Deutsche Zeitschrift verurteilt: Gendersprache muss aus Artikel entfernt werden – News vom 23. Mai 2022
1. Der Verein Deutsche Sprache gibt eine Erfolgsmeldung bekannt:
Mit einem vollen Erfolg hat (…9 vor dem Landgericht Hamburg das Verfahren gegen den Verlag ManagerSeminare (Bonn) geendet. Das Gericht hat den Vergleich, den die Klägerin selbst vorgeschlagen hatte, ebenfalls unterbreitet – die Beklagten haben ihn akzeptiert. "Das ist ein guter Tag für das Urheberrecht und die Freiheit des Autors", so Sabine Mertens, deren Artikel vom Verlag an zwei Stellen "gendergerecht" umgeschrieben worden war.
Der Richter habe bereits zu Beginn der Verhandlung klargestellt, dass eine konkrete Klage auf Einhaltung des Urheberrechts gute Aussichten auf Erfolg hätte. Laut Richter sei es unstrittig, dass hier gegen das Urheber- und Persönlichkeitsrecht verstoßen worden war, so Mertens. Er schlug daher genau den Vergleich vor, den die Klägerin dem Verlag bereits vorher als außergerichtliche Einigung über ihren Anwalt vorgeschlagen hatte. Die betreffenden Stellen werden im Online-Angebot des Verlages in den Originalzustand zurückversetzt, die Beklagten müssen 4/5 der Prozesskosten tragen. "Das hätte der Verlag auch einfacher haben können, aber er sitzt auf einem sehr hohen Ross", wundert sich Mertens, die als Coach in eigener Praxis arbeitet und beim Verein Deutsche Sprache (VDS) die AG Gendersprache leitet, "die Redaktion ist fest von der Richtigkeit und Überlegenheit ihrer Gendersprachregeln überzeugt."
Die Zeitschrift "Training aktuell" hatte aus "Zeichner“"(im Sinne von "jemand der mit Stift und Papier zeichnet oder gezeichnet hat") eine "zeichnende Person" gemacht. Mertens hatte den Verlag mehrfach drauf hingewiesen, keine Änderungen zugunsten des Genderns zulassen zu wollen. Dennoch hat der Verlag trotz der Zusage, den Artikel in der eingereichten Form abzudrucken, ihn nach der Freigabe durch die Autorin in der Endversion "gendergerecht" verändert. "Von der Redaktion eines Magazins, das sich mit Weiterbildung und Lernen beschäftigt, erwarte ich mehr Respekt für die Freiheit des Autors", so Mertens.
"Das ist ein Erfolg auf ganzer Linie", sagt der Vorsitzende des VDS, Prof. Walter Krämer, "es zahlt sich aus, gegen die ideologisch getriebene Gendersprache vorzugehen und sich nicht kleinkriegen zu lassen." Der VDS hat die Klage gegen die Zeitschrift unterstützt.
Der Professor für Zivilrecht Jan von Hein kommentiert das Urteil auf Twitter:
Die Entscheidung ist auch für den akademischen Bereich wichtig, weil sie zu Recht befindet, dass es sich beim Gendern um einen massiven Eingriff in die sprachliche Gestaltungsfreiheit des Autors und nicht um eine bloß formale Konvention (wie Zitierregeln o. Ä.) handelt.
2. Ein Unterstützungsnetzwerk für misshandelte Frauen und Kinder hat eine Erklärung abgegeben, in der es Johnny Depp in seiner laufenden Verleumdungsklage gegen seine Ex-Frau Amber Heard zur Seite steht:
"Mission NGO", eine gemeinnützige Gruppe, die von der ehemaligen Miss Italien Valeria Altobelli geleitet wird, veröffentlichte am Freitag eine Erklärung, in der sie ihr Mitgefühl für Johnny Depp in dieser schlimmen Phase seiner persönlichen Geschichte zum Ausdruck brachte.
Die Erklärung folgt auf eine wachsende Zahl von Unterstützern für Depp, nachdem das Gericht beunruhigende Beweise gehört hat, die darauf hindeuten, dass Heard ihn körperlich misshandelt hat, einschließlich eines Tonbandes, auf dem Heard zugibt, dass sie ihn geschlagen hat.
(...) Altobelli, die "Mission NGO" mit Unterstützung anderer Teilnehmerinnen der Miss-World-Wahl 2004 in China gegründet hat, sagte in einer Erklärung, dass ihre Gruppe "kein Geschlecht, keine Rasse, keine Hautfarbe, kein Alter dem Konzept der Gewalt zuordnet."
(…) "Unsere Aufgabe ist es, Männer und Frauen ohne Unterschied des Geschlechts dazu zu erziehen, weiterhin über die Werte der Liebe, des gegenseitigen Verständnisses und der Sensibilität zu sprechen und sie zu leben, um alle Arten von Gewalt gegen Frauen, Männer und Kinder zu verhindern", fügte die Schönheitskönigin hinzu. "Als Frauen haben wir Mitgefühl und empfinden Empathie nicht für DEN Star, DAS Talent, DEN Schauspieler, sondern für einen Mann, einen Vater, einen Arbeiter, einen MENSCHEN", schrieb Altobelli und bezog sich dabei auf Depp.
Es wäre erfreulich, wenn man derart klare Worte auch von deutschen Feministinnen und nicht nur von Männerrechtlern hören würde.
3. Mit dem Fall eines Mannes, der als "Konrad" vorgestellt wird, berichtet die WAZ über häusliche Gewalt gegen Männer. Ein Auszug:
Theoretisch hätte Konrad auch in einer Männerschutzwohnung unterkommen können. "Aus heutiger Sicht wäre das die klügere Entscheidung gewesen", sagt er. Doch 2009 gibt es in Deutschland nur eine einzige Einrichtung. In Ketzin, Brandenburg. 2022 ist die Zahl auf elf Männerhäuser mit insgesamt 35 Plätzen gewachsen. Sie liegen verstreut in der Republik. Zwischen Oldenburg und Stuttgart, zwischen Mönchengladbach und Dresden. Hinzu kommen 44 Beratungsstellen, an die sich Betroffene wenden können. Zum Vergleich: Nach Angaben des Bundesfamilienministeriums gibt es 400 Frauenhäuser sowie über 40 Schutzwohnungen mit mehr als 6000 Plätzen. Die Zahl der Beratungsstellen liegt bei 750.
Um die Finanzierung der Zufluchtsorte kümmerten sich bislang die Länder, oft in Zusammenarbeit mit den Kommunen. In Berlin möchte man das ändern. Die Bundesregierung beabsichtigt einen "bundeseinheitlichen Rechtsrahmen für eine verlässliche Finanzierung von Frauenhäusern." Für den Ausbau neuer Einrichtungen und Beratungsstellen würden 120 Millionen Euro aus Bundesmitteln bis 2024 zur Verfügung gestellt, kündigte Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) an.
Das Vorhaben stößt auch auf Kritik. "Männerschutzeinrichtungen sind darin nicht vorgesehen und können in diesem Programm keine Fördermittel abrufen", bemängelt Enrico Damme, Referent bei der Bundesfach- und Koordinierungsstelle Männergewaltschutz. Dort setze man sich seit Jahren für eine "Ausstattungsinitiative" für Schutzorte ein. "Bisher ist es den Regierungskoalitionen nicht gelungen, diese auf die Beine zu stellen." Der Verband geht von einem aktuellen Bedarf von bis zu fünf Männerhäuser pro Bundesland aus.
4. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) fordert härteres Durchgreifen bei häuslicher Gewalt, meint damit aber nur Gewalt gegen Frauen.
5. Ich lese gerade das vor einigen Wochen erschienene Buch "Linke Daten, rechte Daten. Warum wir nur sehen, was wir sehen wollen". Ein Kapitel behandelt feministische Veröffentlichungen, die argumentieren, aufgrund fehlender Gendergerechtigkeit würden zuhauf Frauen sterben, obwohl das verhindert werden könnte. Darauf folgt diese Passage:
Paradox ist nur: Frauen sterben nicht. Männer sterben. Und zwar an fast allem, woran man nur sterben kann. In Berichten zum Thema Gender Health Gap fällt das oft unter den Tisch. (…) Von den rund 3000 Menschen, die [2019] im Straßenverkehr starben, waren drei Viertel Männer beziehungsweise Jungen.
Dieser Geschlechterunterschied gilt für fast jede Todesursache. Ob Kreislauferkrankungen, Krebs, HIV, Suizid, überhaupt Unfälle, Mord und Totschlag oder selbst Corona, fast jede Todesursache verkürzt das Leben von Männern stärker als das von Frauen. Der Unterschied in der Lebenserwartung wurde über das 20. Jahrhundert immer größer, auch wenn er mittlerweile wirder schrumpft. Biologisch lässt sich das kaum erklären.
(…) Vereine wie MANNdat sammeln beharrlich Zahlen zu Gewalt gegen Männer oder Männerkrankheiten. Was bei den einen der Herzinfarkt ist, ist hier Prostatakrebs, die "gesundheitspolitisch vernachlässigte Krebsart", über die – anders als über Brustkrebs – kaum gesprochen wird.
6. Das erste neue Genderwelten-Video steht seit gestern Abend unter anderem hier online und dreht sich um das Thema "Familie".
7. Und wenn ihr eh gerade auf Youtube seid: Tamara Wernli erklärte gestern in einem aktuellen Video, warum das Leid von Männern egal ist. Sehenswert: Wernli weist auch auf die maskulistische Website zum Gender Empathy Gap hin.
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