Montag, Februar 15, 2016

Lesermail (bestrafter Retter)

Einer meiner Leser schreibt mir:

Der Artikel aus dem STERN, den Sie am 14. Februar gepostet haben, erinnert mich an ein Gespräch, das ich vor Jahren mit einem Türsteher hatte. Er erzählte mir, er habe vor 15 Jahren an einem beliebten Naherholungsgebiet bei Hannover nachts ein 17jähriges Mädchen vor der Vergewaltigung durch zwei Männer geschützt. Einen der beiden – mein Gesprächspartner war ehemaliger Boxer – verletzte er durch einen Niederschlag. Einige Zeit später flatterte ihm eine Anzeige ins Haus, der Möchtegern-Vergewaltiger hatte ihn wegen schwerer Körperverletzung angezeigt. Das zuständige Gericht verurteilte den Helfer zu einer Geldbuße von 12.000 DM – wegen Notwehrexzess.

#Heforshe müsste nach meinen Erfahrungen einen Warnhinweis enthalten wie "Achtung: Das Eintreten für das Leben und die körperliche Unversehrtheit von Frauen kann für Männern existenzvernichtende Folgen haben." Wäre ich an seiner (des Türstehers) Stelle mit dem Wissen von heute, würde ich allerdings nicht anders handeln als er. Ich wäre mir aber der Möglichkeit bewusst, dass ich im Fall des Falles vom Rechtsstaat nicht nur alleine gelassen, sondern für meinen Einsatz bestraft werden würde.

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