Mittwoch, Februar 03, 2021

Bundesverfassungsgericht weist feministische Beschwerde ab – News vom 3. Februar 2021

1. Im aktuellen Konflikt "Feminismus vs. Grundgesetz" steht es seit gestern 3:0 für das Grundgesetz. So meldet neben vielen anderen Medien der Deutschlandfunk:

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Wahlprüfungsbeschwerde wegen fehlender sogenannter Geschlechterparität im Bundestag zurückgewiesen.

Die Beschwerde sei unzulässig, befanden die Richter. Die Klägerinnen bemängelten, es gebe keine gesetzliche Regelung, Wahllisten abwechselnd mit Frauen und Männern zu besetzen. Das Verfassungsgericht ist der Ansicht, es sei nicht ausreichend begründet worden, warum der Gesetzgeber zu einer solchen Regelung verpflichtet sei. Die Klägerinnen hätten nicht deutlich gemacht, warum das Demokratieprinzip ein solches Gesetz gebiete. Für die Vertretung des Volks komme es nicht darauf an, dass sich das Parlament als verkleinertes Abbild der Wählerschaft darstelle. Ob ein Paritätsgesetz grundsätzlich verfassungsgemäß wäre, entschieden die Richter in Karlsruhe aber nicht.

Die Klägerinnen hatten ursprünglich Einspruch gegen die Bundestagswahl von 2017 erhoben. Sie sahen mehrere Grundrechte verletzt, unter anderem die Gleichberechtigung. Der Bundestag wies den Einspruch jedoch im Mai 2019 zurück. Daraufhin zogen die Frauen vor das Bundesverfassungsgericht.


"Die Welt" ergänzt:

Zwischen den Zeilen klingt aber schon an, wo verfassungsrechtliche Probleme liegen könnten. Die Beschwerdeführerinnen wollen gleiche Chancen für alle - aber würden nicht gerade bei einer Quote (männliche) Bewerber außen vor bleiben? Nicht nur der Gleichstellungsauftrag, sondern auch die Freiheit der Wahl und die Parteienfreiheit seien im Grundgesetz verankert. Außerdem geben die Richter zu bedenken, dass Abgeordnete nicht einer bestimmten Bevölkerungsgruppe, sondern dem ganzen Volk gegenüber verantwortlich seien. Es komme also gerade nicht darauf an, dass das Parlament ein "verkleinertes Abbild" der Wählerschaft sei.


Das Urteil ist heute auch Thema bei Christian Schmidt, der es mit juristischem Sachverstand kommentiert. Schmidt hat auch Statements von Feministinnen zusammengetragen, die das Urteil faszinierenderweise als Bestätigung ihrer Position sehen.



2. In einem Artikel mit der Schlagzeile "OB Reiter irritiert über Gender-Gaga" berichtet die Bildzeitung:

SPD und Grüne wollen die Straßen neu aufteilen – weil sie angeblich zu sehr auf die Bedürfnisse von Männern abgestimmt seien.

Die irrwitzige Begründung: Männer würden "mit dem Dienstwagen" zur Arbeit fahren. Deshalb seien Straßen, Parkplätze und Ampelphasen auf sie abgestimmt.

(…) Spott gab‘s von der CSU (…). Aber auch in der SPD schütteln viele den Kopf über den Antrag – allen voran der Oberbürgermeister Dieter Reiter (62, SPD). Der OB ist nach BILD-Informationen GAR nicht glücklich über die Forderung der Fraktion.

(…) Ein Stadtrat zu BILD: "Der Grund für den Antrag ist ja gut, aber die Begründung, dass der Mann mit dem Dienstwagen zu Arbeit fährt, ist echt unglücklich." Außerdem sei das sicher nicht "das drängendste Thema der Stadtpolitik".


Hier zeigt sich recht gut, wie sehr Aspekte der feministischen Ideologie bei Sozialdemokraten und Grünen das Denken vernebelt haben. Weil für Mittelschichts-Feministinnen sämtliche Männer unsichtbar sind, die nicht zur Oberschicht gehören (also für diese Feministinnen als denkbare Partner in Frage kämen), haben sie ein Weltbild mit einem "Frauen unterdrückenden Patriarchat" entwickelt, in dem sich Frauen "die Hälfte des Himmels" erobern müssen. In dieser Welt gilt die Vorstellung, dass auch Männer unter gesellschaftlichen Nachteilen zu leiden haben, als lächerlich – welche Nachteile sollen Leute schon haben, die täglich mit dem Dienstwagen zur Arbeit fahren? Dieses fehlerhafte Denken bezeichnen (nicht nur) wir Männerrechtler als "Gipfel-Trugschluss".

Bemerkenswert ist, wie viele Journalisten diesen eigentlich sehr durchsichtigen Trugschluss blind übernehmen. Ich bin in Interviews schon oft gefragt worden, wie meine Behauptung denn Sinn ergeben könnte, in unserer Gesellschaft würden (auch) Männer benachteiligt, wenn doch die Führungsetagen der Firmen oder das Kabinett von Donald Trump voller Männer steckten … Inzwischen überlege ich mir, solche Interviews nur noch in Obdachlosenasylen zu geben, damit der eine oder andere Journalist vielleicht wenigstens beim Aussprechen seiner Frage merkt, wie peinlich und fehl am Platz sie ist.



3. Im "Neuen Deutschland" gibt es einen vernünftigen und sehr ausführlichen Artikel zu häuslicher Gewalt gegen Männer: "Nur noch pure Angst". Die Anerkennung für uns Männberrechtler, die dieses Thema seit zwei Jahrzehnten anstoßen, fehlt natürlich, denn wir werden in diesem Blatt bekanntlich als die Bösen hingestellt.



4. Mit einem ganz anderen Problem schlägt sich Jan-Martin Klinge herum: Er möchte ein Buch mit dem Arbeitstitel "Starke Lehrer, starke Schüler" herausbringen und fragt sich jetzt, wie er diesen Titel am besten gendern soll. Vermutlich würde andernfalls ja auch ein Shitstorm über ihn hineinbrechen. Deshalb stehen nun Buchtitel wie "Starke Lehrkräfte, starke Klasse" und "Lehrer:innenrolle und Sozialgefüge stärken" zur Diskussion.



5. Sibel Schick, feministischer Shooting-Star seit ihrem Gedicht "Männer sind Arschlöcher" , hat gegen die Publizistin Birgit Kelle eine Strafanzeige wegen "Volksverhetzung" gestellt.



6. Dem Popmusiker Marilyn Manson werfen Frauen Missbrauch vor. Manson weist die Anschuldigungen zurück und nennt sie "schreckliche Verzerrungen der Realität". Seine intimen Beziehungen hätten immer auf "völligem Konsens mit gleichgesinnten Partnerinnen" beruht. Mansons Plattenfirma hat sich bereits von ihm getrennt.



7. Der Sexismus-Vorwurf der Woche geht an das Musical "Grease" aus dem Jahr 1978.



8. Die Schweizer Sozialdemokratinnen sprechen sich aus feministischer Perspektive gegen ein Verbot der Burka aus. Die Theaterautorin Gisela Widmer widerspricht. Hat sie keine Angst, als "Antifeministin" dazustehen, wenn sie die Burka entgegen der feministischen Vorgaben kritisiert?



9. Eine vielversprechende neue Behandlungsmethode zertrümmert Prostatakrebs-Tumore mit Schallwellen.



10. Fast zwei Wochen lang schloss Facebook einen der größten Treffpunkte Schwedens für Frauen, die Gruppe "Pink Room", wegen der Verbreitung von Männerhass. Für die dreizehntägige Sperrung hatte ein stetiger Strom von Warnmeldungen im Zusammenhang mit "Hate Speech" gesorgt, die sich vor allem auf jene Gruppeninhalte bezogen, die sich – offenbar auf wenig respektvolle Weise – mit Männern befassten. Diese Sperrung wurde jetzt aufgehoben: unter der Bedingung, dass gemeinnützige Administratoren Stunden damit verbringen, ihren gesamten Inhalt darauf durchzugehen, dass Schlüsselbegriffe wie "Mann" nicht im negativen Kontext genannt werden.

"Das Wort 'Mann' an sich ist auf Facebook kein verbotenes Wort", erklärte hierzu Lukasz Lindell, Kommunikationsmanager bei Facebook Schweden. "Sie dürfen in diesem Zusammenhang jedoch keine hasserfüllten Inhalte, Bedrohungen oder irgendetwas präsentieren, das anderen Schaden zufügen könnte. All dies ist in unseren Regeln beschrieben."

Roba Kadhem, die 24jährige Begründerin der Seite freut sich, dass sie ihre Gruppe fortführen kann und möchte Facebook insofern keine Vorwürfe machen. Trotzdem hofft, sie dass dieses Prozedere nur vorübergehender Natur ist. ""Ich habe kaum noch Zeit für etwas anderes" klagt sie angesichts der anfallenden Überprüfungen der Seite, die von etwa 158.000 Mitgliedern genutzt wird.

Wow. 158.000 Frauen danach zu reglementieren, dass keine von ihnen etwas Abwertendes über Männer sagt: Ich wünsche viel Spaß dabei.

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