Dienstag, September 26, 2023

"Dilemma im Vaterschaftsrecht: Wenn der leibliche Vater keine Chance hat"

1. Viele Medien, darunter n-tv, berichten über die Klage eines Mannes beim Bundesverfassungsgericht:

Ein Mann wohnt mit einem Kind zusammen, das nicht er, sondern ein anderer Mann gezeugt hat. Möglicherweise ist er der neue Partner der Kindesmutter, vielleicht hat er seiner Ehefrau einen Seitensprung verziehen. Für die beschriebene Familienkonstellation gibt es zahlreiche Gründe, sie ist weder ungewöhnlich noch selten. Und trotzdem wirft sie regelmäßig eine wichtige Frage auf: Wer ist der Vater? Der Mann, der das Kind gezeugt hat oder jener, mit dem es sich nun eine Wohnung teilt?

Entscheidend ist die Antwort deshalb, weil es rechtlich nur einen Vater geben kann. Dabei kommt es für den Staat darauf an, wer Windeln wechselt und Pausenbrote schmiert - wer also tatsächlich Verantwortung übernimmt. Was aber, wenn das auf beide Männer zutrifft? Dann ist der leibliche Vater oft chancenlos.

Ein 44-jähriger Mann aus Sachsen-Anhalt ist daher bis vor das Bundesverfassungsgericht gezogen. Er ist zweifelsfrei der biologische Vater eines mittlerweile dreijährigen Jungen - die rechtliche Vaterschaft liegt hingegen bei dem neuen Freund der Mutter. Genau diesen Status will der leibliche Vater anfechten. Dabei macht ihm allerdings die aktuelle Gesetzeslage einen Strich durch die Rechnung: Weil der neue Freund der Mutter eine sogenannte sozial-familiäre Beziehung zu dem Jungen hat, ist eine Vaterschaftsanfechtung durch den leiblichen Vater ausgeschlossen. Er werde dadurch in seinem Vaterschaftsrecht aus Artikel 6 des Grundgesetzes verletzt, sagt der biologische Vater. Ob er recht hat - und ob die aktuellen Bestimmungen zur Vaterschaft noch zeitgemäß sind - entscheiden nun die Richterinnen und Richter in Karlsruhe.


Hier geht es weiter. Eine juristische Einschätzung des Sachverhalts findet man bei der Legal Tribune.



2. Die Bundes-CDU zeigt sich irritiert über einen Vorstoß der Thüringer CDU zum Gendern, für dessen Erfolg die Zustimmung der AfD notwendig wäre.

Die CDU des Freistaats will mittels eines sogenannten Korrekte-Sprache-Gesetzes Formen des Genderns, wie das Sternchen in Wörtern oder das Binnen-I, in Schulen und in der Verwaltung untersagen lassen. Die Zustimmung der Landes-AfD dazu wäre den Christdemokraten wohl sicher, womöglich auch die der vier Fraktionslosen im Erfurter Landtag.

Doch nun bremst die Bundespartei. "Die CDU in Thüringen sollte jetzt den Bogen nicht überspannen", sagte der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, Alexander Throm (CDU), WELT. "Es ist das eine, eine Minderung der Grunderwerbsteuer durchzusetzen, die dringend nötig ist, damit zum Beispiel junge Familien bauen können, und die im Grunde parteiübergreifend Konsens war", so Throm. "Man sollte jetzt aber nicht jede Woche dazu nutzen, der AfD so ein Podium zu bieten."

Die CDU in Thüringen hatte über Wochen mit der Linken, der SPD und den Grünen über eine Senkung der Grunderwerbsteuer verhandelt, die die Regierungsparteien nicht grundsätzlich ablehnten. Letztlich blockierten sie aber den CDU-Vorschlag, die Minderung von 6,5 auf fünf Prozent wurde mithilfe von AfD und FDP durchgesetzt.

Was die CDU-Bundestagsabgeordnete Serap Güler in diesem Fall richtig findet, hält sie beim geplanten Korrekte-Sprache-Gesetz für einen Fehler. "Wir sollten uns um die grundlegenden Themen kümmern, die, die viele Menschen wirklich beschäftigen, wie eine Senkung der Grunderwerbsteuer, nicht um Stammtischthemen wie das Gendern, bei denen man ohnehin am ehesten mit der AfD Mehrheiten bekommt", sagte Güler, die auch Mitglied des CDU-Bundesvorstands ist, WELT.


Die AfD hat also jetzt schon die Macht, Gesetze, die wohl von einer deutlichen Mehrheit gestützt und gewünscht werden, zu unterbinden: durch ihre bloße Zustimmung.

Ich habe auch keine Patentlösung für dieses Dilemma, in das sich die etablierten Parteien willentlich gebracht haben, indem sie bei diesem und anderen Themen immer wieder große Teile der Bevölkerung ignorierten, um lieber auf Lobbygruppen und Ideologen zu hören. Wenn etwa bis zu 85 Prozent der Bürger als "Stammtisch" abgetan werden, betreibt man fast schon aktiv Reklame für die AfD.



3. "Die Zeit" erörtert, wie man mit gewalttätigen Jungen umgehen kann.



4. Russische Reservisten und Freiwillige in der Ukraine, die vor einem Jahr im Rahmen von Putins Teilmobilisierung einberufen wurden, überleben nicht lange.

Eine Untersuchung des unabhängigen russischen Recherchenetzwerks "Important Stories" gemeinsam mit dem russischen "Conflict Intelligence Team" (CIT) hat ergeben, dass jeder fünfte Rekrut, der ums Leben kam, nicht einmal zwei Monate lang im Dienst war. Der jüngste Soldat war gerade einmal 19, der älteste 62 Jahre alt.

Russland hatte im September 2022 bekannt gegeben, weitere Reservisten zu verpflichten. Insgesamt sollen so 300.000 Soldaten einberufen worden sein. Noch habe der russische Präsident Wladimir Putin diese Mobilmachung nicht offiziell per Dekret für beendet erklärt, schreibt die "Moscow Times".

Russland gibt selten offizielle Zahlen zu Gefallenen im Krieg gegen die Ukraine heraus. Im vergangenen Jahr sei von 6.000 die Rede gewesen, berichtet die "Moscow Times". Unabhängige Recherchen gehen hingegen von 50.000 bis 120.000 aus. Die ehrenamtlichen Mitarbeiter von CIT und "Important Stories" nahmen sich deshalb die Todesanzeigen in Tageszeitungen und anderen Quellen vor. Darin fanden sie zahllose Nachrufe. "Sie hatten alle eines gemeinsam: Von der Einberufung bis zur Beerdigung dauerte es weniger als ein Jahr", heißt es in dem Bericht. Insgesamt wurden 3.000 Todesfälle untersucht. Die Gesamtzahl der Gefallenen dürfte aber deutlich höher liegen.


Hier erfährt man mehr.



5. Einer meiner Leser hat mich auf eine interessante Studie zu einem Thema hingewiesen, mit dem sich Männerrechtler seit langer Zeit beschäftigen: auf welche Weise die Medien bei ihrer Berichterstattung, das Geschlecht der Jungen unsichtbar machen, die Boko Haram zum Opfer gefallen sind:

Die in Nigeria ansässige Terrorgruppe Boko Haram hat im Laufe ihrer Geschichte systematisch geschlechtsspezifische Massenentführungen und -tötungen durchgeführt, und diese geschlechtsspezifischen Verbrechen haben sowohl männliche als auch weibliche Opfer gefordert. Im Rahmen dieser Studie wurden Zeitungsartikel über geschlechtsspezifische Verbrechen von Boko Haram untersucht, die zwischen Juli 2013 und Februar 2021 veröffentlicht wurden, wobei der Schwerpunkt auf der relativen Sichtbarkeit des Geschlechts der Opfer lag. Die Geschlechter der entführten Männer und Frauen wurden eindeutig identifiziert; das Geschlecht der männlichen Opfer von Massakern war jedoch relativ unsichtbar, unabhängig davon, ob es sich um Männer oder Jungen handelte. Das Versäumnis, über den geschlechtsspezifischen Charakter der Massaker zu berichten, kann zu einer geringeren Sensibilisierung und damit zu einer Verringerung der Sicherheitsressourcen beitragen, die für die Bewältigung solch schwerer Menschenrechtsverletzungen erforderlich sind.


Natürlich werden maskulistische Menschenrechtler, die beharrlich auf solche Missverhältnisse hinweisen, in den Leitmedien selbst angefeindet oder unsichtbar gemacht.



6. Auch Indien hat jetzt eine Frauenquote im Parlament.



kostenloser Counter