Dienstag, Juli 26, 2022

Gerichtsurteil: Auch trans Männer dürfen bei Rente diskriminiert werden – News vom 26. Juli 2022

1. Eine Meldung aus Österreich:

Für einen Transmann, der mit 57 sein Geschlecht anpasste, gilt das männliche Pensionsantrittsalter von 65 Jahren. Dass er früher als Frau eine "weibliche Erwerbsbiografie mit Zeiten der Kindererziehung" hatte, macht laut einem aktuellen Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH) keinen Unterschied. Entscheidend sei vielmehr das rechtliche Geschlecht am Pensionsstichtag (OGH 21.6.2022, 10 ObS 29/22w).

(…) Die Eintragung des Geschlechts im ZPR sei Anknüpfungspunkt für eine Reihe von Regelungen. Das gelte unter anderem für das Pensionsversicherungsrecht. Eine "Rückwirkung" der Eintragung komme insbesondere aus "Gründen der Rechtssicherheit nicht in Betracht".

Wäre das der Fall, müsste man laut OGH auch einer Transfrau, die vor Vollendung des 60. Lebensjahres ihr Geschlecht anpasste, die Alterspension mit 60 verweigern, weil bis zu diesem Zeitpunkt eine "typisch männliche Erwerbsbiografie" vorgelegen hätte. Das würde allerdings bisherigen Entscheidungen widersprechen: In einem ähnlich gelagerten Fall beantragte eine 61-jährige Frau, die als Mann geboren wurde, die Alterspension. Diese wurde ihr im Einklang mit Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) auch gewährt.


Der Standard berichtet.



2. Nachdem die feministische Autorin Sophie Passmann wegen ihrer missliebigen Auffassungen in einem Interview einen Shitstorm durch das woke Lager erlebte, hat sie sich jetzt komplett von Twitter zurückgezogen. Zuvor hatte Passmann in einem langen Statement auf Instagramm erklärt, warum sie zu der Kritik an ihr zunächst geschwiegen habe. Ein Auszug daraus:

Es gab viel Kritik zu diesem Interview und ich möchte mal einen Weg finden, hier darauf einzugehen. Bitte erspart uns allen das Anmerken, dass ich "lange geschwiegen" hätte, es waren 48 Stunden. Das ist in meiner Welt eine völlig angebrachte Menge an Zeit, um über etwas nachzudenken. Ich habe übrigens auch niemanden blockiert und niemanden bewusst stummgestellt. Ich hatte, parallel zu diesem Shitstorm, ein digitales Aufeinandertreffen mit Männerrechtlern die manchmal mein Konto überlaufen, ich habe lediglich deswegen mein Konto eingeschränkt, mir ist wichtig, das zu erklären.




3. Ausnahmsweise geht es in einer ARD-Sendung einmal über sexuelle Gewalt durch einen weiblichen Täter: Ghislaine Maxwell, die wegen Missbrauch zu zwanzig Jahren Haft verurteilt wurde. Spiegel-Online schlagzeilt daraufhin empört: "Boulevardhetze gegen Frau Dracula" (Bezahlschranke). Sachlicher stellt die Süddeutsche Zeitung die Dokumentation vor.



4. Jörg Phil Friedrich erklärt in der Wochenzeitung "Freitag" warum der Rat für deutsche Rechtschreibung bestimmte Formen des Genderns ablehnt:

Für den Rat ist (…) wichtig, dass Texte sachlich korrekt, rechtssicher und eindeutig, verständlich und lesbar (vor allem auch vorlesbar) sind und dass die "Lesenden bzw. Hörenden" sich auf die wesentlichen Sachverhalte und Kerninformationen des Textes konzentrieren können.

Der Rat weist darauf hin, dass die geschriebene Sprache auch auf die zwölf Prozent der Erwachsenen Rücksicht nehmen muss, denen es schwerfällt, auch nur einfache Texte zu lesen oder zu schreiben, sowie auf die, die Deutsch als Zweit- oder Fremdsprache lernen.

Wenigstens staatliche Einrichtungen, Behörden und Verwaltungen, Universitäten und Schulen sollten die Vorgaben des Rates als verbindlich ansehen, zumal die Argumente sich gerade auf ihre Adressaten beziehen. Aber auch öffentliche Medien und Rundfunksender müssten schon gute Gründe angeben, mit denen sie sich den Empfehlungen des Rates verweigern. Da ist es bedenklich, dass auf deren Angeboten inzwischen immer öfter und gewissermaßen schleichend der Doppelpunkt im Wortinneren auftaucht. Auf der Facebook-Präsenz der Tagesschau sind es "Geolog:innen", die etwas über das mumifizierte Mammutbaby sagen, das jüngst entdeckt wurde, und die steuerfreie Einmalzahlung soll zwar von "Arbeitgebern" ausgezahlt werden, aber erreicht werden sollen "Arbeitnehmer:innen".

Wie soll eine Person, die mit den Feinheiten der Gender-Debatte nicht vertraut ist, den Sinn solcher Konstruktionen erfassen?




5. Auf Twitter gibt es eine interessante Umfrage zum Thema Sexismus.



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