Führender Kinderchirurg zu Beschneidungen: "Wir kommen in Teufels Küche"
"Genitalverstümmelung von Mädchen hat nichts, aber auch gar nichts mit der Beschneidung von Jungen zu tun" beteuerte gestern die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Christine Lambrecht. Ins Deutsche übersetzt bedeutet das wohl: "Wenn ich von einer Sache keine Ahnung habe, drehe ich rhetorisch erst so richtig auf, und Sexismus zu Lasten von Jungen hat noch nie jemanden interessiert." Inwiefern Lambrechts Behauptung Unsinn ist, konnte man in den letzten Tagen in vielen der hier verlinkten Beiträge nachlesen.
Jetzt erklärt auch Maximilian Stehr, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Kinderurologie der Deutschen Gesellschaft für Kinderchirurgie, in einem Interview mit der Frankfurter Rundschau, warum der aktuelle Parteienkonsens zum Thema Beschneidungen eine moralische Bankrotterklärung darstellt:
Wir reden hier nicht über einen läppischen Eingriff! Untersuchungen zeigen, dass es bei jedem fünften Säugling nach der Operation Probleme gibt. Sie sind zum Teil so schwerwiegend, dass noch einmal operiert werden muss. Es gibt Nachblutungen, Narben, häufig später eine Verengung der Harnröhrenöffnung, und sogar teilweise Amputationen des Gliedes habe ich gesehen. Abgesehen davon dürfen wir mögliche Auswirkungen auf die Sexualität nicht außer Acht lassen, über die immer wieder von Betroffenen berichtet wird.
Vor einem von der Regierung angekündigten Sondergesetz für Juden und Muslime warnt Stehr mit Nachdruck:
Das Recht auf körperliche Unversehrtheit des Kindes ist durch das Grundgesetz vorgeschrieben. Dieses Grundrecht ist nicht verhandelbar. Man kann es nicht irgendwie teilen und bestimmten Gruppen eine Verletzung erlauben, anderen aber nicht. Da kommen wir in Teufels Küche. Das kann auch nicht im Sinne derer sein, die jetzt ihre vermeintlichen Rechte einfordern. Das Pochen auf ein besonderes Recht kann sich für die Betroffenen schnell als Bumerang erweisen.
In der Tat: Dass jüdische und muslimische Vertreter eine bestimmte Form von Diskriminierung einfordern, auch wenn es sich um eine vermeintlich "positive Diskriminierung" handelt, ist keine Entwicklung, die der fortschreitenden und wünschenswerten Integration dieser Glaubensgemeinschaften besonders gut tun dürfte.
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