USA: Gerichtsurteil stärkt Wiedereinführung fairer Verfahren an Universitäten – News vom 4. Juni 2020
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Am späten Freitagnachmittag gab der U.S. Court of Appeals for the Third Circuit (Berufungsgericht für den dritten Gerichtsbezirk) eine bahnbrechende Stellungnahme heraus, in der die entscheidende Bedeutung eines ordnungsgemäßen Verfahrens bei Prozessen wegen sexuellen Fehlverhaltens auf dem Campus auch für Studenten an Privatuniversitäten bekräftigt wurde. In einer einstimmigen Entscheidung entschied ein dreiköpfiges Richtergremium, dass eine Privatuniversität, wenn sie Studenten ein faires Verfahren in Fällen sexuellen Fehlverhaltens verspricht, den Studenten eine Live-Anhörung und die Möglichkeit eines Kreuzverhörs bieten muss.
Seit einer Änderung der Bundespolitik im Jahr 2011 in Bezug darauf, wie Universitäten mit Anschuldigungen wegen sexueller Übergriffe umgehen sollen, haben mehr als 550 beschuldigte Studenten Klage gegen ihre Universitäten eingereicht und behauptet, dass ihnen ein faires Verfahren in Campus-Verfahren wegen sexuellen Fehlverhaltens verweigert wurde. Jahrelang hat die Bundesregierung erfolgreich Druck auf die Hochschulen ausgeübt, damit diese ihre Maxime "im Zweifel für den Angeklagten" kippen, mit dem Argument, dass ein anderes Vorgehen gegen das Antidiskiriminierungsgesetz verstoßen würde. Studenten werden routinemäßig suspendiert oder ausgewiesen, ohne dass es auch nur eine Anhörung oder die Möglichkeit gibt, alle Beweise gegen sie zu sehen.
Anfang letzten Monats erließ das Bildungsministerium nach einer langen Kündigungsfrist und öffentlichen Stellungnahmen neue Bestimmungen zu diesem Antidiskriminierungsgesetz. Sekretärin Betsy DeVos erkannte an, dass "wir weiterhin gegen sexuelles Fehlverhalten vorgehen können, ohne unsere Grundwerte von Fairness, Unschuldsvermutung und ein ordnungsgemäßes Verfahren aufzugeben". Die wichtigste Bestimmung der neuen Regelungen sieht vor, dass die Kollegien über Fälle des Antidiskriminierungsgesetzes durch eine Anhörung entscheiden müssen, mit einem Kreuzverhör der Zeugen durch einen Anwalt sowohl für den Kläger als auch für den angeklagten Studenten. Der Widerstand gegen diese Bestimmungen war heftig: Präsidentschaftskandidat Joe Biden hat versprochen, die Politik der Obama-Ära wiederherzustellen, falls er gewählt wird, und 104 Demokraten unterzeichneten einen offenen Brief, in dem sie ein System, in dem Beschuldiger von Strafverteidigern ins Kreuzverhör genommen werden könnten, als "gegen den allgemeinen Anstand" gerichtet anprangerten.
(...) Die Entscheidung des Dritten Bundesberufungsgerichts, die von einem Gremium verfasst wurde, dem sowohl Trump-Kandidaten als auch Obama-Kandidaten angehörten, war einstimmig. Diese Einstimmigkeit erinnert daran, dass ein ordentliches Gerichtsverfahren auf dem Campus kein parteiisches Thema sein muss - und nicht sein sollte. Universitäten, angeklagte Studenten und Ankläger haben ein gemeinsames Interesse an einer fairen Bewertung solch schwerwiegender Anschuldigungen.
Hier findet man den vollständigen Artikel.
2. Anna Gallina (Grüne) wird neue Justizsenatorin in Hamburg. Bemerkenswert: Es handelt sich bei ihr um keine Juristin. Auch ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen übler Nachrede und Verleumdung gegen Gallina. Wie konnte sie also dieses hohe Amt ergattern?
Selbst unter den Grünen sind ihre Kompetenzen für den Posten umstritten – unterm Strich ist ein Senatorenamt für die Politikerin jedoch konsequent. Nicht nur, weil sie als Landeschefin einen gewissen Anspruch für sich geltend machen kann, sondern weil die Grünen mit ihrer Person auch die selbst auferlegte Frauenquote erfüllen.
3. Spiegel-Online berichtet über einen internationalen Sorgerechtsstreit:
Ein Vater kämpft seit drei Jahren dafür, seine Kinder sehen zu dürfen - doch die Mutter verweigert den Umgang. Sie hat sich mit den Jungen nach Japan abgesetzt. Jetzt hat der Mann Verfassungsbeschwerde eingereicht.
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4.
Wenn der Streit um die Kinder vor Gericht endet, verlieren alle. Der Hamburger Anwalt Matthias Bergmann spricht im stern-Interview von der "Selbstaufgabe der Justiz" und warum Kinderrechte im Grundgesetz daran nichts ändern.
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5. Die Legal Tribune widmet sich dem Thema Umgangsrecht:
Eine Mutter wollte wegen der Coronakrise die Besuchswochenenden ihrer Tochter beim Vater verweigern. Dies sei aber ein notwendiger zwischenmenschlicher Kontakt und deshalb trotz Corona weiter erlaubt, entschied das OLG.
Hier geht es weiter mit dem Artikel "Social Distancing betrifft nicht Umgang mit Kind".
6. Der bekannte Väterrechtler Franjörg Krieg veröffentlichte ein, wie er es nennt, "Nachschreiben" auf den Tod einer Scheidungsanwältin:
Es ist nicht wichtig, um welche Anwältin es sich handelt – sie steht symbolisch für eine bestimmte Sorte von in Politik und Gesellschaft aktiven Frauen, die ihren Hass auf Männer exzessiv ausleben und darin in einem profeministischen System unterstützt, gelobt und geehrt werden.
Sie hat – wie viele Familienrechtsanwältinnen im Bundestag – dazu beigetragen, dass unser Familienrecht immer noch so antiquiert ist, wie es im 21. Jh. immer noch daherkommt und dass Deutschland damit zu den Schlusslichtern unter den westlichen Demokratien gehört, an dem alle Hinweise, Urteile und Einflüsse von europäischen Führungseinrichtungen abprallen. Selbst die Beurteilung "menschenrechtswidrig" kostet Politikerinnen oder Anwältinnen dieses Zuschnitts nur ein Grinsen.
Es ist das Grinsen, das sie zeigte, als sie sich als Gegenanwältin während einer Verhandlung zu mir über den Tisch beugte und sagte: "Zeigen Sie mich doch an!"
Ich kann aus dem Stegreif Dutzende prominenter Namen nennen, die in diese große Schublade passen. Es geht also nicht wirklich nur um diese eine. Aber ihren Tod habe ich zum Anlass genommen, meine Gedanken dazu öffentlich zu formulieren.
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7. Der Youtuber "Rezo" hat ein neues Video online gestellt, das Fehlentwicklungen im "Qualitätsjournalismus" unserer Leitmedien anprangert. Bemerkenswert ist eine Passage aus Rezos einleitenden Worten:
Ich spreche von Vertrauen und zwar dem fehlenden Vertrauen gegenüber der seriösen Presse und zwar nicht nur von Extremisten oder Wutbürgern oder Verschwörungs-Gläubigen, sondern ich erlebe auch ein gewisses Grundmisstrauen ständig in meinem eigenen Umfeld. Ich kenne zum Beispiel zahlreiche Youtube-Kollegen, die mit Zeitungen absolut nichts am Hut haben wollen und auf E-Mails von Journalistinnen grundsätzlich nicht antworten, weil sie irgendwelche hinterlistigen Moves befürchten. Und in den Communitys ist das ähnlich. In verschiedenen Kommentarsektionen ist es zum Beispiel ein Running Gag, sich zu überlegen, wie das aktuelle Video mal wieder von Zeitungen falsch dargestellt und aus dem Kontext gerissen werden könnte.
Solche Praktiken treffen also nicht nur uns Männerrechtler, sondern sind ein allgemein verbreitetes und auch entsprechend klar wahrgenommenes Problem.
Im Verlauf seines Videos untersuchte Rezo auch die Berichterstattung verschiedener Medien über ihn selbst. Das Ergebnis: 34 Prozent der überprüften Artikel enthielten Falschbehauptungen. Als klarer Spitzenreiter:erwies sich bezeichnenderweise die Frankfurter Allgemeine (FAZ), für die auch bei der Berichterstattung über mich die Grundsätze journalistischer Ethik nicht sonderlich wichtig waren.
Eine nachvollziehbare kritische Bewertung von Rezos Video findet man hier.
8. Das Blog "Die Demokratie in Zeiten des Feminismus" erklärt kompetent, warum die Studie, die ein hohes Aufkommen von häuslicher Gewalt während des Corona-Lockdowns beweisen soll, nach gängigen wissenschaftlichen Massstäben unbrauchbar ist. Auch der Umgang der Leitmedien mit diesen windigen Zahlen wurde untersucht:
In keinem Fall wurde trotz der auffälligen Mängel der Studie auch nur ansatzweise Kritik [daran] geübt. (…) Die zentrale bittere Erkenntnis aus diesem Vorfall ist, dass die Presse völlig dabei versagt hat, erkennbar zweifelhafte Meldungen zu prüfen und auf deren Defizite hinzuweisen oder sogar eine Veröffentlichung der Falschnachrichten zu unterlassen.
9. "Die männlichen Vergewaltigungsopfer sind das letzte Tabu des Bosnienkrieges" berichtet ein aktueller Artikel der anerkannten Nachrichten-Website "Balkan Insight". Ich selbst berichte seit 2001 sporadisch über diese Opfer, gehöre damit aber zu einer verschwindend kleinen Minderheit von Journalisten. Der verlinkte Artikel, der für eine Übersetzung deutlich zu lang ist, schildert, wie vergewaltigte Männer, die aus Angst vor Stigmatisierung viele Jahre davor zurückscheuten, über ihr Leiden zu berichten, jetzt endlich Chancen darauf haben, dieselbe Unterstützung wie andere Opfer des Krieges zu erhalten: 25 Jahre danach.
10. Das ging flott. Mein Beitrag "Junge Frau erkennt entsetzt, wie es Männern beim Online-Dating geht" ist schon nach zwei Tagen in die Top Ten der meistgelesenen Genderama-Beiträge überhaupt hinauf geschossen.
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