Donnerstag, September 08, 2022

Sogar bei Studenten: Zustimmung für Gendersprache sinkt weiter – News vom 8. September 2022

1.
Immer weniger Arbeitnehmer legen Wert auf eine geschlechtsneutrale Sprache ihres Arbeitgebers. Zu dem Schluss kommt der aktuelle "HR Monitor" des HR-Researchers Trendence , für den deutschlandweit 3.954 Beschäftigte befragt wurden. Demnach ist der Anteil der Gender-Befürworter im Vergleich zum Juli 2021 um zehn Prozent auf 35 Prozent gesunken. Unter den Studenten ging die Zahl der Befürworter auf 22 Prozent zurück.


Hier geht es weiter.



2. "Die Welt" berichtet:

Die Kündigung eines Geschäftsführers, der nicht gendern wollte, bleibt nach einem Vergleich vor Gericht bestehen. Zur Zulässigkeit solcher Sprachvorgaben im Wirtschaftsleben ist damit aber nichts entschieden. Der Kläger kann dem Urteil etwas Gutes abgewinnen.

„Wir würden dem Kläger mit Nachdruck raten, den vorgeschlagenen Vergleich anzunehmen. Mit Nachdruck. Mehr können wir dazu nicht sagen“, fasst Arbeitsrichter David Poguntke den Überzeugungsstand seiner Kammer nach der Verhandlung am Arbeitsgericht Bonn zusammen. Mehr muss er auch nicht sagen: Wenn ein Gericht eine so deutliche Empfehlung ausspricht, ist klar, dass sein Urteil nicht zugunsten des Klägers ausfallen wird.

Also akzeptiert Klaus Roggenthin den Vergleich, der freilich auch auf eine Niederlage hinausläuft: Die Kündigung seines Arbeitgebers, der Bundesarbeitsgemeinschaft für Straffälligenhilfe (BAG-S), zum 30. September bleibt bestehen; bis dahin ist Roggenthin freigestellt.

Zu dem Verfahren, über das zuerst WELT berichtet hatte, waren zahlreiche Journalisten angereist. Die BAG-S hatte Roggenthins Kündigung – nach elf Jahren Betriebszugehörigkeit und acht Monate vor seinem Renteneintritt – unter anderem damit begründet, dass er sich weigere, die vom Vorstand beschlossene Pflicht zur Verwendung von Gendersprache umzusetzen.

Davon will die Beklagtenanwältin vor Gericht zwar nichts mehr wissen, die im Lauf der Verhandlung erklärt:"„Es war keine Kündigung wegen des Genderns. Auch noch mal in aller Öffentlichkeit und für die Presse: Es hat nichts mit dem Gendern zu tun." Das klang im Schriftsatz der Beklagten noch anders: Dort wird die Weigerung, den Vorstandsbeschluss zum Gendern umzusetzen, als "weiterer einleuchtender Grund" für die Kündigung bezeichnet.

Doch aus Sicht des Gerichts kommt es darauf letztlich nicht an, weil andere Gründe vorlägen, die für sich genommen die Kündigung rechtfertigen könnten. Dass der Kläger Termine versäumt, Fehler bei der Haushaltsführung gemacht oder sonst wie schlechte Arbeit geleistet habe, sei von der BAG-S zwar "nicht gerade substantiiert" vorgetragen worden. Aber letztlich genügt es aus Sicht des Gerichts bereits, dass das Verhältnis zwischen Roggenthin und dem Vereinsvorstand sich in den letzten Jahren deutlich verschlechtert hat, sodass eine vertrauensvolle Zusammenarbeit nicht weiter möglich sei.

"Es stimmt natürlich, dass es Spannungen zwischen mir und dem Vorstand gab; aber die folgten immer nur aus meiner Haltung, dass ich nicht gezwungen sein will, in Texten zu gendern, in denen ich selbst als Autor in Erscheinung trete", sagt Roggenthin. Also genau aus jener Frage, die das Gericht "juristisch interessant" findet, aber nicht für entscheidungserheblich hält.

(…) Ein Gutes kann Roggenthin der Sache trotzdem abgewinnen: "Das Positive an diesem Prozess ist, dass er sichtbar gemacht hat, dass Gendern keineswegs, wie gern behauptet wird, immer nur freiwillig ist, sondern dass es auf subtile oder auch rabiate Art erzwungen wird."


Auch Christian Schmidt erörtert heute diesen Fall aus juristischer Perspektive.



3. Diplompsychologe Stefan Rücker spricht im Interview mit dem Bremer Weser-Kurier über Kinder, die sich von einem Elternteil distanzieren: "Das werden in der Regel seelisch Kranke"



4.
Seit August 2022 sieht eine EU-Vereinbarkeitsrichtlinie vor, dass Väter direkt nach der Geburt 10 Tage vom Job freigestellt werden. Aber jedes Land geht anders mit dieser Vereinbarung um, wie unser Überblick zeigt. Plus: Was Deutschland von anderen europäischen Nationen lernen kann.


Das Magazin Dad, das zu "Men's Health" gehört, berichtet.



kostenloser Counter