Freitag, Februar 05, 2021

Süddeutsche Zeitung: "Wer das Kind hat, hat ein Faustpfand" – News vom 5. Februar 2021

1. Ein aktueller Artikel der "Süddeutschen Zeitung" beginnt so:

Zehn Jahre kämpfte Stephan S. vor Gericht. Um seine Tochter und auch um seinen Ruf. Als das Mädchen ein Jahr alt war, zog seine Frau zu einem anderen. Das Kind nahm sie mit und beschuldigte S., der seinen vollen Namen in der Zeitung nicht lesen will, die Kleine sexuell missbraucht zu haben. Über Jahre tobte ein Rechtsstreit um Umgang und Sorgerecht, und um diesen Vorwurf. Letztlich wurde die Frau verurteilt, sie gestand, ihn vorsätzlich falsch des Missbrauchs beschuldigt zu haben. Stephan S. gab nie auf, das hat sich gelohnt. Mittlerweile lebt die 18-jährige Tochter beim Vater.

Zehn Jahre Rechtsstreit - mit dieser langen Verfahrensdauer nimmt der Fall von Stephan S. und seiner Tochter einen Spitzenplatz ein in einer Statistik, die der Verein "Väteraufbruch für Kinder" am heutigen Donnerstag unter dem Titel "Bis das Kind zerrieben ist" vorlegte. Doch auch viele andere Verfahren dauern lang - zu lang, wie der Vorsitzende Markus Witt beklagt. Auch der Europäische Gerichtshof sieht das so, mehrmals hat er Deutschland wegen dieser langen Verfahrensdauer verurteilt.


Hier geht es weiter.

Über die Erkenntnisse des Väteraufbruchs berichtet auch "Die Welt" in dem Artikel "Sorgerechtsverfahren dauern bis zu dreimal länger als noch vor 15 Jahren".

Siehe zu diesem Thema auch den untenstehenden "Leserbrief" des Väteraufbruchs.

Ich stelle im übrigen fest, dass die Süddeutsche Zeitung rund 30 Jahre nach Gründung des Väteraufbruchs sachlich über die Erkenntnisse der Väterrechtler berichten kann, die früher als Buhmann galten. Das wird irgendwann auch für Organisationen wie MANNdat gelten, die sich thematisch umfassender für Männer einsetzen.



2. "Feminismus bedeutet nicht, Männer zu hassen" heißt es in einem aktuellen Schweizer Beitrag, "Feministinnen hassen Männer nicht" in einem anderen. Wie kommen die Leute nur immer wieder auf diesen Gedanken?



3. Die feministische Website Watson.ch ist unglücklich darüber, dass ihr Vorschlag ("ja heißt ja") keinen Eingang in die Revision des Schweizer Sexualstrafrechts findet.



4. Statt der dänischen Consens-App (Genderama berichtete) schlägt Christian Schmidt folgende technischen Vorkehrungen vor, um im MeToo-Zeitalter nachzuweisen, dass Sex einvernehmlich stattgefunden hat:

* Eine Videokamera (möglichst mit gewissen Nachtsichteigenschaften, aber klein und handlich) die aktiviert wird, wenn beide diese mit ihrem Benutzernamen und Passwort aktivieren. Die Aufnahme erfolgt verschlüsselt, zum Entschlüssen sind entweder beide "Schlüssel" der Beteiligten erforderlich oder ein Generalschlüssel auf richterliche Anordnung. Man könnte das auch über eine App lösen, die Handykamera ersetzt dann die tatsächliche Kamera, die Aufnahme wird direkt auf den Speicher der jeweiligen Firma hochgeladen und gespeichert solange zumindest einer von beiden die monatlichen Beiträge zahlt. Die Software registriert, wenn die Personen nicht mehr im Bild sind und warnt mit einem deutlichen und nervigen Piepsen.

* zur Eigenabsicherung: Ein Aufnahmegerät, welches dann zumindest den Audioteil aufnimmt, mit GPS, und auch zum Nachweis der Aufnahmezeit und zur besseren Aufbewahrung verschlüsselt auf einem Server speichert (entweder über Verbindung zum Handy oder eigenes WLAN?). Es wird empfohlen beim Sex viel zu sprechen und sich danach noch einmal mit der anderen Person darüber zu unterhalten, dass der Sex schön war.


Entdecke ich da einen Hauch von Sarkasmus, Christian?



5. Die Post. Der Vorstand des Väteraufbruchs für Kinder schreibt mir heute:

Lieber Herr Hoffmann,

Verfahren im Sorge- und Umgangsrecht dauern häufig dreimal solange, wie vor der Reform 2008. Häufig so lange, bis das Kind zerrieben ist. So lautet auch der Titel unserer Auswertung der Umfrage zur Verfahrensdauer von Sorge- und Umgangsverfahren. Dabei fragten wir nicht nur nach der reinen Dauer, sondern auch, ob und wann Verfahrensbeistände bestellt wurden, wie lange Gutachten dauern oder wieviele Termine es im Verfahren gegeben hat. Es stellt eine der qualitativ umfangreichsten Auswertungen kindschaftsrechtlicher Verfahren dar, die bisher in Deutschland erstellt wurden.

Einige der Ergebnisse in Kurzform:

Der erste Termin, der nach dem Gesetz innerhalb eines Monats stattfinden soll, findet durchschnittlich erst nach rund einem halben Jahr (178 Tage) statt.

An Oberlandesgerichten wird die gesetzliche Monatsfrist überhaupt nicht beachtet.

Rund 40% der Verfahren können im ersten Termin zum Abschluss gebracht werden.

Verfahrensdauern von einem Jahr und mehr sind sowohl an Amts- als auch an Oberlandesgerichten die Regel, zwei und mehr Jahre (je Instanz) nicht ungewöhnlich (maximal 14 Jahre).

Der Verfahrensbeistand ("Anwalt des Kindes") ist mittlerweile fester Bestandteil in Kindschaftsverfahren.

Ein Gutachten in Sorge- und Umgangsverfahren dauert im Schnitt 8 – 10 Monate, bis es fertiggestellt ist. Es können aber auch über drei Jahre sein.

Mit Verfahrensbeistand verlängert sich ein Verfahren um 50%, mit einem Gutachter dauert es mindestens dreimal so lange.

In rund 80% der Fälle wird der erste Antrag bei Gericht durch den Vater eingereicht.

In 37% der Fälle kam es zu einem Kontaktabbruch.

Das Bundesverfassungsgericht wird seiner Wächteraufgabe nicht gerecht, da über Verfassungsbeschwerden nicht (zu selten) entschieden wird.

Familienrechtliche Reformen der letzten Jahrzehnte haben immer zu einer deutlichen Verschärfung des Streits und in der Folge der gerichtlichen Verfahren geführt.

Doch auch die Betroffenen kommen an vielen Stellen zu Wort. Wie haben sie die Verfahren empfunden, welche Erfahrungen haben sie gemacht? Wie kann es sein, dass fast zwei Drittel der Befragten von negativen Auswirkungen berichten und weitere 18% der Ansicht sind, die Verfahren hätten überhaupt keine Wirkung gezeigt? Und auch sehr persönliche Schilderungen und Einsichten finden ihren Platz in der Auswertung.

Die 64-seitige Zusammenfassung der Ergebnisse sowie deren Analyse steht auf der Homepage des Väteraufbruch für Kinder zum kostenfreien Download zur Verfügung. Die Ergebnisse sollen Anregung und Aufforderung zu einer gesellschaftlichen, rechtlichen und vor allem auch politischen Diskussion geben. Der Gesetzgeber hat seinen ihm auch vom europäischen Gesetzgeber vorgesehenen Auftrag, Kindschaftsverfahren zu beschleunigen, ins Gegenteil verkehrt. Daher bedarf es dringender Maßnahmen, hier gegenzusteuern.

Haben Sie noch aktuelle, abgeschlossene Verfahren? Dann melden Sie diese bitte weiterhin. Die Umfrage ist weiterhin aktiv und soll fortgeführt werden, um eine noch breitere Datenbasis zu erhalten und auch mögliche Entwicklungen im Zeitverlauf aufzeigen zu können.


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