Dienstag, Juli 20, 2021

BGH-Urteil: Samenspender darf Umgang mit Kind verlangen – News vom 20. Juli 2021

1.
Ein privater Samenspender, der es einem lesbischen Paar ermöglicht hat, Eltern zu werden, kann ein Recht auf Umgang mit seinem Kind haben. Dieses Urteil hat der Bundesgerichtshof gesprochen. Das Recht hat der Spender auch, wenn die Lebenspartnerin der Mutter das Kind inzwischen adoptiert hat.


Mehrere Medien berichten, darunter die Tagesschau.



2. Nachdem gestern Genderama darüber berichtete, hat auch die Bildzeitung entdeckt, was das ZDF-Politbarometer zu verbergen versuchte, und schlagzeilt "Riesige Mehrheit gegen Gender-Sprache in Medien". In dem Artikel heißt es:

Auffällig: Beim ZDF veröffentlichte man die Umfrageergebnisse kommentarlos und fast schon versteckt in einer langen Liste von Grafiken (Seite 18/19 von 40). In der Pressemitteilung zum Politbarometer kommen sie nicht vor, einen Text zur Gender-Umfrage gibt es auch nicht.


Wie Statista im Mai berichtete, hat die Ablehnung einer "gendersensiblen", also das Geschlecht betonenden und damit geschlechtertrennenden Sprache seit 2020 um neun Prozent zugenommen.

Währenddessen beklagt der Verein Deutsche Sprache anlässlich einer gestern ausgestrahlten Talkshow des MDR:

2/3 lehnen bei Umfragen das Gendern ab - dennoch besetzt der @mdrde eine Talk-Runde mit 3 Gender-Fans und 1 Gender-Gegner. Ist das die Publikumsnähe, von der der ÖRR so gerne spricht? Wieso bildet die Gästewahl nicht die Realität ab?


Die Dreistigkeit, mit der die Öffentlich-Rechtlichen nicht mehr informieren, sondern manipulieren möchten, ist zunehmend bemerkenswert.



3. Bald neu auf unseren Smartphones: ein Emoji für schwangere Männer.



4. Die Badische Zeitung berichtet – leider hinter einer Bezahlschranke – über das Umkircher Max-Josef-Metzger-Haus, das nicht nur Wohnheimplätze für pflegebedürftige Senioren, sondern auch sechs Zimmer für in Trennung lebende Väter anbietet. Dieses Väterboardinghaus sei erst das zweite seiner Art in Deutschland.



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