Freitag, April 14, 2023

Hockenheim: Getötete Jungen lebten beim Vater

1. Die zwei Brüder (sieben und neun Jahre), deren Leichen im baden-württembergischen Hockenheim tot in der Wohnung ihrer Mutter entdeckt worden waren, hatten vor ihrem gewaltsamen Tod beim Vater in Mosbach gelebt.

Dort seien sie zuletzt auch gemeldet gewesen, teilte die Staatsanwaltschaft am Donnerstag mit. Die Brüder hätten ihre Mutter regelmäßig besucht, sagte ein Sprecher zu gleichlautenden Medienberichten.

Die Frau wird verdächtigt, die beiden Kinder in ihrer Wohnung im rund 65 Kilometer entfernten Hockenheim umgebracht zu haben. Sie hat die Gewalttat nach Angaben der Mannheimer Staatsanwaltschaft eingeräumt.

Die Leichen waren am vergangenen Sonntag in der Wohnung gefunden worden, nachdem sich die Mutter schriftlich an das örtliche Polizeirevier gewandt und angegeben hatte, "etwas Schlimmes" getan zu haben.


In der Bildzeitung heißt es:

Nach BILD-Informationen hatte der Vater, der mit den Kindern im rund 80 Kilometer entfernten Mosbach lebt, das alleinige Sorgerecht. Desiree A. durfte ihre Söhne alle 14 Tage zu sich nehmen.

Laut einer Bekannten der Familie gab es bei dem Vater wohl ständig Ängste, dass die psychisch kranke Kindsmutter mit den Söhnen überfordert sei und sie bei der Mutter auch gefährdet gewesen seien. Dennoch haben die Behörden und Familiengerichte offenbar entschieden, dass der Vater trotz aller Bedenken die Kinder alle zwei Wochen zu Desiree A. bringen musste – mit nun tödlichen Folgen.




2. In Russland droht vielen Männern ein neues Gesetz:

Nach der Teilmobilmachung im September 2022 hatten tausende einberufene Männer die Flucht ergriffen. Das soll mit dem neuen Gesetz nicht mehr möglich sein, denn bis zur Meldung beim Kreiswehrersatzamt herrscht striktes Ausreiseverbot. Einer Umgehung der Wehrpflicht soll durch drohende persönliche Einschränkungen vorgebeugt werden.

(…) Es sollen erhebliche Einschränkungen folgen, wenn einer Vorladung innerhalb von 20 Tagen nicht nachgekommen wird. Diese würden großflächige Einschränkungen im persönlichen Leben bedeuten. Es sei ein notwendiger und gerechtfertigter Schritt, so betonte Andrej Kartapolow, "denn der Dienst in den Streitkräften ist die heilige Pflicht eines jeden Bürgers, eine verfassungsrechtlich verankerte Ehrenpflicht."

Er erklärte die Konsequenzen einer ausbleibenden Reaktion. "Zu den restriktiven Maßnahmen gehören Fahrverbote, das Verbot, Fahrzeuge zuzulassen, Unternehmen oder Selbstständigkeit zu registrieren, ein Verbot, Immobilien oder Grundstücke eintragen zu lassen sowie Darlehen oder Kredite aufzunehmen." Auch Kürzungen von Sozialleistungen können in Einzelfällen folgen.




3. Unter dem Motto "Kanonenfutter für Putin will ich niemals werden" sind viele russische Männer auch nach Deutschland geflüchtet. Über den Fall eines dieser Russen berichtet die Berliner Zeitung:

Ein junger Russe weigert sich, gegen die Ukraine in den Krieg zu ziehen. Als der 25-Jährige den Einberufungsbefehl zur russischen Armee bekam, flüchtete er nach Berlin. Doch Deutschland will Nikita R. abschieben. Seit Ostern befindet er sich nun im Kirchenasyl der Evangelischen Verheißungskirchengemeinde Neuenhagen-Dahlwitz. Das bestätigte deren Pfarrer Sven Täuber am Mittwoch der Berliner Zeitung. Wo genau sich Nikita R. aufhält, will der Pfarrer nicht sagen.

Nikita R., über dessen Fall die Berliner Zeitung am 21. Februar berichtete, stammt aus Nowosibirsk. Wegen des besseren Verdienstes arbeitete der Russe im vergangenen Jahr in Polen in der Nähe von Katowice in einer Fleischfabrik. Im August bekam er den Einberufungsbefehl, den ihm seine Großmutter per Mail nach Polen übermittelte.

Weil er nicht töten will und weil er in der Ukraine selbst Verwandte hat, setzte sich der Wehrdienstverweigerer nach Berlin ab, wo seine Mutter und sein Stiefvater leben. Nikita R. beantragte Asyl in Deutschland. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) lehnte den Asylantrag als unbegründet ab. Es verfügte, dass er zurück nach Polen müsse. Denn laut der sogenannten Dublin-III-Verordnung ist das EU-Land für einen Asylbewerber zuständig, über das dieser in die EU eingereist ist. Allerdings lehnt Polen nach Angaben von Flüchtlingsorganisationen die meisten Asylgesuche von Russen ab – was die Abschiebung nach Russland und die Einberufung in die Armee zur Folge hätte.


Hier geht es weiter. Auch der Tagesspiegel berichtet ausführlich.



4. Jan Oechsner, Regisseur und Produzent der männerfreundlichen Dokumentation "Männer. Frauen. Menschen" spricht darüber eine Stunde mit Bernhard Lassahn unter dem Mottto "Der unnötige Graben zwischen Mann und Frau". Brücken bauen und Dialog führen statt Gräben vertiefen: Heute vielleicht wichtiger als je zuvor. Ich habe das Gespräch mit Vergnügen und Interesse gehört.



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