Donnerstag, April 16, 2020

MANNdat: "Frauenpolitik missbraucht Corona-Krise zur Spaltung der Gesellschaft" – News vom 16. April 2020

1. In einem aktuellen Beitrag erklärt die geschlechterpolitischen NGO MANNdat, wie Frauenpolitik die aktuelle Pandemie zur Spaltung der Gesellschaft missbrauche.



2. Auch Doris Achelwilm, Bundestagsabgeordnete der Linken, kritisiert das Leopoldina-Papier, weil die spezielle Perspektive von Frauen darin unberücksichtigt bleibe: Die Corona-Pandemie träfe "Frauen an vorderster Front". Das Papier sei "ein Signal dafür, dass wir gleichstellungspolitisch vor einem Backlash stehen." So werde sich der Gender-Pay-Gap weiter vergrößern.



3. Wie Genderama gestern meldete, steht bei der Person, die an Joe Bidens Seite um das Amt des US-Präsidenten und Vize-Präsidenten kandidiert, als einziges fest, dass es sich um eine Frau handeln solle. Einer aktuellen Umfrage zufolge legen die meisten Wähler darauf keinen besonderen Wert:

Während Biden geschworen hat, eine Frau zu wählen, die sich ihm auf der Wahlliste anschließt, sagten nur 29 Prozent der Wähler, dass es für Biden wichtig sei, eine Frau zu wählen, während 22 Prozent sagten, es sei wichtig, dass er eine farbige Person wähle. Unter den Demokraten sagten etwa 8 von 10, dass es wichtig sei, dass Bidens Auswahl des Vizepräsidenten legislative und exekutive Erfahrung habe. Mittlerweile sagte etwa die Hälfte der Demokraten, es sei wichtig, dass Bidens Kandidat jünger sei als er (77 Jahre) und dass seine Wahl auf eine Frau falle.




4. Die Post. Einer meiner Leser schreibt mir heute:

Sehr geehrter Herr Hoffmann,

auf Genderama hatten Sie in den letzten Wochen einige Male (u.a. am 19.03.2020) darüber berichtet, dass Mütter die Corona-Krise vielfach ausnutzen, um den Umgang von Kindern mit ihren Vätern zu boykottieren. Die Bewertung solcher Umgangsvereitelung gestaltete sich bisher schwierig, da diese spezielle Lage präzedenzlos ist und es insbesondere an veröffentlichten Gerichtsentscheidungen hierzu mangelt. Hinzu kommt, dass sich die Gerichte überwiegend in einem "Notbetrieb" befinden und die Kapazitäten massiv eingeschränkt sind. Ich war als engagierter Vater selbst von mütterlicher "Corona Umgangsverweigerung" betroffen und möchte Ihnen über das Ergebnis eines Verfahrens zum Erlass einer einstweiligen Anordnung vor dem Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg in Berlin berichten.

Der in unserem Fall geltende Umgangsbeschluss sieht eine Ferienbetreuung des Kindes durch den Vater über die gesamten Berliner Osterferien vor (14 Tage). Die Mutter teilte zwei Tage vor dem Umgangsbeginn mit, dass unsere Tochter unter leichten Erkältungssymptomen leide. Es könne sich um eine Corona-Infektion mit mildem Verlauf handeln – oder um eine Erkältung. Da man dies nicht wissen könne und der Mutter ein Corona-Test nicht möglich sei, müsse die Mutter aus ihrer sorgerechtlichen Sicht Maßnahmen zum Schutz des Kindes ergreifen. Gemäß ärztlichem Rat, den die Mutter angeblich "gelesen" habe, sei das Kind demnach unter Abbruch jeglicher Kontakte - also auch derjenigen zu seinem Vater - zu Hause zu isolieren. Der geregelte Ferien- und Regelumgang müsse daher bis auf weiteres ausfallen.

Ein von mir daraufhin eingeleitetes EA-Verfahren vor dem AG Tempelhof-Kreuzberg auf Feststellung der Übergabeverpflichtung der Mutter führte zu folgendem Ergebnis:

Der Antrag auf einstweilige Anordnung wurde vom Gericht mangels Regelungsbedürfnis zwar abgelehnt, jedoch aus "technischen Gründen" nur deshalb, weil sich die Verpflichtung der Mutter zur Übergabe des Kindes bereits unmittelbar aus dem gültigen Umgangsbeschluss ergebe.

Das Gericht führte weiter aus: "Sollte sich die Kindesmutter also nicht an die gerichtliche Umgangsregelung halten, könnte mithin auf Antrag ein Ordnungsgeld gegen die Kindesmutter festgesetzt werden. Denn die Umgänge sind auch unter Berücksichtigung der aktuellen Situation im Hinblick auf die Verbreitung des Corona-Virus weiter wie gewohnt durchzuführen, um [das Kind] nicht noch weiter zu verunsichern. Durch den Wegfall von Kita und Schule als wichtige entwicklungsfördernde Sozialstrukturen sind die Kinder sehr verunsichert und brauchen die Gewissheit, dass wenigstens im nahen familiären Umfeld die Alltagstrukturen erhalten bleiben."

Aus Sicht des Gerichts könnten Umgänge allenfalls dann ausgesetzt werden, "wenn die Gesundheit eines Kindes akut gefährdet wäre". "Dies ist der Fall, wenn eine nachgewiesene Infektion des umgangsberechtigten Elternteils oder einer mit ihm im Haushalt lebenden Person mit dem Coronavirus vorliegt, oder der umgangsberechtigte Elternteil Symptome hat, die auf eine Infektion hindeuten. Der Umgang wäre ferner auszusetzen, wenn das Kind nachgewiesen mit dem Coronavirus infiziert ist. Allein die Sorge, dass sich das Kind mit dem Corona-Virus infiziert haben könnte, reicht nicht aus um den Umgang auszusetzen. Die bisherigen Symptome sind auch nach den Ausführungen der Kindesmutter in der E-Mail vom [Datum] allenfalls leicht und rechtfertigen ein Aussetzen des Umgangs nicht."

Ich denke, der Beschluss des Amtsgerichts ist im Sinne des Kindes ausgewogen und nachvollziehbar. Er folgt auch der üblichen Sichtweise, dass Umgang wegen leichter Erkrankungen des Kindes nicht ausgesetzt werden darf. Sehr zu wertschätzen ist in diesem Fall auch, dass das Gericht trotz Notbesetzung sehr kurzfristig zu seiner Entscheidung gelangte. Auf dieser Grundlage konnte der Umgang mit meiner Tochter schließlich - abzüglich einiger "verlorener" Tage - wie geregelt stattfinden. Darüber war auch meine Tochter sehr glücklich. Es gibt insofern Hoffnung für andere Betroffene in einer solchen Lage.

Ein einziger Kritikpunkt verbleibt im Hinblick auf die gerichtliche Formulierung, dass Umgang angeblich ausgesetzt werden könne, wenn "der umgangsberechtigte Elternteil Symptome hat, die auf eine Infektion hindeuten". Denn das scheint etwas vorschnell formuliert und inkonsistent. Wie sollten sich solche Symptome darstellen, dass sie sicher auf eine Infektion hindeuten? Und warum genügen Erkältungssymptome bei dem Kind selbst nicht, bei dem umgangsberechtigten Elternteil aber womöglich schon? Da das Krankheitsbild von Corona äußerst unspezifisch ist und einer Erkältung ähnelt, lässt sich auch im Falle der Eltern (und nicht nur bei dem Kind) Sicherheit bezüglich der Symptomatik nur durch einen Corona-Test erlangen. Wie bei dem Kind wäre mE auch im Falle der Eltern daher allein darauf abzustellen, ob eine Corona-Infektion nachweislich vorliegt oder nicht. Auch leichte Erkältungssymptome bei einem Elternteil können eine Verweigerung des Umgangs sicher nicht rechtfertigen.

Der Fall ist schließlich juristisch auch insofern interessant, als dass ein Antrag auf einstweilige Anordnung auf Umgang in einem solchen Fall grundsätzlich keinen Erfolg verspricht. Es fehlt das Rechtsschutzbedürfnis, die Rechte und Pflichten wurden ja bereits in einem Umgangsbeschluss geregelt. Man wird in einer solchen Lage deshalb üblicherweise auf die (retroaktive) Beantragung von Ordnungsgeld verwiesen – ein Antrag, welcher jedoch von den Gerichten erstens nicht eilig behandelt wird und zweitens auch nicht im Geringsten weiterhilft, um den unmittelbar anstehenden Umgang zu gewährleisten. Ein "technisch" aussichtsloser EA-Antrag war hier also die einzige Möglichkeit, um kurzfristig den geregelten Umgang doch noch zu ermöglichen. Die äußerst klaren Ausführungen des Gerichts in der Begründung sowie der gerichtliche Hinweis auf das drohende Ordnungsgeld waren hinreichend, um die Verweigerungshaltung der Mutter aufzulösen.

Ich wünsche Ihnen weiterhin viel Kraft und Motivation für ihren wertvollen und aufschlussreichen Blog und alles Gute!

kostenloser Counter