Dienstag, Februar 12, 2019

Wechselmodell: Fraktionen mauscheln hinter verschlossenen Türen – News vom 12. Februar 2019

1. Morgen findet im Rechtsausschuss des Bundestages eine Anhörung zum Thema Wechselmodell/Doppelresidenz statt. Wie nicht nur der Väteraufbruch für Kinder zu Recht beklagt, sind zwar Alleinerziehenden- und frauenorientierte Verbände geladen, aber

Väter haben dort, wieder einmal, keine Stimme. Dies ist umso unverständlicher, als dass es gerade die Väter sind, die die Last des Alleinerziehens mindern könnten und dazu häufig auch gerne bereit wären. Mehr Betreuungs-Engagement von Vätern wird aber erstaunlicher Weise nie gefordert. Väter werden häufig nur auf den Unterhalt reduziert.


Das Unterlaufen demokratischer Prozesse ist aber sogar noch dramatischer. Während nämlich normalerweise auch Anhörungen zu Themen geringerer Relevanz vom Bundestagsfernsehen für die Öffentlichkeit übertragen werden, bleibt ausgerechnet bei einem Thema von solcher Bedeutung, dass es beispielsweise die Titelgeschichte des aktuellen SPIEGEL ist, auf Wunsch der Fraktionen die interessierte Öffentlichkeit außen vor. Vätern wird damit nicht nur die Teilnahme an einer Anhörung, die sie stark betrifft, verweigert – sie dürfen nicht einmal Zeuge davon sein, was bei dieser Anhörung zur Sprache kommt.



2. Der FDP-Wahlrechtsexperte Stefan Ruppert lehnt das von Rot-rot-Grün forcierte feministische Wahlrecht ab:

Vor hundert Jahren, zu Beginn der Weimarer Republik, wurde ein einheitliches Wahlvolk geschaffen, in dem alle Frauen und Männer wählen und gewählt werden durften. Eben diese Errungenschaft wollen die Vorschläge zum Wahlrecht seitens der Grünen, der SPD und der Linken nun rückgängig machen, wenn auch mit vermeintlich wohlmeinend-feministischer Intention. (...) Das Wahlvolk soll durch Paritätsgesetze wieder nach Geschlechtern geteilt werden. Zwar dürfen weiterhin alle wählen, aber es können nicht mehr alle von allen gewählt werden. Das Ergebnis der Wahl muss nämlich in Bezug auf das Geschlechterverhältnisses von vorneherein feststehen. (...) Die Entscheidung für ein Paritätsgesetz provoziert Unsicherheit, ob kommende Wahlen demokratisch im Sinne der Verfassung ablaufen.


"Gender-Parität bedeutet das Gegenteil von Freiheit" befindet auch "Die Welt". Und die Partei der Humanisten hat untersucht, ob Frauen in den politischen Parteien tatsächlich benachteiligt werden. Ihr Ergebnis:

Entgegen dem Mythos einer "strukturellen Diskriminierung" legen Frauen in fast allen Parteien eine erfolgreichere Karriere hin als Männer und sind in der Führung sowie unter Mandatsträgern im Vergleich zur jeweiligen Basis "überrepräsentiert". Dennoch werfen diese Parteien sich selbst oder gegenseitig Diskriminierung vor und wollen Frauen noch stärker durch Quoten nach oben befördern. Dass es in ihrer Basis an Frauen mangelt, ist in der öffentlichen Debatte jedoch ein nachrangiges Thema – selten thematisiert, noch seltener intensiv diskutiert.

Kein Wunder, denn das Thema ist nicht einfach. Auch wir erhalten deutlich weniger Mitgliedsanträge durch Frauen als durch Männer. Wie in den meisten anderen Parteien liegt es bei uns mit Sicherheit nicht an Diskriminierung. Etwa 21% unserer Basis ist weiblich, 20% der AGs und 50% der Verwaltungsteams werden von Frauen geführt oder mitgeführt, 22% der Ämter in LVs sind von Frauen besetzt, 20% der Bundesvorstandsmitglieder sind Frauen. Gemessen an unserem Mitgliederanteil haben wir also eine genau zu erwartende Verteilung der Geschlechter.

(...) Wir können weiter das Phantom "strukturelle Diskriminierung" jagen oder wir können anerkennen, dass diese Hypothese zumindest im politischen Kontext der Empirie nicht standhalten kann. Zwar können wir Diskriminierung nicht vollständig ausschließen und wir wollen niemandem eventuelle persönliche Erlebnisse absprechen – sich falsch verhaltende Einzelpersonen gibt es leider immer wieder –, auf der Gesamtebene kann systematische Diskriminierung aber nicht die Hauptursache sein. Gäbe es strukturelle Diskriminierung in den Parteien, müsste sich diese in den Ergebnissen, der Posten- und Ämterverteilung auf breiter Front in signifikantem Maße manifestieren, doch die Daten lassen diesen Schluss nicht zu.




3. Eine Erzieherin in Landshut soll einen 15jährigen Asylbewerber vergewaltigt haben.



4. Vor zehn Jahren gab es im brtischen Manchester noch keine Anlaufstelle für männliche Opfer sexueller Gewalt. Inzwischen wurde dort Tausenden geholfen.



5. Ein Gerichtsurteil in Indien soll die Epidemie an Falschbeschuldigungen sexueller Gewalt eindämmen:

Letzter Monat entschied das Oberste Gericht, dass Vergewaltigung nicht in Fällen von einvernehmlichem Sex geltend gemacht werden kann, nachdem eine Beziehung beendet ist und der Mann es ablehnt, die Frau zu heiraten, aus welchem Grund auch immer. Die Richter sagten, dass eine klare Unterscheidung zwischen beidem getroffen werden müsse. Aber das Urteil hilft [dem falschbeschuldigten Mann Pavan] Gupta nicht weiter. Sein Leben ist bereits am Boden zerstört.

Seine Mutter erlitt eine Woche, nachdem sie von der Anschuldigung gegen ihn erfuhr, einen Herzinfarkt. Sie starb ein paar Tage später. Seine Verlobte hat die Hochzeit abgesagt. Er hat seinen Job verloren. Sein Seelenfrieden war zerstört. Der Gerichtsprozess zieht sich in die Länge, weil [die Beschuldigerin] Jain häufig nicht zu den Anhörungen erscheint.

Etwas Seltsames geht in Indien vor sich. Frauen werden gebildeter und selbstbewusster. Der voreheliche Sex nimmt zu - eine Hotelkette namens StayUncle bietet Paaren, die irgendwo Sex haben wollen, Zimmer für ein oder zwei Stunden. Aber gleichzeitig steigt die Zahl der Frauen, die behaupten, dass sie auf der Grundlage eines falschen Eheversprechens vergewaltigt wurden.

(...) "Wenn eine Beziehung endet, erheben Frauen, die einvernehmlichen Sex hatten, falsche Anschuldigungen der Vergewaltigung unter dem Versprechen der Ehe – aus Rache, um den Mann zu verletzen. Oder sie tun es, um Geld von ihm zu erpressen und versprechen, die Klage zurückzuziehen, wenn er ihnen gibt, was sie wollen", sagt Anwalt Vinay Sharma.

Sharma, der in seinen winzigen Kammern in Dwarka sitzt und 90 solcher Fälle bearbeitet, deutet diskret auf zwei Familien, die auf der anderen Seite der Glaswand auf ihn warten. "Die Familie des Mädchens hat zugestimmt, die Klage für eine Gegenleistung von 500.000 Rupien (£5.400) zurückzuziehen", sagt er. "Sag mir, würden sich Eltern mit Geld statt mit Gerechtigkeit zufrieden geben, wenn ihre Tochter wirklich vergewaltigt wurde?"

In vielen Fällen sind falsche Vergewaltigungsvorwürfe einfach die Folge davon, dass Eltern die "Schande" einer unverheirateten Tochter beim Sex vertuschen. Untersuchungen, die der Journalist Rukmini Shrinivasan, der damals für die Zeitung The Hindu arbeitete, im Jahr 2015 durchführte, ergaben, dass, wenn Eltern entdecken, dass ihre unverheirateten Töchter in einer sexuellen Beziehung sind, ihr Entsetzen über eine mögliche "Schande" für die Familie viele von ihnen dazu veranlasst, falsche Vergewaltigungsvorwürfe zu erheben, nachdem sie ihre Kinder dazu gedrängt haben, dabei mitzumachen.

Männerrechtsgruppen und einige Anwälte glauben, dass diese Falschbeschuldigungen von Vergewaltigung durch Frauen, die sich in einvernehmlichen Beziehungen befanden, die Schwere einer Vergewaltigung verharmlosen. Sie werfen auch viele Fragen auf. Selbst wenn ein Mann versprach, eine Frau zu heiraten, kann er seine Meinung nicht ändern? Wie können Richter die Aufrichtigkeit oder Falschheit eines Mannes feststellen, als er von einer Ehe sprach?

Noch beunruhigender ist, dass die Vorstellung von Sex als Vergewaltigung, wenn ein Mann sich von einem Eheversprechen zurückzieht, nicht im Strafgesetzbuch steht. Sie hat sich von Fall zu Fall weiterentwickelt, da Richter den Begriff "Zustimmung" auf diese Weise interpretieren. Infolgedessen können Männer wegen Vergewaltigung angeklagt werden, wenn sie die Zustimmung zum Sex erhalten, weil sie versprachen, diese Frau zu heiraten, und dann ihre Meinung änderten.




6. Die Internationale Konferenz für Männerrechte 2019 kündigt sich an.

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