"Hamburger Grüne - Ideologie wichtiger als das Grundgesetz?" – News vom 4. August 2021
1. Unter der Schlagzeile "Hamburger Grüne - Ideologie wichtiger als das Grundgesetz?" beschäftigt sich Jana Werner in der "Welt" mit Hamburgs Justizsenatorin Anna Gallina, die jenes feministische Wahlrecht in ihrem Bundesland durchdrücken möchte, das in anderen Bundesländern wiederholt als verfassungsfeindlich durchgefallen war.
"Bereits drei Landesverfassungsgerichte und das Bundesverfassungsgericht haben festgestellt, was jeder Jurastudent im dritten Semester über unser sehr gutes Rechtssystem in Deutschland lernt", sagt der CDU-Vize-Fraktionschef in der Bürgerschaft, Richard Seelmaecker, und ergänzt: "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich, Männer und Frauen sind gleichberechtigt." (…) Folglich belege Gallinas "rechtswidriges Gesetzesvorhaben", dass "die Grünen erneut ideologisch aufgeregt als Beglückungsterroristen daherkommen", so Seelmaecker. Auch aus Sicht der FDP-Abgeordneten Anna von Treuenfels-Frowein setzt die Senatorin "mit einem Paritätsgesetz die unselige Politik der Bevormundung durch Grüne fort". Das Vorhaben "spricht Frauen in Wahrheit ihre eigentlichen Qualifikationen ab". Wohin "diese Fehlorientierung führt", betont die Liberale, "erleben wir auf peinliche Art und Weise bei den Grünen im Saarland".
Zum Stand ihrer Pläne möchte sich die grüne Justizsenatorin Gallina, die selbst keine Juristin ist, dem Artikel zufolge nicht äußern.
Stattdessen verweist ihr Sprecher auf die Bürgerschaftsfraktion der Grünen, wo "das Thema bewegt wird". Hintergrund ist, dass SPD und Grüne im Koalitionsvertrag vereinbart haben, "durch Gesetzesänderungen das Wahlrecht zu ändern, um jeden zweiten Platz der Wahlkreis-, Landes- und Bezirkslisten mit einer Frau zu besetzen".
Seither erarbeitet die Justizbehörde für die Bündnispartner "einen Entwurf für ein Parité-Gesetz, den wir in den kommenden Monaten vorlegen werden", kündigt die stellvertretende Grünen-Fraktionsvorsitzende Lena Zagst an. Rot-Grün sei überzeugt, "dass ein Paritätsgesetz ein geeignetes Instrument ist, um Geschlechtergerechtigkeit in unseren Parlamenten voranzubringen".
So prüfen SPD und Grüne die Notwendigkeit einer Verfassungsänderung, die sie mit ihrer Zweidrittelmehrheit in der Bürgerschaft durchsetzen könnten. "Es ist unser Anspruch, ein wirksames und verfassungskonformes Paritätsgesetz zu verabschieden", betont Zagst. Änderungen des Wahlrechts seien sensibel und bedürften besonders gewichtiger Gründe. Der Frauenanteil unter den Abgeordneten der Bürgerschaft beträgt derzeit 44,7 Prozent und lag davor bei 39 Prozent.
Wie Genderama ausführlich berichtete und kommentierte, hatten Verfassungsrichter bisherige Versuche mit dem feministischen Wahlrecht kassiert, weil es das Recht auf Freiheit und Gleichheit der Wahl sowie das Recht der politischen Parteien auf Betätigungsfreiheit, Programmfreiheit und Chancengleichheit beeinträchtigt.
Gegen alle drei Urteile sind Verfassungsbeschwerden beim Bundesverfassungsgericht anhängig. Erst zu Beginn dieses Jahres wies Deutschlands höchstes unabhängiges Verfassungsorgan der Justiz eine Wahlprüfungsbeschwerde von zehn Frauen zurück, die geltend machen wollten, dass der Gesetzgeber dafür sorgen müsste, dass alle Parteien ebenso viele weibliche wie männliche Kandidaten aufstellen.
Da der Hamburger Gesetzesentwurf noch nicht vorliegt, wollen sich Verfassungsrechtler offiziell derzeit nicht äußern. Sie geben jedoch zu bedenken, dass aufgrund der bisherigen Richtersprüche die Verfassungskonformität eines Paritätsgesetzes in der Hansestadt ebenso unwahrscheinlich ist. Selbst wenn das Vorhaben infolge einer Verfassungsänderung in Hamburg Bestand hätte, drohe ein Scheitern vor dem Bundesverfassungsgericht.
In ihrem Artikel nennt Jana Werner weitere verfassungsrechtliche Hürden, die einem feministischen Wahlrecht in Hamburg entgegenstehen. Warum also lässt Gallina hier nicht locker?
Für Justizsenatorin Gallina steht justizpolitisch auch deshalb viel auf dem Spiel, weil schon mehrere Anliegen der Grünen-Politikerin verpufften. Beispielsweise wollte die 38-Jährige mit einer Bundesratsinitiative erreichen, dass mutmaßliche Opfer von schweren Sexualstraftaten vor Gericht nur noch von Vorsitzenden Richtern befragt werden dürfen. (…) Zugutegehalten wird der Senatorin indes ihr Einsatz, das Unterhaltsrecht der Realität von Patchwork- und Regenbogen-Familien anpassen zu wollen. (…) Am Paritätsgesetz – ihrem "Leuchtturmprojekt", so heißt es – halte Gallina trotz verfassungsrechtlicher Bedenken fest.
(…) Nach Einschätzung der Grünen-Abgeordneten Zagst haben die Gerichte in Thüringen und Brandenburg "die Bedeutung der strukturellen Benachteiligung von Frauen im politischen Prozess nicht hinreichend gewichtet". Darin will Rot-Grün "Spielräume für ein verfassungskonformes Paritätsgesetz" erkannt haben und möchte "diese nutzen".
Und so wird es wohl auf eine gerichtliche Konfrontation hinauslaufen, denn "sollte sich der Senat für die Umsetzung eines Paritätsgesetzes entscheiden, müssen umgehend Klagemöglichkeiten geprüft werden", kündigt die FDP-Politikerin Treuenfels-Frowein an. Schließlich "verletzt ein Paritätsgesetz das Demokratieprinzip, weil es das Staatsvolk nicht als Einheit von freien und gleichen Bürgern betrachtet, sondern unzulässigerweise in zwei Gruppen aufteilt". Das sei "ein durch nichts zu rechtfertigender Eingriff in die Freiheit der Wahl".
Nach Angaben des CDU-Justizexperten Seelmaecker geht es Justizsenatorin Gallina dabei angeblich nicht um das Lösen eines Problems, "sondern um Symbolpolitik". "Frau Gallina und die Grünen wollen nicht die Bedingungen für Kandidaturen von Frauen verbessern, sondern andere Parteien per Gesetz dazu zwingen, wie sie ihre Kandidaten auszusuchen haben", vermutet der Christdemokrat und fragt sich, was passiert, wenn im Parlament weniger als 50 Prozent Repräsentationsquote bezüglich der Geschlechter Mann und Frau herrschen: "Was ist dann mit Intersexuellen, Alten, Jungen, Rentnern, Berufstätigen, Menschen mit und ohne Migrationshintergrund, Armen oder Reichen, Arbeitnehmern und Unternehmern?"
Könnten das Merkmale sein, die einen gesetzlichen Zwang zur Repräsentanz rechtfertigten? Seelmaecker beantwortet diese Fragen mit Nein und glaubt: "Die meisten Menschen wollen sich nicht auf ihr Geschlecht, das Alter oder ihre Herkunft reduzieren lassen."
2. Wie ebenfalls "Die Welt" berichtet. fördert das Land Rheinland-Pfalz erstmals eine Beratungsstelle für Männer, die von häuslicher Gewalt betroffen sind.
"Wir sehen das Angebot als Pilotprojekt", erklärte Familienstaatssekretär David Profit (Grüne) am Montag laut Mitteilung. Die Höhe der Fördersumme liegt laut Familienministerium bei 31.000 Euro. Die Gewalt in Partnerschaften richte sich zwar zum Großteil gegen Frauen, heißt es in dem Artikel, der sich an dieser Stelle irreführend allein auf das in Kriminalstatistiken erfasste Hellfeld bezieht. Aber selbst dort seien 2019 von 394 Opfern von Mord und Totschlag innerhalb einer Partnerbeziehung in Deutschland 23 Prozent männlich gewesen.
Die neue Beratungsstelle habe ihren Sitz in Mainz, teilte das Ministerium mit. Ziel des Pilotprojekts sei es, ein neutrales und sicheres Beratungsangebot für die Zielgruppe zu schaffen. Das Projekt ist den Angaben zufolge zunächst auf drei Jahre ausgelegt.
3. Die Post. Einer meiner Leser schreibt mir heute:
Sehr geehrter Herr Hoffmann,
es gibt eine Firma […] in der Schweiz, die Fake-Moderatoren auf Dating-Plattformen freiberuflich beschäftigt.
Das funktioniert so: Auf einer Chatmaske bekommt der Mitarbeiter das Profil des zahlenden Kunden sowie das Fake-Profil, das er spielen soll, angezeigt. Das Fake-Profil sind stets Frauen, wobei auch - oft aufreizende -Bilder einer Frau ebenso wie persönliche Daten (Beruf, Kinderzahl, Hobbys, sexuelle Vorlieben) angezeigt werden. Die Aufgabe des Moderators ist, sich als diese Frau auszugeben und dem realen Kunden des Dating-Portals Hoffnungen und Sehnsüchte zu geben, damit dieser möglichst lange angemeldet bleibt. Auf einigen Portalen muss der Kunde auch pro Nachricht einen bestimmten Betrag bezahlen. Die Aufgabe ist es, dass möglichst viele Chatgespräche hin und her gesendet werden, damit der Kunde möglichst viel Geld bezahlt. Zwar wird in den AGB der Anbieter darauf hingewiesen, dass es moderierte Profile in diesen Dating-Portalen gibt.
Ob dies jeder Kunde liest, steht freilich auf einem anderen Blatt. Die Perfidie, mit der gearbeitet wird, dürfte den zahlenden männlichen Kunden nicht bewusst sein. So bekommt jeder Chatmoderator zehn Cent pro Nachricht (mindestens 70 Zeichen lang muss sie sein). Das Geschäft mit der Sehnsucht läuft 24/7, an Wochenenden und abends ist natürlich in den Portalen am meisten los, oft gibt es da Mails an alle Moderatoren, dass gerade jeder, der Zeit hat, sich einloggen möge, da der Traffic sehr hoch ist.
Ich könnte verschiedenen Screenshots und Hinweise zu der Thematik beisteuern, muss aber als Whistleblower anonym bleiben können, sonst droht mehreren Informanten und auch mir eine massive Geldstrafe.
Eventuell reicht aber auch ein Warn-Hinweis auf Genderama, dass es solche zwar legalen, aber moralisch höchst verwerflichen Geschäftspraktiken überhaupt gibt.
Ich würde gern politisch darauf hinwirken, dass solche Geschäftspraktiken gesetzlich verboten werden. Vielleicht findet sich ja ein Verein, der dieses Anliegen mitbearbeiten möchte.
Hier ein Artikel zum Thema.
Aus dem Brief meines Lesers habe ich den Namen der von ihm beanstandeten Firma getilgt, da ich keine potentiell geschäftsschädigenden Behauptungen verbreiten kann, deren Wahrheitsgehalt ich nicht selbst überprüft habe. Der Leserbrief kann aber als generelle Warnung verstanden werden.
4. Off-topic ist mein neuer Beitrag für die Nachrichtenplattform "Publikum": "Wir müssen die seelischen Schäden der Corona-Politik zum Thema machen".
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