Dienstag, Mai 09, 2023

Studie: Männliche Chefs werden Opfer von "wohlwollendem" Sexismus

1. Die britische Tageszeitung Telegraph berichtet:

Egoistische männliche Chefs sind schuld an schlechten Geschäftsergebnissen, während ihre weiblichen Kollegen nur als Opfer von Pech angesehen werden, so das Ergebnis einer neuen wissenschaftlichen Studie über Geschlechterstereotypen.

Eine gemeinsame Studie der University of East Anglia, der University of Melbourne und der Monash University in Australien ergab, dass "wohlwollender Sexismus" - bei dem Frauen als "liebevolle und zarte Individuen, die beschützt werden müssen" angesehen werden - am Arbeitsplatz weit verbreitet ist.

Die Forscher fügten hinzu, dass Männer eher dazu neigen, Frauen einen Vertrauensvorschuss zu gewähren als ihre eigenen weiblichen Kollegen.

Die Studienteilnehmer wurden in Gruppen aufgeteilt, von denen ein Mitglied zum Teamleiter ernannt und gebeten wurde, Investitionsentscheidungen zu treffen.

Die übrigen Teilnehmer wurden dann gebeten, ihre Leistung nur auf der Grundlage der Entscheidungen des Gruppenleiters und ihres Geschlechts zu bewerten.

Während Männer für riskantes Verhalten und schlechte Renditen verantwortlich gemacht wurden, wurden Frauen eher als Pechvögel angesehen.

Dr. Boon Han Koh von der School of Economics und dem Centre for Behavioural and Experimental Social Science der UEA sagte, dass "im Falle eines Misserfolgs Männern mehr Schuld zugewiesen wird als Frauen und dass sie als egoistisch wahrgenommen werden".


Dass Sexismus zu Lasten von Männern immer wieder als "wohlwollend" ("benevolent") bezeichnet wird, könnte man auch einmal hinterfragen.



2. "Die Zeit" informiert über weitere Gründe, warum Frauen weniger verdienen als Männer:

Laut Forschern des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) liegt die Bewerbungsquote von Männern bei Betrieben mit höheren Löhnen um 25 Prozentpunkte höher als die von Frauen. Bei den zehn Prozent der Betriebe mit den niedrigsten Löhnen würden sich durchschnittlich rund 55 Prozent Frauen und 45 Prozent Männer bewerben, heißt es.

Die Forscher des IAB erklären das unterschiedliche Bewerbungsverhalten von Frauen und Männern mit den Flexibilitätsanforderungen, die mit einer ausgeschriebenen Stelle einhergehen. Je höher diese Anforderungen, desto höher sei der Anteil der Bewerbungen von Männern: Im Mittel bewarben sich den Angaben nach etwa 30 Prozent Frauen auf Stellen mit häufigen Dienstreisen und wechselnden Arbeitsorten. Dagegen lag der Anteil der Bewerbungen von Männern bei circa 70 Prozent.


Außerdem seien Männer eher bereit, einen langen Arbeitsweg in Kauf zu nehmen. Das alles hat übrigens Warren Farrell, Stammvater der internationalen Männerrechtsbewegung, schon 2005 in seinem Buch "Why Men Earn More" erklärt.



3. Das Magazin CICERO hat den Staatsrechtler Christian Hillgruber, Professor an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität in Bonn, zu Einrichtungen wie der Meldestelle Antifeminismus interviewt, die für die Amaedu-Antonio-Stiftung offenbar von Feministinnen wie Veronika Kracher betrieben wird. Ein Auszug aus dem Interview:

CICERO: Die Regierung will Diskriminierungen entgegenwirken. Was halten Sie etwa von den sogenannten Meldestellen, beispielsweise gegen Antifeminismus?

Professor Hillgruber: Mich erinnert das in fataler Weise an unsägliche Zeiten, wenn hier eine Art Blockwartsystem etabliert wird, mit dem "falsche" Auffassungen erfasst werden sollen. Ich halte diese Meldestellen für hochproblematisch und auch für verfassungswidrig. Der dem Grundgesetz verpflichtete Staat darf sich eigentlich gar kein eigenes Werturteil über die politischen Meinungen seiner Bürger anmaßen.

Der Staat hat die Ausübung von Meinungsfreiheit durch seine Bürger nicht als gut oder schlecht zu bewerten, er darf sich nicht zum Meinungsrichter in einem Meinungskampf aufschwingen wollen. Und Meinungsbildung darf eben nicht undemokratisch von oben gelenkt werden, denn dann wird sie unfrei. Das hat das Bundesverfassungsgericht immer wieder bekräftigt.

CICERO: Die Gleichberechtigung der Geschlechter wäre aber ein Verfassungsziel, oder?

Professor Hillgruber: Gewiss gibt es dieses Ziel, und es wird auch von niemandem infrage gestellt. Aber die Ampelregierung will "antifeministische" Äußerungen auf den Index setzen. Seit wann muss man feministisch gesinnt sein? Und was heißt "antifeministisch"? Hier wird mit Begriffen hantiert, die jede Trennschärfe vermissen lassen. Gleiches gilt für das zur Alltagsvokabel für alles Unerwünschte gewordene Wort "Rassismus". Mir fällt jedenfalls immer wieder auf, dass diejenigen, die Begriffe wie Pluralismus und Diversität ständig im Munde führen, auf dem Gebiet der Meinungen nicht einmal kleinste Abweichungen zu tolerieren, geschweige denn zu akzeptieren bereit sind. Diese Meldestelle Antifeminismus müsste sofort gestoppt werden.

(…) CICERO: Nun würden die Befürworter argumentieren, dass es nicht um Meinungsfreiheit geht, sondern um demokratiegefährdende gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit.

Professor Hillgruber: Zunächst ist der Ausdruck "gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit" auch eine Art politischer Kampfbegriff. Wir kennen natürlich den Tatbestand der Volksverhetzung, wenngleich es diesem selbst teilweise an der gerade im Strafrecht besonders notwendigen Bestimmtheit ermangelt. Aber alles andere, was sich unterhalb dieser Schwelle bewegt, ist grundsätzlich kein hinreichender Grund für den Staat, Meinungsfreiheit zu beschränken. Es wird argumentiert, Rassismus sei keine Meinung, Frauenfeindlichkeit sei keine Meinung, sondern ein Verbrechen. Das ist aber juristisch gesehen unzutreffend. Offenbar soll hier ein öffentlicher Pranger errichtet werden.

CICERO: Die Meldestelle Antifeminismus hat in den ersten Wochen 700 Eingaben erhalten, wo Frauen sich beschweren, dass sie auf der Straße belästigt werden, dass es ein aggressives oder ungebührliches Verhalten gegeben habe. Wie verhält es sich damit?

Professor Hillgruber: Nehmen wir den Begriff "Belästigung". Die Bandbreite dessen, was darunter verstanden wird, ist mittlerweile sehr groß; dabei täte Differenzierung not. Handelt es sich um ein misslungenes Kompliment? Ist es eine Anzüglichkeit? Liegt eine ungebührliche körperliche Berührung vor oder sind wir schon im strafrechtlichen Bereich sexueller Nötigung oder Vergewaltigung? Die Grenzen verschwimmen bei der politischen Betrachtungsweise und Bewertung immer mehr. Aber wir müssen wissen, worum es geht. Wenn Rechtsgüter verletzt werden, kann es eine Beschränkung der Meinungsfreiheit geben, aber auch dann nur in einem geordneten rechtsstaatlichen Verfahren und nicht auf Zuruf Betroffener.

CICERO: In den Formularen der Meldestellen heißt es, man solle keine Namen nennen. Was bedeutet das, welche Relevanz hat es dann?

Professor Hillgruber: Hier liegt genau die Problematik, es geht nicht um Fälle, die geklärt werden sollen. Vielmehr wird staatlicherseits ein Meinungsklima generiert, das sagt: Sei vorsichtig bei dem, was du sagst oder auch tust. Big Brother is watching you! Und wenn du die falsche Vokabel verwendest, dann wird das notiert werden. Die Anonymität allein würde mich jetzt auch nicht beruhigen und würde vor allem nichts daran ändern, dass der Staat hier, indem er solche Meldeportale schafft, Einschüchterung betreibt und die Freiheit der Meinungsäußerung beschränkt.

CICERO: Wo liegen für Sie genau die Grenzen der Meinungsfreiheit? Was ist mit Meldestellen gegen sogenannte Hasskommentare im Netz?

Professor Hillgruber: Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts rechtfertigt das Ziel der Verhinderung einer "Vergiftung des geistigen Klimas" für sich genommen noch keinen Eingriff in die Meinungsfreiheit. Auch das Ziel, Menschenrechte im Rechtsbewusstsein der Bevölkerung zu festigen, erlaubt es nicht, so sagt das Verfassungsgericht, zuwiderlaufende Ansichten zu unterdrücken. Auch hier kommt es aus meiner Sicht wieder darauf an, ob klar definierte strafrechtliche Grenzen überschritten werden. Ich bin gewiss kein Freund dieser enthemmt geführten Debatten im Netz. Tatsächlich finden sich da viele abstoßende Äußerungen. Das ist zum Teil schlicht widerlich. Aber Begriffe wie "Hass und Hetze" sind viel zu unpräzise und erlauben keine klare juristische Abgrenzung.




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