Sexist des Tages: Thomas Heilmann (CDU) – News vom 20. Dezember 2017
1. Zunächst mal: Wieso lassen sich Politiker überhaupt auf diese Weise vorführen?
Jedenfalls fanden die Inquisitoren, was sie suchten, und Thomas Heilmann wird seit gestern als Sexist des Tages in den unterschiedlichsten Medien und natürlich den sozialen Netzwerken an den Pranger gestellt. "Warum ist er jetzt nicht seinen Job los?" fragt jemand auf Twitter und verdeutlicht damit das Klima notwendiger "Säuberungen", das inzwischen über unserer Gesellschaft liegt.
2. Lucas Schoppes Blog hat eine neue Autorin, die sich in ihrem ersten Beitrag mit der Diskriminierung von Vätern beschäftigt.
3. Der afrikanische Mail & Guardian berichtet vom späteren Schicksal der Männer, die eine verpfuschte Beschneidung überlebt haben.
4. Die Post. Einer meiner Leser schreibt mir zu dem geplanten Sex-Gesetz in Schweden:
Lieber Herr Hoffmann,
ich finde, als gute feministische Allys sollten wir Schweden als leuchtendes Vorbild betrachten, denn wir sind uns doch einig, dass es zuvorderst darauf ankommt, die Verurteilungsrate zu steigern.. Für die sicher auch bei uns bald fälligen weiteren Gesetzesverschärfungen hätte ich noch folgende Vorschläge:
1) Es sollte auch der Tatbestand der kontaktlosen Vergewaltigung eingeführt werden. Dieser wäre z.B. durch anzügliche Reden, Witze und Bemerkungen aber auch durch Lächerlich- oder Verächtlichmachen des Feminismus sowie der vorliegenden Vorschriften erfüllt. Strafbar wären mündliche, schriftliche und gedankliche Äußerungen (Frauen sind bekanntermaßen empathisch und wissen daher, was eine Person gerade denkt). Da die physische Anwesenheit des Mannes am Tatort keine Voraussetzung mehr ist, könnten nun auch die verurteilt werden, die sich bisher durch sogenannte Alibis herausgeredet haben.
2) Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens sollte ein beschuldigter Mann sofort seinen Arbeitsplatz und seine Wohnung verlieren, und sein Name sollte veröffentlicht werden. Diese Maßnahmen sind auch im (dank Vorschlag 3 unwahrscheinlichen) Fall eines Freispruchs nicht rückgängig zu machen, schließlich haben die Kollegen und Hausbewohner inzwischen eine unüberwindliche Abneigung gegen ihn gefasst.
3) Auch bei den neu eingeführten Tatbeständen stellt sich das altbekannte Problem der Beweisbarkeit. Es sollte daher die Beweislast umgekehrt oder, noch besser, klargestellt werden, dass "Beweise", diese Ausgeburten des patriarchalischen Wahrheitsbegriffs, in Verfahren um Sexualdelikte nichts verloren haben. Eine Frau, die der Meinung ist, dass ein bestimmter Mann ins Gefängnis gehört, hat ihre Gründe, die die Justiz nicht in Frage stellen sollte.
4) Anzeigeberechtigt sollte nicht nur die betroffene Frau sein, sondern jede Person, die Kenntnis von einer sexuellen oder parasexuellen Handlung erlangt, bei der das Genehmigungsverfahren nicht eingehalten wurde. Dies brächte einen großen Zuwachs an Anzeigen, da ungenügend geschulten Frauen möglicherweise gar nicht in den Sinn kommt, dass eine banale eheliche Beiwohnung eine Vergewaltigung sein könnte. Dabei richten sich die neuen Tatbestände gerade gegen jenen routinemäßigen Intimverkehr, bei dem man sich aus falschverstandener Vertrautheit die Formalien spart. Merke: Altagssex=Alltagssexismus.
5) Im Interesse der Meinungsfreiheit ist Kritik an den vorliegenden Vorschriften durch befugte Personen zulässig, sofern sie in sprachlich angemessener Form im Rahmen eines ordnungsgemäß moderierten Diskurses geäußert wird. Andernfalls gilt Punkt 1, die Anwesenheit von Minderjährigen hat strafverschärfende Wirkung.
Vielleicht könnten die Leser, sicher auch gute Allys, aufgefordert werden, weitere Vorschläge zu machen, um mit dem Vorurteil aufzuräumen, wir seien nicht solidarisch.
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