Mittwoch, Februar 28, 2024

NZZ: Häusliche Gewalt: Wer Opfer ist, soll bleiben dürfen

1. Die Neue Zürcher Zeitung berichtet:

Das Parlament ist daran, allen Drittstaatenangehörigen, die zu Hause Gewalt erleiden, ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht zu verschaffen. Dies gilt auch für Frauen, die als Kurzaufenthalterinnen eingereist sind.

(…) Der Nationalrat hat sich im vergangenen Dezember dafür ausgesprochen, das Ausländer- und Integrationsgesetz zum Schutz dieser Drittstaatenfrauen auszuweiten. Keine Frau solle bei ihrem gewalttätigen Mann bleiben müssen aus Angst, sonst aus der Schweiz weggewiesen zu werden, so der Tenor. Allerdings bietet das Gesetz den Frauen schon heute Schutz: Kommt es zu einer Trennung vom Mann, darf das Opfer in der Schweiz bleiben, sofern die Ehe mindestens drei Jahre gedauert hat und die Person gut integriert ist. Daneben gibt es eine Härtefallregelung, die es ermöglicht, dass geschlagene oder sonst von ihrem Partner drangsalierte Frauen auch unabhängig von der dreijährigen Ehedauer eine Aufenthaltsregelung beantragen können.

Dem Parlament scheint dies zu wenig zu sein, es will die Härtefallregelung in einen eigenen Rechtsanspruch umwandeln und auf weitere Kategorien von Drittstaatenangehörigen ausdehnen. Laut dem Entscheid des Nationalrats, dem sich der Ständerat anschliessen dürfte, sollen künftig auch Frauen, die lediglich mit einer Kurzaufenthaltsbewilligung in die Schweiz eingereist sind, sowie vorläufig Aufgenommene das Recht bekommen, in der Schweiz zu bleiben, sofern sie Opfer von häuslicher Gewalt sind. Oder anders gesagt: Wer zu Hause Gewalt erleidet, erhält unabhängig von seinem ausländerrechtlichen Status (und Erwerbsarbeit) eine eigenständige Aufenthaltsbewilligung. Zudem sollen künftig nicht mehr nur Ehepartner, sondern auch Konkubinatspartner erfasst werden.


Es ist bemerkenswert, wie gleichzeitig von "allen Opfern" gesprochen wird und doch ganz selbstverständlich allein von Frauen die Rede ist.



2. Bayerns Regierung will Gendersprache in Schulen, Unis und Verwaltungen per Verbot zurückdrängen. Im Interview mit der "Welt" erklärt Wissenschaftsminister Markus Blume (CSU), warum dieser Schritt gegen "Formen spracherzieherischer Tendenz" nötig sei.

Jüngst wurde einer Promovendin ihr Abschlusszeugnis verweigert, weil sie auf dem Titelblatt ihrer Abschlussarbeit nicht "Prüfer*in" geschrieben hatte. Die Promotionsordnung der Universität schreibt tatsächlich vor, dass die Titelblätter der Arbeiten durchgegendert werden müssen. Ein solcher Genderzwang darf an einer Hochschule nicht herrschen. Die Frau hat ihr Zeugnis inzwischen bekommen.

Ich bin froh, dass dieser Fall geklärt werden konnte, aber ich möchte, dass auch generell so etwas nicht mehr vorkommt. Wir werden deshalb das bayerische Hochschulinnovationsgesetz ändern, um sicherzustellen, dass nichts gefordert oder gar bewertungsrelevant wird, was jenseits der amtlichen Rechtschreibung liegt.




3. Die Post. Einer meiner Leser schreibt mir zu der Erkenntnis, dass mehr Frauen Psychopathen, als man bislang geglaubt hatte.

[Hierzu] erlaube ich mir noch folgenden sachdienlicher Hinweis aus Österreich einzureichen.

Dort steht inzwischen jene Mutter vor Gericht, die ihren 12jährigen Sohn in eine Hundebox sperrte, weil er ins Bett nässte und ihn ferner unter anderem stundenlang mit kaltem Wasser übergossen bei Minustemperaturen im Freien ließ. Mitangeklagt ist eine Freundin von ihr, von der sie massiv beeinflusst und zu einigen der Handlungen angetrieben worden sei.

Das Fallbeispiel ist für mich zumindest ein so drastischer wie widerwärtiger Beleg, dass Frauen wirklich nicht die besseren Menschen sind.




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