MeToo-Vorwürfe gegen Boris Johnson – News vom 1. Oktober 2019
1. Aufregung nicht nur in der britischen Presse: Eine Journalistin wirft dem britischen Premierminister Boris Johnson vor, sie vor 20 Jahren "weit oben" an die Innenseite des Oberschenkel gefasst zu haben. Johnson weist diesen Vorwurf zurück.
Davon abgesehen muss die Dame es in ihrem journalistischen Umfeld nur mit unzivilisierte Barbaren zu tun gehabt haben: "Die Männer in der Redaktion hätten generell nicht gesprochen, sondern nur gebrüllt, getönt, schallend gelacht." Gut, das kennen wir Männer ja selbst von uns, dass wir uns eigentlich nur in der Form von Grunzlauten miteinander verständigen.
Ein Leser schreibt mir zu den Vorwürfen gegen Johnson:
Natürlich liegen diese Vorfälle immer soweit zurück oder sind so harmlos, dass sie nie auf ihren Wahrheitsgehalt überprüft werden können. Und natürlich werden sie immer erst dann geäußert, wenn ein wichtiges "politisches" Ereignis bevorsteht, das verhindert werden soll (hier: Brexit). (...) Ich befürchte, dass wir auf eine solche Zukunft zusteuern. Vorwürfe sexueller Belästigung werden Alltag, und niemand wird sich mehr für sie interessieren.
2. "Töchter des studierten Bürgertums verdrängen männliche Arbeiterkinder" schlagzeilt "Die Welt"
3. Am 25. Oktober findet an der Fachhochschule Kiel ein Fachtag Männerberatung unter dem Motto "Auch Männer brauchen mal Hilfe" statt:
In den vergangenen Jahren haben die Themen sexualisierte und häusliche Gewalt gegen Männer immer mehr an öffentlichem Interesse gewonnen. (...) Das in Schleswig-Holstein gestartete Modellprojekt zur Beratung männlicher Betroffener macht deutlich, dass immer mehr Männer einen Bedarf an spezialisierter Beratung durch Fachberatungsstellen haben. Gleichzeitig zeigt sich, wie schwierig es sein kann, Betroffene zu erreichen in einem Problemfeld, das kaum öffentliches Bewusstsein erlangt hat und noch immer mit verbreiteten Männlichkeitsbildern im Konflikt steht.
(...) Auf dem Fachtag "Auch Männer brauchen manchmal Hilfe" soll durch unterschiedliche Beträge die Frage behandelt werden, wie eine dauerhafte spezialisierte Beratung für männliche Betroffene von sexualisierter und häuslicher Gewalt in Schleswig-Holstein gestaltet werden kann. Matthias Katsch, ehemals Beauftragter im Betroffenenrat und jetzt Mitglied in der unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs wird dieser Frage in seinem Vortrag aus Sicht der Betroffenen nachgehen. Frank Scheinert, Leiter der Landesarbeitsgemeinschaft Jungen und Männer aus Sachsen wird Erfahrungen aus seiner praktischen Arbeit mit Betroffenen von häuslicher Gewalt berichten. Ein Fachgespräch zwischen Politik und Fachkräften, in dem sich alle Teilnehmenden des Fachtags aktiv einbringen können, wird im Anschluss an die Vorträge der Frage nachgehen, ob spezialisierte Beratungsangebote für männliche Betroffene auch ein Element der „Normalisierung“ der Geschlechterverhältnisse sein könnten und welchen Beitrag die Politik leisten kann, um die Situation männlicher Betroffener weiter zu verbessern.
4. In Ulm wird eine Pflegerin wegen der Vergewaltigung zweier demenzkranker Frauen sowie wegen Kinderpronographie angeklagt:
Auf Antrag der Verteidigung wurde die Öffentlichkeit noch vor Verlesung der Anklageschrift von der Verhandlung ausgeschlossen. Ein Gerichtssprecher begründete dies damit, dass die Angeklagte Anspruch auf den Schutz ihrer Intimsphäre habe. In der Anklageschrift gehe es womöglich um Details, die für die Frau peinlich sein könnten.
Hierzu schreibt mir ein Leser:
Dass auch Frauen vergewaltigen können, hört man seltener. Dass überhaupt darüber berichtet wird, ist daher schon bemerkenswert. Dass die Öffentlichkeit ausgeschlossen wird, weil es der tatverdächtigen Person peinlich sein könnte, ist mir so eigentlich noch nie klar gewesen. Demnach könnten doch alle Männer, die angezeigt werden, ebenfalls auf den Schutz ihrer Intimsphäre pochen.
5. Dem Mädchen, das dessen Mutter in einen Berliner Knabenchor einklagen möchte, wurde ein Vorsingen beim Thomanerchor in Leipzig angeboten. Daran werde die Kleine nicht teilnehmen, richtet die Mutter aus: Ihre Tochter müsse erst noch den "Knabenchorklang erlernen". Eine solche stimmliche "Umerziehung", heißt es daraufhin von der Stadt, entspreche weder dem Menschenbild der Leitung des Chores noch seiner Auffassung vom Kindeswohl. Da das Mädchen genauso wie andere Bewerber behandelt werden soll, müsse sie auch zu den vorgegebenen Terminen vorsingen. Ansonsten sei das Aufnahmeverfahren beendet.
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