Richter: Überwiegend Männer in den Chefetagen nicht zwingend Folge von Diskriminierung
Das zahlenmäßige Geschlechterverhältnis in der Führungsebene eines Unternehmens muss nicht dem im gesamten Betrieb entsprechen. In der Chefetage darf es laut einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg also ruhig viel Männer geben als im Rest des Unternehmens.
Ein ideologisch unerwünschtes Urteil schlägt der "Süddeutschen Zeitung" auf die Grammatik.
Labels: Beruf, Diskriminierung, Rechtsprechung
<< Home