Freitag, Februar 01, 2019

Verfassungskrise? Brandenburg führt feministisches Wahlrecht ein – News vom 1. Februar 2019

1. Das Bundesland Brandenburg hat unter rot-roter Regierung ein neues Wahlrecht eingeführt, dem zufolge Parteien künftig gleich viele Frauen und Männer als Kandidaten für Landtagswahlen aufstellen sollen. Das Gesetz soll zum 30. Juni 2020 in Kraft treten, so dass es keine Auswirkungen auf die Landtagswahl am 1. September dieses Jahres hat. Ähnliche Gesetze werden in mehreren Bundesländern und auch auf Bundesebene diskutiert. Das rot-rot-grün regierte Land Berlin hat eine Bundesratsinitiative angekündigt.

In Brandenburg stimmten CDU und AfD gegen das Gesetz und erklärten es für verfassungswidrig. Außer den Liberalen hat auch die Piratenpartei eine Verfassungsbeschwerde angekündigt. Die Piraten, berichtet die "Welt", sehen einen Verstoß gegen Artikel 12 der Landesverfassung zur Gleichheit und einen massiven Eingriff in das Prinzip der Organisationsfreiheit der Parteien. Der CDU-Innenexperte Björn Lakenmacher warnte vor einer möglichen Staatskrise, weil es gegen die Regelung erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken gebe. SPD und Grünen hielten dem entgegen, die Gleichstellung von Frauen und Männern sei ein verfassungsrechtliches Gebot.

Spiegel-Online berichtet:

Der Deutsche Frauenrat hat kürzlich eine Petition gestartet, die ein Paritätsgesetz auf Bundesebene fordert. Der Frauenrat möchte erreichen, dass Frauen im Parlament fraktionsübergreifend keiner Wahlrechtsreform ohne Parität zustimmen. Die Petition haben bereits Frauen aller im Bundestag vertretenen Parteien mit Ausnahme der AfD unterzeichnet. (...) In mehreren anderen Bundesländern - etwa in Thüringen, NRW oder Niedersachsen - werden nun Paritätsregelungen diskutiert.

Um die Verfassungsmäßigkeit eines entsprechenden Gesetzes auf Bundesebene zu gewährleisten, könnte der Bundestag möglicherweise das Grundgesetz ändern und einen zusätzlichen Passus zum gleichen Zugang von Frauen und Männern zum Abgeordnetenmandat verabschieden.

"Die gleichberechtigte Teilhabe in den Parlamenten ist in erster Linie eine politische Frage. Wenn der politische Wille vorhanden ist, sind auch rechtliche Änderungen möglich", sagt Elke Ferner vom Frauenrat.

Allerdings ist nicht klar, ob das Parlament das Grundgesetz überhaupt an dieser Stelle ändern darf. Freie und gleiche Wahlen gehören zum Demokratieprinzip - dieses unterliegt aber der sogenannten Ewigkeitsklausel und darf nicht angetastet werden. "Eine Änderung wäre mindestens höchst problematisch", sagt Staatsrechtler Morlok.


In den sozialen Medien äußern Rechtsexperten Skepsis, was die Vereinbarkeit des feministischen Wahlrechts mit dem Grundgesetz angeht. So befindet der bekannte Rechtsanwalt Udo Vetter:

Möchte jemand gegen meine These wetten, dass dieses neue Wahlgesetz in Brandenburg verfassungswidrig ist. Eine Kiste Wein, zwei, zwei, drei, zehn, ist mir egal. Ich gewinne sowieso.


Nicht jeder derjenigen, die auf Vetters Statement antworten, teilt diese Einschätzung. Manche wenden ein, dass mit einem politischen Urteil zu rechnen sei.

Eine ausführlichere juristische Einschätzung des neuen Gesetzes liefert auf Facebook der Jurastudent Adrian Zimpel, der das neue Wahlrecht aus drei Gründen für bedenklich hält:

1. Die Wahllisten, immerhin zentraler Bestandteil des Wahlvorgangs, unterliegen der Freiheit der Wahl aus Art. 38 GG. Nach Lesart des Bundesverfassungsgerichts muss hiernach das Wahlrecht unabhängig von staatlichem Zwang oder anderer staatlicher Beeinflussung ausgeübt werden. Eine staatlich verordnete Quotierung stellt aber genau dies dar. Nicht nur bestehen nun staatliche Anforderungen (Geschlecht) an den Kandidaten, die dessen Listenplatz bestimmen, sondern auch eine Mindestanzahl an Kandidaten, die einem bestimmten Geschlecht angehören müssen. Damit wird von staatlicher Hand eine schablonenmäßige Auswahl der wählbaren Kandidaten getroffen, die gezielt die Wahlmöglichkeiten des Bürgers beeinflusst und einschränkt.

Es ist unproblematisch, wenn sich eine Partei freiwillig für eine Quotierung entscheidet, immerhin ist es ihr überlassen, wie sie ihre politische Zielsetzung verwirklicht. Es ist aber aus verfassungsrechtlicher Sicht unerträglich, wenn diese Quotierung staatlich verordnet wird.

2. Übrigens sind die Wahllisten der SPD, Linken und Grünen schon seit geraumer Zeit quotiert. Das Gesetz würde in erster Linie also die CDU, die FDP und die AfD treffen. Es waren aber die bereits quotierenden Parteien, die für das Gesetz stimmten. Geht es hier eher darum, dem ideologischen Gegner ideologiekonformes Handeln aufzuzwingen?

3. Zuletzt sei darauf hingewiesen, dass der prozentuale Anteil an weiblichen Mitgliedern in jeder Partei noch weit unter 50% liegt. Jedes gesetzliche Mittel, das auf eine Herstellung einer fünfzigprozentigen Quote im Parlament abzielt, benachteiligt also männliche Parteimitglieder. Immerhin steigt bei einer quotierten Liste als weibliches Parteimitglied dann signifikant die Wahrscheinlichkeit an für ein Mandat kandidieren zu können, während dies für das männliche Mitglied unwahrscheinlicher wird. Genau diese Art von Benachteiligung soll aber die Gleichberechtigung der Geschlechter aus Art. 3 II GG verhindern. Die Zahl von 36% weiblicher Parlamentsmitglieder liegt näher an der Realität weiblicher politischer Partizipation und damit tatsächlicher Gleichberechtigung, als grüne Ideologen zugeben wollen.


Ein Autor des Blogs Geschlechterallerlei hingegen merkt an:

Ich persönlich bin mir übrigens nicht mal so sicher ob das brandenburger Paritätsgesetz wirklich verfassungswidrig ist, denn die brandenburger Landesverfassung geht in Sachen "Gleichstellung" durchaus weiter als das Grundgesetz. Art. 12 (3) der Landesverfassung ist brisant:

"(3) Frauen und Männer sind gleichberechtigt. Das Land ist verpflichtet, für die Gleichstellung von Frau und Mann in Beruf, öffentlichem Leben, Bildung und Ausbildung, Familie sowie im Bereich der sozialen Sicherung durch wirksame Maßnahmen zu sorgen."

Da haben die Brandenburger damals anscheinend nicht aufgepasst, was für eine Verfassung sie da unterschreiben, den ein solcher Artikel öffnet feministischer Willkürherrschaft Tor und Tür. Von daher wundert es mich auch nicht, dass Brandenburg das erste Land ist, in dem dieser gefährliche feministische Blödsinn eingeführt wird. Zwar gibt es andere Verfassungsartikel, die einer Parlamentsquote widersprechen (freies Wahlrecht Art 22 (3) und ein Verbot rechtlicher Ungleichbehandlung Art 12 (2)), doch im Falle sich widersprechender Verfassungsgrundsätze gilt es halt abzuwägen. Die feministische Sicht könnte sich dabei durchsetzen. Die Idee, die Demokratie einzuschränken wird dadurch aber natürlich nicht besser.

(...) Ich arbeite zur Zeit an einer "Femokratenliste", einer Übersicht über alle Politiker und Organisationen, die sich in den Kopf gesetzt haben, die Gleichstellungsideologie über das demokratische Prinzip zu stellen und damit aktiv gegen das Grundgesetz arbeiten. In diesem Beitrag wird es dann auch eine ausführlichere verfassungsrechtliche Analyse geben. Bis dahin können alle schon mal die DDR-Hymne auswendig lernen.


Ebenfalls angemessen sarkastisch ist schließlich ein Tweet des Journalisten Andreas Hallaschka:

Die Blockparteien Grüne, Linke und SPD in #Brandenburg so: Wir haben das jetzt seit 1990 ehrlich versucht. Aber diese freien Wahlen, wo Parteien und Wähler einfach selbst entscheiden können, haben sich einfach nicht bewährt.




2. In seiner Weihnachtsansprache erklärte Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier (SPD):

"Ich habe den Eindruck, wir Deutsche sprechen immer seltener miteinander. Und noch seltener hören wir einander zu."


Ist der Bundespräsident denn selbst bereit dazu? Das verrät uns ein neuer Beitrag von Lucas Schoppe:

Der Vorsitzende der Interessengemeinschaft Jungen, Männer und Väter, Gerd Riedmeier, nahm den Präsidenten beim Wort und schrieb ihm einen Brief. Er verwies zum Beispiel auf die Bundesministerin Giffey, zuständig für Familien, Jugend, Frauen und Senioren, die zwar viel und ausführlich und sehr ressentimentgeladen über Männer redet, das Gespräch mit Interessenvertretungen für spezifisch männliche Problemlagen aber konsequent verweigert.

Die Vorsitzende des Familienausschusses lehnt es mit einem witzigen, aber durchaus nicht als Witz gemeinten Hinweis ab, dass die Interessengemeinschaft für Jungen, Männer und Väter – die sich immerhin für 50% der Bevölkerung einsetzt – vor dem Ausschuss sprechen kann. Dort könne doch schon der Deutsche Frauenrat sprechen, und der bilde schon die Vielfalt der Diskussion ab.

Das ist ungefähr so, als würden in einem Migrationsausschuss Vertretern von Migranten der Vortrag mit dem Argument verweigert, dass dort doch schon die AfD sprechen könne, die an sich schon für die Vielfalt der Diskussion stünde.

Riedmeier drückte das wesentlich freundlicher und verbindlicher aus als ich, nimmt den Präsidenten erfreut beim Wort und bittet um eine Einladung. Keine Antwort.

Er wartet einige Wochen – immer noch keine Antwort.

So hatte der Präsident die Sache mit der Notwendigkeit des Dialogs nun also auch wieder nicht gemeint – Dialog ist wichtig, aber ja nun nicht mit Menschen, die Meinungen haben, die man nicht hören will. Anders als der Vorsitzende des Familienausschusses hält es der Bundespräsident noch nicht einmal für nötig, die Verweigerung des Gesprächs irgendwie zu begründen.

"Und mehr noch als der Lärm von manchen besorgt mich das Schweigen von vielen anderen," erklärte er gleichwohl in seiner Ansprache. Die Interessenvertreter für Rechte von Jungen, Männern oder Vätern müssen natürlich nicht schweigen; es reicht vollkommen, wenn sie einfach nur die Klappe halten.




3. Die Malisa-Stiftung hat eine angebliche Diskriminierung der Frauen auf Youtube entdeckt. Christian Schmidt berichtet und kommentiert:

Es gibt keine faireren Plattformen in Bezug auf Geschlechter als Youtube und Co. Die Bedingungen sind für alle absolut gleich, niemand kann einen hereinreden, weil man immer seinen eigenen Content herstellen und hochladen kann, und jeder wirbt gleich um Zuschauer und Sponsoren. Man braucht nicht viel mehr als eine Videokamera, es reicht eigentlich ein Smartphone. Theoretisch kann man das notwendige Equipment für wenig Geld zusammenbekommen. Wenn dennoch Männer dort erfolgreicher sind, dann könnte das nicht etwa ein Zeichen für Benachteiligung sein, sondern ein deutliches Zeichen dafür, dass Gender Pay Gap etc nicht auf Benachteiligung beruhen.




4. Die Post. Einer meiner Leser schreibt mir zur Berichterstattung über die eskalierte "Männer-Talkrunde" im Schweizer Fernsehen:

Zur Club-Meldung wird ja gerade wieder ziemlich auf Männer gebasht - man kennt es ja.

Weisst du, was noch niemandem aufgefallen ist?

1. Der "Club" ist eine Diskussions-Sendung, die AUFGEZEICHNET, aka "nicht live" gesendet, wird. Man hätte sämtliche Eskalationen schneiden können UND hätte jederzeit das Gespräch zwecks "Abkühlung" unterbrechen können (was zuvor sonst auch bei vielen anderen Themen passierte).

2. Die Moderatorin Barbara Lüthi ist - SCHON WIEDER (ich empfehle die SRF-Mediathek) - das Gespräch entglitten. Barbara Lüthi hat leider einen "Trackrecord" vieler entglittener Gespräche, auch wenn nur Frauen im "Club" sitzen. (Also liegt's nicht an den Männern.) Niemand fragt sich, was eine Moderatorin eigentlich machen sollte ...

MIR stellen sich hier die Fragen "Will das parteilose, unparteiische und objektive Schweizer Fernsehen (fest in der Hand der Linken, entsprechend gefärbt die Meldungen) mal wieder eine gewisse "Realität" formen?" und "Wird Lüthi durch das XX-Chromosomenschild geschützt?" Viele andere Moderatoren sind wegen weniger geflogen.

Glaub mir, das SRF ist ein Thema für sich.


Ein anderer Leser schreibt:

Du hattest heute einen Beitrag von Hadmut Danisch auf deiner Seite, in der zwei Wick-Werbespots miteinander verglichen werden. Im Vergleich zur aktuellen Kampagne von Nasivin in Österreich ist das geradezu wertschätzend.

Nasivin Austria wirbt derzeit mit "Männerschnupfen". Dabei handelt es sich laut eigener Darstellung aber lediglich "um eine satirische Kampagne. Etwaige Abweichungen von der Realität haben lediglich humoristischen Charakter und sollen nicht diffamierend wirken."

Zum Glück schreiben sie das dazu, denn sonst könnte man durchaus auf den Gedanken kommen, dass es diffamierend wirkt, wenn man Männer als "kindliche Wracks", als weinerliche Hypochonder darstellt, die nur darauf aus sind, "im Hotel Sofa" einzuchecken, bewegungsunfähig keinen Handschlag im Haushalt tun, sich auf dem besten Platz vor dem Fernseher einnisten, um den ganzen Tag Fussball zu kucken, und ganz allgemein halt einfach nur "besser" im Leiden sind.

Von den realen Unterschieden des Immunsystems von Männern und Frauen mal abgesehen, weiß ich nicht so recht, was ich davon als Werbekampagne halten soll. Man kann das durchaus humoristisch aufnehmen und darüber lachen, aber es ist halt längst nicht mehr der erste Werbespot, den man mit Humor nehmen MUSS, um nicht die Nerven zu verlieren. Ich frage mich außerdem, was Nasivin damit bezwecken will, wenn es der Hälfte seiner Kunden suggeriert, das eigene Produkt nur deshalb zu benötigen, weil sie kindliche Wracks sind und allen auf die Nerven gehen. Der Witz ist so alt, dass er einen Bart hat, und deshalb ist er auch nicht mehr witzig. Mir jedenfalls fällt das Lachen mittlerweile schwer genug, so dass ich mir gemerkt habe, dass auch Otrivin Nasensprays verkauft.

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