Vermischtes vom 8. Juli 2016
1. Stephan Schleim schildert in einem aktuellen Artikel auf Telepolis, wie es zu der erneuten Verschärfung des Sexualstrafrechts kam, legt ein weiteres Mal dar, wie die Betreiber der "Nein heißt Nein"-Kampagne mit frisierten, seit Jahren veralteten oder einseitig ausgewählten Zahlen und Statistiken operieren, und zieht daraus das Fazit: Wer am lautesten schreit, bekommt Recht.
(Das Fragezeichen in Schleims Überschrift können wir uns sparen, nachdem die von ihm befürchtete Strafrechtsverschärfung durchgesetzt wurde.)
Interessant ist hier ein Absatz zur Häufigkeit von Falschbeschuldigungen, der meine Auffassung deckt, dass hier die vorliegenden Untersuchungen eine enorme Streubreite zeigen:
Neun Untersuchungen zu Falschbeschuldigungen bei Vergewaltigungen im Zeitraum von 1978 bis 2005 fanden eine variierende Rate zwischen 4,4% und 41%.
Erwähnenswert ist auch diese Passage:
Wie eingangs erwähnt, kritisierte Kristina Lunz im Zusammenhang mit der Kampagne von UN Women, in Deutschland herrsche ein patriarchales System, das Männer bevorzuge. Tatsächlich sind aber laut Strafverfolgungsstatistik des Statistischen Bundesamts 82,2% der verurteilten Erwachsenen hierzulande Männer.
Wenn man den Patriarchiatsvorwurf einen Schritt weiter denkt, dann ergibt das auch Sinn: Denn was in feministischen Diskursen häufig als Patriarchat den Männern vorgeworfen wird, war historisch gesehen meistens ein militaristischer Obrigkeitsstaat, in dem Männer mit Gewalt diszipliniert wurden, um gehorsam und hart für ihren Fürsten zu schuften und nach dessen Bedarf ins Gras zu beißen.
Die Strafrechtsprofessorin Monika Frommel bezeichnet im Interview mit dem Deutschlandradio Teile des von Frauenministerin Manuela Schwesig & Co. durchgeprügelten Gesetzes sogar als "offenkundig verfassungswidrig". Es geht hier um einen Aspekt, den auch Spiegel Online thematisiert:
Ein Teil der Reform ist sehr umstritten: Wenn Sexualstraftaten aus Gruppen heraus begangen werden, dann sollen dafür alle Mitglieder der Gruppe belangt werden können – egal, ob jemand selbst übergriffig wurde oder nicht.
Ob Abschirmen, Drängen oder Zuschauen: "Wir sind der Auffassung, dass auch derjenige in der dritten oder vierten Reihe erheblich am Unrecht mitwirkt", sagte CDU-Frau Winkelmeier-Becker.
(...) Strittig ist, wie weit das neue Gesetz ausgelegt werden kann. Betatscht ein Mann an der Bar eine Frau, und sein Kumpel kriegt davon nichts mit - darf dann auch gegen den Kumpel ermittelt werden? Darüber herrschte im Bundestag Uneinigkeit.
Im Ernst? Darüber herrschte UNEINIGKEIT? Ich darf der Ansicht einiger Bundestagsabgeordneten zufolge jetzt für einen übergriffigen Kontakt bestraft werden, von dem ich nicht einmal Kenntnis habe? Kein Wunder, dass Professorin Frommel das als verfassungswidrig erkennt. Bei diesem Teil des neuen Gesetzes waren übrigens die Unionsparteien die treibende Kraft, während es von linken Politikern Proteste gab.
2. Inzwischen berichtet auch die Tagesschau darüber, wie Manuela Schwesig Islamisten unterstützt, und merkt dazu an:
Familienministerin Schwesig hat 2014 die "Demokratieerklärung" abgeschafft, nach der Organisationen, die staatliche Förderung zur Extremismusbekämpfung bekommen, ein schriftliches Bekenntnis zum Grundgesetz ablegen müssen. Ihre Vorgängerin, Kristina Schröder (CDU) sieht sich angesichts des Verdachts der Förderung des DIV bestätigt: "Es ist bedauerlich, dass die Demokratieerklärung zurückgenommen wurde. Sie hatte ihre Berechtigung."
3. Nordrhein-Westfalens Polizisten sehen sich durch die Frauenquote benachteiligt. Auch dort wächst der Unmut über die neue deutsche Femokratie.
4. Die New York Post berichtet, wie Frauen Tinder benutzen, um Männer dazu zu manipulieren, unangenehme Arbeiten für sie zu erledigen.
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