Dienstag, April 02, 2024

Männliche Opfer häuslicher Gewalt bleiben bei Partnerin, um ihre Kinder nicht zu verlieren

1.
Wenn in Familien Gewalt eskaliert, sind in der Regel Männer die Täter. Davon zeugen überfüllte Frauenhäuser und die Fälle, die der Polizei bekannt werden.


So fragwürdig beginnen aktuell Artikel in der "Zeit", der Sächsischen Zeitung und vermutlich weiteren Medien, da ein Text der Deutschen Presseagentur (dpa) die Grundlage dieser Artikel bildet. Nach der verunglückten Eröffnung geht es aber aufklärerisch weiter, und die Leser erfahren, dass mehr als die Hälfte der Männer in einer Studie des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsens berichtet hatte, bereits Opfer von häuslicher Gewalt geworden zu sein. (Genderama berichtete ausführlich.) Laura-Romina Goede, Mitautorin der Studie, erklärt, dass es in den meisten Fällen keine klaren Täter-Opfer-Konstellationen gibt. Weiter heißt es in den Artikeln:

Wenn Männer Gewalt erleben, stehen sie oft vor anderen Problemen als Frauen. Das veranschaulichten auch 16 Interviews, die die Forschenden mit Betroffenen führten. Weil Gewalt gegen Männer ein gesellschaftliches Tabu ist, schätzten viele ihre Situation lange falsch ein oder suchten die Schuld bei sich selbst, erläutert Müller. "Ein Interviewpartner sagte mir: 'Wenn ich mich nicht als Opfer von Gewalt empfinde, schalte ich auch nicht die Polizei ein.'"

Von den interviewten Männern blieben laut Müller viele trotz der Gewalterfahrung in der Familie, weil sie fürchteten, dass im Fall einer Trennung die Kinder bei der Mutter bleiben würden. Grundsätzlich spielten emotionale Abhängigkeiten eine große Rolle, berichtet der Kriminologe [und Studien-Mitautor Philipp Müller], gerade wenn man früh in einer Beziehung zusammengezogen und Kinder bekommen habe.


Der Studie zufolge nahmen nur 7,9 Prozent der Befragten nach der Gewalterfahrung Kontakt zu Polizei oder Beratungsstellen auf. An konkreten Hilfsangeboten mangelt es bundesweit ohnehin.

Dafür macht sich auch die Bundesfach- und Koordinierungsstelle Männergewaltschutz stark. Bisher gebe es bundesweit nur 48 Plätze für Männer in Schutzeinrichtungen, kritisiert Jana Peters von der Koordinierungsstelle. Nur in Sachsen gebe es eine Förderrichtlinie für diese Einrichtungen, in einer Handvoll anderer Bundesländer hätten sie Projektstatus. In der Mehrheit der Länder gebe es bisher gar keine Schutzeinrichtungen speziell für Männer.


Für lanjährige Männerrechtler ist das natürlich nichts Neues. Neu ist, dass es uns gelungen ist, das Tabu zu durchbrechen, so dass jetzt immer mehr über dieses Problem berichtet wird.



2. Gleichzeitig wird in den Medien weiter unverdrossen auf Männer eingeprügelt. "Männer verbrennen unsere Welt. So können wir sie aufhalten" lautet eine aktuelle Schlag-Zeile über der Besprechung eines Buchs des Spiegel-Online-Autors Christian Stöcker ("Männer, die die Welt verbrennen"). Was wäre auch die Bekämpfung des Klimawandels ohne Geschlechterhass als Bonus?



3. Lesenswerter ist ein Beitrag des Schweizer Tages-Anzeigers, in dem Michelle Binswanger die Bücher zweier junger Frauen gekonnt miteinander vergleicht: "Toxische Weiblichkeit" und "Generation Krokodilstränen".



4.
Am 6. März 2024 wies der Thüringer Verfassungsgerichtshof einen Normkontrollantrag der AfD-Fraktion des Thüringer Landtags gegen das Thüringer Hochschulgesetz in allen Punkten als unbegründet zurück. Neben der gesetzlichen Frauenquote im Hochschulrat rügte die Antragsstellerin insbesondere, dass laut Gesetz nur Frauen zur zentralen Gleichstellungsbeauftragten gewählt werden dürfen. Das Amt der Gleichstellungsbeauftragten auf Frauen zu beschränken ist – entgegen der Ansicht des Thüringer Verfassungsgerichtshofs – nicht verfassungsgemäß.


Robert Böttner erläutert tiefergehende juristische Erwägungen im Verfassungsblog, bevor er zu folgender Einschätzung gelangt:

Mit seinem Urteil vom 6. März 2024 hat der Thüringer Verfassungsgerichtshofs diesen Streit für das Thüringer Hochschulgesetz zunächst beendet. Mit Blick auf die Regelung zur Gleichstellungsbeauftragten erkennt aber auch die Politik Handlungsbedarf. So räumte der für die Hochschulen zuständige Staatssekretär Carsten Feller (SPD) in Reaktion auf das Urteil bereits ein: "Ich sehe tatsächlich, dass es da eine Regelungslücke gibt." Dass es aber in absehbarer Zeit zu einer Änderung kommt, ist insbesondere mit Blick auf die schwierigen politischen Mehrheitsverhältnisse in Thüringen und die Landtagswahl im Herbst eher unwahrscheinlich. Verfassungsrechtlich führt jedoch auf kurz oder lang kein Weg daran vorbei, die Gleichstellungsarbeit an Thüringer Hochschulen für Personen aller Geschlechter zu öffnen.




5. Die internationalen Medien (allerdings nicht die deutschen) berichten über Ben Arad, einen weiteren jungen Israeli, der lieber ins Gefängnis geht, als sich am Gaza-Krieg zu beteiligen. In einer persönlichen Erklärung begründet Ben Arad seine Weigerung so:

"Ich bin gegen sinnloses Töten, gegen die Politik des absichtlichen Aushungerns und der Krankheit und gegen die Opferung von Soldaten, Zivilisten und Geiseln für einen Krieg, der seine erklärten Ziele nicht erreichen kann und wird und der zu einem regionalen Krieg eskalieren könnte. (…) Ich werde mich nicht an einem Rachekrieg beteiligen, der nur zur Zerstörung führt und den Bürgern Israels keine Sicherheit bringt.

'Wenn du als einziges Werkzeug einen Hammer hast, sieht alles aus wie ein Nagel aus.' - An diesen Satz denke ich immer wieder, wenn ich das Verhalten Israels seit Beginn des Krieges betrachte. Das einzige Werkzeug, das wir kennen, ist das Militär. Deshalb muss die Lösung für jedes Problem eine militärische sein.

Aber unsere Abschreckungsstrategie hat sich nicht bewährt. Der Terrorismus lässt sich nicht mit Drohungen stoppen, denn Terroristen haben nicht viel zu verlieren. Außerdem schüren die beispiellose Tötung unbeteiligter Bürger in Gaza, der Hunger, die Krankheit und die Zerstörung von Eigentum nur die Flamme des Hasses und des Terrors der Hamas, und früher oder später werden wir für das Leid der Palästinenser bezahlen."




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