Mittwoch, Mai 04, 2022

Neue Studie: Feministische Männer leiden doppelt so oft unter Erektionsstörungen – News vom 4. Mai 2022

1. Auf manche US-amerikanische Studien stürzen sich die deutschen Leitmedien sofort und es gibt zuhauf Artikel darüber. Bei dieser Studie, die im akademischen Fachmagazin "Journal of Sex Research" veröffentlicht wurde, dürfte es anders sein:

Feministische Männer nehmen häufiger Medikamente gegen erektile Dysfunktion ein als nicht-feministische Männer. (…) "Ich habe Forschungsinteressen in den Bereichen Männlichkeit und Sexualität", sagte Studienautor Tony Silva, ein Assistenzprofessor für Soziologie an der University of British Columbia. "Frühere Forschungen haben gezeigt, dass es einen Zusammenhang zwischen der Sorge um die Männlichkeit einerseits und der Einnahme von Medikamenten gegen Erektionsstörungen andererseits gibt, deshalb wollte ich dieses Thema weiter untersuchen, um zu sehen, welche anderen Faktoren mit der Einnahme von Medikamenten gegen Erektionsstörungen zusammenhängen könnten."

Die Studie untersuchte die Daten von 1.015 Männern, die an der Umfrage "Sex in Canada 2018" teilnahmen. Im Rahmen der Umfrage wurden die Teilnehmer gefragt, ob sie bei ihrer letzten sexuellen Begegnung Medikamente eingenommen hatten, die ihnen helfen sollten, eine Erektion zu erreichen oder aufrechtzuerhalten. In der Umfrage wurde auch gefragt: "Halten Sie sich für einen Feministen?"

Die Forscher fanden heraus, dass feministische Männer mit mehr als doppelt so hoher Wahrscheinlichkeit die Verwendung von Medikamenten gegen erektile Dysfunktion angaben als nicht-feministische Männer. Etwa 7,7 % der Männer, die sich nicht als Feministen bezeichneten, gaben an, Medikamente gegen Erektionsstörungen zu nehmen, verglichen mit 18,1 % der Männer, die sich als Feministen bezeichneten. Ungefähr 10,6 % der Männer, die sich "unsicher" waren, gaben an, Medikamente gegen Erektionsstörungen zu verwenden. Feministische Männer berichteten auch über deutlich mehr Schwierigkeiten, eine Erektion zu bekommen oder aufrechtzuerhalten, als nicht-feministische und unsichere Männer.


Eines der Anliegen von Genderama besteht darin, Männern durch die nötigen Informationen bei der Verbesserng ihrer seelischen, mentalen und körperlichen Gesundheit zu helfen. Deshalb auch hier ein Tipp: Wer beim Sex auf medizinische Hilfe verzichten möchte, sollte vielleicht nach eigenen Positionen suchen, zu denen er als Mann stehen kann, sowie eigene Wünsche äußern und ein eigenes Begehren entwickeln – statt einfach nur bei allem mitzuturnen, was von weiblicher Seite vorgegeben wird und was einem schon vertraut ist. Probieren Sie im Zweifel einfach eine Zeitlang aus, wie es Ihnen dabei geht und ob eine Verbesserung eintritt.

Ich fürchte, nach solchen Blogbeiträgen bekomme ich dieses Jahr wieder keine Weihnachtskarte vom Bundesfourm Männer … :D



2. Das SPD-Zentralorgan "Vorwärts" schreibt zum geplanten Europa-Wahlrecht:

Um eine gerechtere Vertretung der Geschlechter im Europaparlament zu gewährleisten – nur 39 Prozent der Europaabgeordneten sind Frauen –, soll auf den Wahllisten eine Quote eingeführt oder diese – wie bei der SPD schon lange üblich – per Reißverschlussverfahren aufgestellt werden. "Die Wahllisten der Parteien, die bei der Europawahl antreten, müssen künftig paritätisch besetzt werden, wie es in der SPD Tradition ist", fordert Gaby Bischoff.


Wie sich die Dinge entwickelt haben, berichtete gestern die "Tagesschau":

Das EU-Parlament will die Europawahlen fairer und geschlechtergerechter machen und mehr Bürgermitbestimmung ermöglichen.


Ich liebe diese journalistische Distanz. Stellen Sie sich mal vor, wir würden in irgendeinem Bananenstaat leben, dessen Medien die Regierung unkritisch bejubeln …

Das EU-Parlament verlangt außerdem, die Wahllisten künftig geschlechterparitätisch zu besetzen. Das könnte durch eine Quote geschehen - oder indem Listen im Reißverschlussverfahren besetzt werden: Frauen und Männer abwechselnd. Das Ziel: Frauen sollen künftig die Hälfte der Europaabgeordneten stellen.


Wenn es eine Möglichkeit gibt, das freie Wahlrecht der Bürger einzuschränken, möchten sie die EU-Parlamentarier also ergreifen – um sich hinterher zu wundern, dass die EU vielerorts einen so schlechten Ruf hat.



3. Im Prozess von Johnny Depp gegen Amber Heard hat gestern Johnny Depps Leibwächter ausgesagt:

Der Sicherheitsmann berichtete vor Gericht, dass sich das Ex-Paar im März 2015 mehrfach heftig gestritten habe und dass Depp ihn zu mehreren Gelegenheiten spät angerufen habe, damit er ihn aus Heards Penthouse abhole. Bei diesen Gelegenheiten habe Heard oft versucht, Depp am Gehen zu hindern, den Aufzug gestoppt oder Depp am Arm festgehalten.

Heftige Beschimpfungen waren dabei offenbar üblich. Bei einer dieser nächtlichen Streits habe Heard eine Red-Bull-Dose auf Depp geworfen und ihn am Rücken getroffen. Sie habe ihn auch bespuckt. Depp habe dafür Heards Klamotten aus dem Kleiderschrank gerissen und auf den Boden geworfen. Beide seien sehr aufgebracht gewesen. McGivern erklärte, er habe versucht, Depp vor physischer Gewalt zu schützen. Irgendwann habe er aber im Augenwinkel eine Faust gesehen, die über seine Schulter geschossen sei und Depp links im Gesicht getroffen habe. Es sei Amber Heards Faust gewesen. Auf Depps Gesicht habe sich später eine rote geschwollene Stelle gebildet und der Schauspieler habe zu ihm gesagt, dies sei seine Schuld, weil er ihn nicht beschützt habe. McGivern sagt auch aus, dass er nie gesehen habe, das Depp Heard zurückgeschlagen habe.


Inzwischen ist Amber Heards Antrag auf die Abweisung von Johnny Depps Klage gescheitert.

Als erste Gegenzeugin ließ Heards Team eine Psychologin in den Zeugenstand treten, die Depp der Vergewaltigung bezichtigt.

Derweil trendet auf Twitter #MenToo.



4. Zu einem bemerkenswerten Prozess kam es dieser Tage auch in Bielefeld:

"Das ist hier Rechtsgeschichte - würde ich mal so sagen", sagte Richterin Astrid Salewski in der Verhandlung. Ein Bielefelder Schöffengericht verurteilte nun in einem ungewöhnlichen Prozess eine 39 Jahre alte Frau aus Bad Salzuflen wegen sexueller Nötigung zu einer Bewährungsstrafe von einem halben Jahr. Die Angeklagte hatte die Kondome eines Sexualpartners zerstochen, um diesen durch eine erhoffte Schwangerschaft an sich zu binden.

Es war ein bemerkenswerter Prozess. Dies lag gar nicht mal so sehr daran, dass weder Richterin Salewski noch Staatsanwalt Sven Büscher nachzuvollziehen vermochten, was die Angeklagte zu der durch und durch undurchdachten Aktion bewogen haben mochte. Vielmehr herrschte zunächst eine gewisse Ratlosigkeit, welcher Straftatbestand denn nun von der 39-jährigen Bianca N. (Namen aller Betroffenen geändert) erfüllt worden sein mochte.

(…) Anfang des vergangenen Jahrs unterhielt die Angeklagte mit dem Bielefelder Zachy T. (39) das, was gerne mal als "Freundschaft plus" bezeichnet wird. Sprich: Eine Freundschaft, in der es auch ungezwungenen, einvernehmlichen Sex ohne irgendwelche Ansprüche geben sollte. So weit die Theorie. Denn ganz offenbar verliebte sich Bianca N. in ihren Kumpel und wollte mehr. Und so kam sie auf eine denkbar blöde Idee: Sie perforierte die in einer Nachttischschublade befindlichen Kondome, die Zachy T. für die Schäferstündchen der beiden gekauft hatte.

Im Februar kam es offenbar zu etwas Stress zwischen den beiden Plus-Freunden, und es herrschte eine Weile Funkstille. Am 21. März 2021 teilt N. ihrem Kumpel schließlich wider besseren Wissens per WhatsApp mit, dass sie den Verdacht habe, schwanger zu sein. Auf die ungläubige Frage, wie das denn habe passieren können, schilderte sie dem Bielefelder, dass sie die Kondome perforiert habe.

Zachy T. war stinksauer und erstattete Anzeige, das Verfahren kam ins Rollen. Und es hätte durchaus arg für die Frau aus Bad Salzuflen enden können, hatte die Staatsanwaltschaft doch zunächst Anklage wegen Vergewaltigung erhoben - Mindeststrafe zwei Jahre. Dass dieser Tatbestand jedoch wohl nicht erfüllt war, darüber waren sich das Gericht, Staatsanwalt Büscher und Verteidiger Hans-Joachim Uetermeyer schnell einig. Doch wird das so genannte "Stealthing" - ein Geschlechtspartner entfernt ohne Wissen des anderen beim Sex das Kondom - in der Regel als sexuelle Nötigung gewertet, da dies gegen den Willen des Partners geschieht. Nur handelt es sich in der absoluten Mehrheit der Fälle bei den Tätern um Männer. Wenngleich keinem der Prozessbeteiligten ein derartiges Urteil wie im vorliegenden Fall bekannt war, so gelte diese Vorschrift im umgekehrten Fall - ein Kondom wird gegen den Willen des Manns unbrauchbar gemacht - genauso, sagte Richterin Salewski: "Nein heißt auch hier nein."

Und somit folgte das Gericht den Anträgen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung und verurteilte die geständige Angeklagte zu einer Bewährungsstrafe von einem halben Jahr. Ob dieses Urteil im vorliegenden Fall wirklich passend sei, sei sicherlich zu hinterfragen, sagte Salewski in der Urteilsbegründung. Doch könne das Gericht die bestehenden Gesetze nur anwenden - und das Gesetz sehe für sexuelle Nötigung nun mal eine Mindeststrafe von sechs Monaten vor. Bianca N. nahm das Urteil an.




kostenloser Counter