Montag, November 28, 2022

FDP: Kommt die Frauenquote jetzt auch bei den Liberalen?

1. "Die Welt" berichtet über wackelnde Grundsätze bei den Freidemokraten:

"Das alte Thema", seufzt Strack-Zimmermann, spricht man sie auf die Quote an. Eigentlich habe sie immer gedacht, es gehe ohne. "Doch wir haben nach wie vor zu wenig aktive Frauen in der FDP."

(…) Zu ihnen gehört auch Strack-Zimmermann. Trotzdem kann sie sich nach mehr als drei Jahrzehnten Parteiarbeit mittlerweile "eine Frauenquote bei der Listenaufstellung vorstellen". Manchmal müsse man halt "liebevoll nachhelfen".

(…) Dass Frauen in der FDP vor strukturellen Probleme stehen, nimmt die Bundestagsabgeordnete Ria Schröder wahr. Die 30-Jährige ist eine der jüngsten Abgeordneten im Parlament, verkörpert die junge Generation. "Wir müssen die Strukturen in der Partei flächendeckend erneuern, damit sich mehr Frauen engagieren", fordert Schröder. Ihr geht es aber nicht nur darum, mehr Frauen für einen Eintritt zu begeistern. Vielmehr müssten sie auch leichter in Spitzenpositionen kommen oder Chancen auf aussichtsreiche Listenplätze haben. "Oft wird dann ja gesagt, Frauen müssten sich nur trauen. Damit macht man es sich zu einfach." Es brauche eben auch Strukturen, in denen ihre Leistung zählt, wo sie gern kandidieren und dazu nicht nur vor allem von Frauen ermutigt werden, sondern auch von Männern. Schröder sieht hier nach wie vor hohe Hürden.

(…) "Ich merke, dass viele ihren Widerstand aufgeben und weniger dogmatisch an dieses Instrument herangehen. Immer mehr Menschen sind offen für eine Quote – bis hin zu unserem Parteivorsitzenden Christian Lindner", glaubt Schröder. Auch bei ihr persönlich habe mittlerweile ein Umdenken angefangen.

Die 33-jährige Bundestagsabgeordnete Gyde Jensen aus Schleswig-Holstein hält etwa die Sorge, mit einer Quote auf das Geschlecht reduziert zu werden, für unbegründet: "Am Ende werden Frauen mit Macht in bestimmten Köpfen immer Quotenfrauen sein", so Jensen. Sie sehe die Vorteile einer Frauenquote und wünscht sich, "dass wir das in der FDP offener diskutieren". Ob es am Ende eine Quote sein müsse oder wie man eine solche Quote ausgestalte, könne ja austariert werden.


Hier findet man den vollständigen Artikel.



2. Der von Familienministerin Lisa Paus aufgeschobene Vaterschaftsurlaub nach der Geburt soll 2024 kommen.



3.
Es hätte eine gute Botschaft sein können: Partnerschaftsgewalt ist um 3,5% zurückgegangen. Eine gute Nachricht, die nur nicht ins politische Konzept passt. Stattdessen werden wie immer schreckliche Bilder von Gewalt gegen Frauen ins Rampenlicht gestellt. Ohne Frage, die gibt es und es muss weiterhin intensiv daran gearbeitet werden, dass solche Gewalt überwunden wird.

Aber da gibt es noch mehr. Dinge, über die man im Bundesfamilienministerium, Gender-Organisationen, Frauenhäusern und anderen Frauenorganisationen nicht sprechen will. Dinge, für die es unter gar keinen Umständen finanzielle Förderung geben darf: den Schutz von Männern vor Partnerschaftsgewalt. Das würde ja das bewährte und erwünschte, ideologiegetriebene Täter-Opfer-Schema zerstören.


Hier geht es weiter.



4. "Klasse gegen Klasse", ein Nachrichtenportal der revolutionären Linken, positioniert sich in einem aktuellen Beitrag kritisch zu einem "strafenden Feminismus". Aufhänger des Beitrag ist das in Spanien unter der Parole "Nur ja heißt ja" verschärfte Sexualstrafrecht, nach dem alle beteiligten Personen sexuellen Handlungen ausdrücklich zustimmen müssen. Das bedeutet, dass eine Vergewaltigung juristisch auch dann vorliegen kann, wenn keine Gewalt angewendet wurde.

Ein Auszug aus dem verlinkten Artikel:

Der institutionelle Feminismus, der die wichtigsten Forderungen der Frauenbewegung aufgreift, hat ein Gesetz ausgearbeitet, das das reaktionäre, kapitalistische, rassistische und patriarchale Justizsystem durch weitere Strafmaßnahmen stärkt. (…) Dabei ist die Strategie der strafrechtlichen/bestrafenden Intervention vorherrschend, während transformative Strategien gegen das patriarchale kapitalistische System verdeckt bleiben. Und daher "hat diese umfassende Verwendung des Gewaltbegriffs nicht nur andere Ausdrucksformen der Ungleichbehandlung von Frauen verdrängt, sondern auch dazu geführt, dass Handlungen, die Sexismus reproduzieren, geschlechtsspezifisches belästigendes Verhalten und sogar unerwünschte sexuelle Annäherungen, Blicke oder Angebote als Gewalt bezeichnet werden". So wird jeder Missbrauch und jedes Machogehabe zu einem Verbrechen, und zwar auf demselben Niveau und in demselben Verhältnis. Und deshalb muss der Staat mit dem neuen Katalog von Sexualdelikten bestrafen und ahnden, inhaftieren oder mit einer Geldstrafe belegen.

(…) Dieser Staat, genährt durch mehr Strafmaßnahmen, wird sie zweifellos willkürlich gegen die schwächsten, rassifizierten und prekären sozialen Sektoren einsetzen, in diesem Fall im Namen des "Kampfes gegen geschlechtsspezifische Gewalt". (…) Darüber hinaus wirft die Idee einer gesetzlichen Einwilligung im Strafgesetzbuch als "Lösung" für sexualisierte Gewalt mehrere Probleme in Bezug auf die Sexualität von Frauen auf. Mireia Vehí setzte einen interessanten Kontrapunkt, indem sie sagte, dass "das Begehren nicht gesetzlich geregelt werden kann" und dass "das erste Problem des Gesetzes darin besteht, dass es alles dem Strafgesetzbuch überlässt und zunächst einmal die Zustimmung so formuliert, wie es das Strafgesetzbuch tut, als Binom: entweder ja oder nein, als ob die Zustimmung ein Schalter wäre. Obwohl sexuelles Verlangen und sexuelle Beziehungen viel komplexer sind."

In dem oben genannten Artikel erklärt Laura Macaya Andrés, wie die Betrachtung von Aggression als jede nicht einvernehmliche sexuelle Handlung, unabhängig von ihrer Intensität – ein Blick, eine Andeutung oder eine sexuelle Wiederholung – Frauen "als verletzliche, überempfindliche und sexuell appetitlose und ängstliche Wesen" charakterisiert. Dies führt zur Herausbildung eines Opfersubjekts, das in eine normative sexuelle Subjektivität eingebettet ist, die, wie die Autorin sagt, "für die expansive Anwendung des Strafsystems und der Straflogik unerlässlich ist", während sie gleichzeitig "die Frauen zu Orten der Ohnmacht verurteilt, von denen aus es ihnen schwer fällt, Protagonist:innen der dringend notwendigen persönlichen, sozialen und wirtschaftlichen Veränderungen zu sein".

(…) In dieser "Kultur des Konsenses", wie sie von einigen Feminist:innen genannt wird, wird die Sexualität als Bedrohung und Gefahr für das weibliche Opfersubjekt dargestellt, weshalb ihr Gewaltpotenzial durch den Rückgriff auf die Strafmechanismen des Staates begrenzt werden muss. Josefina L. Martínez problematisiert in ihrem Artikel "Wird Sex in Zukunft cool sein? Frauen und Begehren im Zeitalter des Konsenses" diese Frage und warnt vor den Risiken, die mit der Festlegung der Grenzen des Konsenses vor jeder Beziehung verbunden sind, da "diese Fixierung auf die Idee des Konsenses dem Begehren selbst und der gegenseitigen Erkundung der Sexualität mit anderen Grenzen setzen kann", während andererseits "der Punitivismus die Gefahren der sexualisierten Gewalt nicht löst, die strukturell ist und in einem patriarchalen kapitalistischen System ständig reproduziert wird".




5. "Der Fall Johann König: Die Zeit hätte diesen Text nicht drucken dürfen" titelt die Berliner Zeitung.

Gerüchte. Das erste Wort des Textes vom 31. August 2022, um den es hier gehen wird, beschreibt vielleicht am besten dessen Inhalt. In der Printversion der Wochenzeitung Die Zeit ist das Wort so platziert, dass der erste Buchstabe, das "G", über sieben Zeilen ragt. Der Text hat die Karriere des Berliner Galeristen Johann König schwer beschädigt. Er wirft dem 41-Jährigen unter dem Titel "Ich habe ihn angeschrien und beschimpft, damit er weggeht" Missbrauch vor, bringt Anschuldigungen gegen König vor und behauptet, dass der Galerist sich auf Partys falsch verhalten und Frauen belästigt habe. Es geht um Grabschereien und unfreiwilliges Küssen, um das Berühren eines Rückens.

Die Grundlage der Vorwürfe bilden Angaben von zehn meist anonym bleibenden Frauen, die den drei Autorinnen des Textes – Luisa Hommerich, Anne Kunze und Carolin Würfel – eidesstattliche Erklärungen vorgelegt haben. Das, was Johann König vorgeworfen wird, soll sich demnach zum großen Teil im Jahr 2017 abgespielt haben. Bis heute läuft kein Gerichtsverfahren gegen ihn. Rein juristisch ist König, Stand heute, ein unschuldiger Mann. Mehr noch: Den juristischen Einwänden von König gegen die Veröffentlichung hat ein Gericht in Hamburg zum Teil stattgegeben. In der Online-Veröffentlichung des Zeit-Textes mussten wichtige Passagen nachträglich gelöscht werden, weil sie von den Autorinnen nicht begründet werden konnten.

International ist der Schaden bereits da. So berichten mehrere Medien in Europa und den USA mit Berufung auf die Zeit über den Fall. Wie eine Anfrage der Berliner Zeitung bei der zuständigen Staatsanwaltschaft ergibt, gab es zwei Ermittlungen gegen König, die beide nicht genügend Anlass zur Klageerhebung ergeben hatten. In keiner der Angelegenheiten sei es um sexuellen Missbrauch gegangen, sagt ein Sprecher der Staatsanwaltschaft gegenüber der Berliner Zeitung.


Hier geht es weiter; der Artikel ist in Gänze lesenswert.



kostenloser Counter