der "Spiegel" Widerspruch einlegte. Konkret ging es hier um die Fragestellung, inwieweit die Vorwürfe als Tatsachen beschrieben wurden - und eben nicht als Verdachtsfälle. Der Fall ging zurück an das Landgericht Hamburg und dort hob man das OLG-Urteil auf, weil der "Spiegel" auch eine Unterlassungserklärung abgab. Dagegen ging wiederum der Anwalt von Luke Mockridge vor - mit einem für ihn nun positiven Ergebnis.
Das Gericht geht nach Angaben von Mockridge-Anwalt Simon Bergmann von einer unzulässigen Verdachtsberichterstattung über die Vorwürfe Aniolis aus. Zudem stütze das Gericht seine Entscheidung auf die Verbreitung unwahrer Tatsachenbehauptungen. Gegen dieses Urteil kann der "Spiegel" im nun beendeten Verfügungsverfahren keine weiteren Rechtsmittel mehr einlegen, es ist also ein weitreichender Sieg für Luke Mockridge. Allerdings: Das Hauptsacheverfahren steht noch aus. Hier wird ab August verhandelt - gut möglich, dass sich dieser Prozess mehrere Monate, wenn nicht gar Jahre ziehen wird.
(…) Der Rechtsanwalt von Luke Mockridge, Simon Bergmann, sagt: "Die jüngste Entscheidung des Hanseatischen Oberlandesgerichts ist ein enorm wichtiger Erfolg in der rechtlichen Auseinandersetzung zwischen Mockridge und dem ‘Spiegel’. Von besonderer Bedeutung sind die überzeugenden Urteilsgründe, aus denen sich ergibt, dass der ‘Spiegel’ seine journalistischen Sorgfaltspflichten nachhaltig verletzt hat. Das Urteil sollte Anlass für alle Medien sein, die Vorgaben einer Verdachtsberichterstattung zukünftig sorgfältiger zu prüfen."
2. Die von der Sächsischen Zeitung als "Feminismus-Forscherin" vorgestellte Publizistin Veronika Kracher erklärt zu der Kontroverse um den Rammstein-Sänger Till Lindemann: "Rammstein muss sich auflösen". Der Artikel steht hinter einer Bezahlschranke.
3. Mehr toxische Weiblichkeit: Das Massaker in einem Frauengefängnis in Honduras war nach Einschätzung der örtlichen Polizei ein gezielter Angriff von einer Gruppe von Häftlingen auf Angehörige einer verfeindeten Bande. Insgesamt 46 Frauen waren bei den gewaltsamen Auseinandersetzungen ums Leben gekommen.
4. Noch mehr toxische Weiblichkeit: Eine Frau, die ihren Partner nach einem Streit durch die Straßen im Südwesten Londons verfolgte und ihn erstach, wurde des Mordes für schuldig befunden.
5. Immer mehr toxische Weiblichkeit: Eine Frau, die in Texas zu Besuch war, hat ihren Uber-Fahrer erschossen und dann behauptet, sie habe es getan, weil sie fälschlicherweise glaubte, er wolle sie nach Mexiko entführen.
Ich stelle fest: Spektakuläre aktuelle Fälle von Gewaltverbrechen zusammenzustellen, die von Frauen begangen wurden, kann man machen, um das Geschwurbel von "toxischer Männlichkeit" zu konterkarieren, aber man kommt sich beim Zusammenstellen solcher Fälle etwas albern vor. Dass Sexisten einen Lebensinhalt daraus machen, dasselbe allen Ernstes bei männlichen Tätern durchzuführen, um dann von "toxischer Männlichkeit" zu schwadronieren, wirkt befremdlich.
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