Freitag, August 07, 2020

Väteraufbruch: "Justizministerin tritt Kinderrechte mit Füßen" – News vom 7. August 2020

1. Der Väteraufbruch für Kinder ist nicht begeistert von Bundesjustizministerin Lambrecht:

Reformen im Familienrecht sind lange überfällig. Nun hat Bundesjustizministerin Lambrecht in einem Interview mit der Katholischen Nachrichtenagentur die Eckpunkte von Reformen durchblicken lassen. Ein besonderes Augenmerk richtete sie dabei auf die Verwirklichung der Kinderrechte. Dass Sie diese mit den angedachten Reformen im Abstammungsrecht, welche die Mit-Mutterschaft lesbischer Paare regeln soll, grob verletzt und sich im klaren Widerspruch zur UN-Kinderrechtskonvention befindet, scheint die Ministerin nicht erkennen zu wollen.

"Kinder haben nach der UN-Kinderrechtskonvention das Recht, mit beiden leiblichen Eltern – also Mutter und Vater – aufzuwachsen und von diesen erzogen zu werden", erläutert Markus Witt, Mitglied im Bundesvorstand des Väteraufbruch für Kinder e.V. "Genau dies schließen die Überlegungen aus dem Justizministerium aber aus – Väter werden hier völlig ausgeschlossen und schwule Paare offen diskriminiert. Dass ein solcher Gesetzesentwurf im Jahr 2020 in Deutschland überhaupt möglich sein soll scheint kaum vorstellbar". Kindern soll hier ein wesentlicher Teil ihrer Identität – ihr zweiter Elternteil – per Gesetz genommen werden. Dies sei unhaltbar.

(…) Auch die weiteren Reformvorschläge zum Sorgerecht oder zur Doppelresidenz (Wechselmodell) sind wenig ambitioniert. Lambrecht sagte dazu im Interview: "Für die ganz große Familienrechtsreform reicht die Zeit tatsächlich nicht." Ähnliche Aussagen gab es in jeder Legislatur seit über 30 Jahren – in der Folge ist Deutschland zum familienrechtlichen Entwicklungsland verkommen. Unter den aktuellen und voraussichtlich auch weiterhin andauernden rechtlichen Rahmenbedingungen leiden hunderttausende Kinder getrennter Eltern.

"Die jetzt angekündigten Vorschläge bilden bestenfalls den Minimalkonsens aus dem Koalitionsvertrag ab, nicht aber die Bedürfnisse von Eltern und Kindern. Die Politik verweigert sich in dem Bereich weiterhin hartnäckig echten Reformen. Das muss man mittlerweile als demokratische Arbeitsverweigerung von Volksvertretern sehen – die Rechnung zahlen die Eltern und vor allem die Kinder" meint Witt.


Auch der Gymnasiallehrer und Blogger Lucas Schoppe beurteilt den Gesetzentwurf kritisch:

Gerade hat Justizministerin Christine Lambrecht die "Entwürfe für Reformen des Abstammungs- und des Sexualstrafrechts" vorgestellt. Demnach "soll etwa bei lesbischen Paaren künftig neben der Geburtsmutter eine weitere Frau Mutter sein können, ohne dass hierzu ein aufwendiges Adoptionsverfahren geführt werden muss. Es bleibt aber dabei, dass ein Kind immer nur zwei Eltern haben kann."

Das heißt: der leibliche Vater ist damit dann ganz draußen. Was passiert denn aber, wenn der auch einen Partner hat und dasselbe machen will? Dazu die Justizministerin:

"Wir wollen daran festhalten, dass die erste Elternstelle der leiblichen Mutter, die das Kind geboren hat, vorbehalten bleibt."

Also Regelungen für lesbische Paare, aber nicht für homosexuelle Männer.

Auf der Ebene der Definitionen werden hier leibliche Väter einfach wegbestimmt, so dass für Lambrecht selbst überhaupt kein Problem mehr besteht: Wieso, sind doch zwei Eltern da, ist doch alles wie immer?

Dass sie dem Erleben von Kindern mit solchen opportunen und bequemen Definitionsmanövern nicht ansatzweise gerecht wird, interessiert sie gar nicht. Die Kinderperspektive kommt bei ihr gar nicht vor, sie ist sogar so vollständig ausgeschlossen, dass Lambrecht (und ich bin sicher, ohne rot zu werden) behauptet:

"Dabei geht es mir besonders um die Interessen des Kindes und das Kindeswohl."

Denn nur dann, wenn man die Interessen von jemandem ganz restlos und überhaupt nicht mehr wahrnimmt, kann man völlig beliebig behaupten, diese Interessen zu vertreten.

Der Entwurf kommt – mit der Konzentration auf lesbische Paare – modern daher, und Kritiker werden daher auch mit Sicherheit als rückständig, vielleicht auch lesbenfeindlich etc. abgetan werden.

Tatsächlich ist dieser Entwurf jedoch in seiner unverhohlenen Mutterfixiertheit erschütternd reaktionär und fällt weit hinter das zurück, was für viele Paare in Deutschland (zum Glück) schon selbstverständlich ist – nämlich die Einsicht, dass Vater und Mutter beide für ihre Kinder existentiell wichtig sind.




2. Im Berliner "Tagesspiegel" ist der Artikel "Die kruden Wahrheiten der Männerrechtler" erschienen. Der Verfasser, der durch Artikel wie "Danke, liebe Antifa!" bekannt geworden ist, zeichnet die Männerrechtler als eine radikal rechte Bewegung mit irren Thesen. Mich selbst versucht er, mit Beiträgen aus dem vorletzten Jahrzehnt durch den Schmutz zu ziehen.

Jeder, der durch Genderama und andere Quellen über die Kernanliegen und Positionen von Männerrechtlern tatsächlich gut informiert ist, sollte den Artikel lesen, um zu sehen, wie in den Leitmedien heutzutage gearbeitet wird. Ich finde allein die Energie bemerkenswert, die aufgewendet wird, um männerpolitische Anliegen unter einer derartigen Berichterstattung zu begraben. Dass die Mehrheit der Bevölkerung den Medien kein Vertrauen mehr schenkt, dürfte auch an solchen Artikeln liegen.

~ Davon abgesehen versaut uns der Artikel jetzt natürlich jede Zusammenarbeit mit der Antifa, was auf unserer To-do-Liste aber ohnehin ein nachgeordneter Punkt war. ~

Mich hatte der Verfasser vergangene Woche übrigens ebenfalls für ein Interview angefragt. Ich hatte mich freundlich bereiterklärt, wenn ich vor der Veröffentlichung gegenlesen darf, ob ich korrekt zitiert werde. Gerade gestern hatte ich mich nach einem günstigen Termin erkundigt. Allerdings hat sich der "Tagesspiegel" jetzt doch entschieden, den Artikel zu veröffentlichen, ohne über bestimmte Punkte mit mir zu sprechen.

An meinen Antworten hätte aber wohl ohnehin kein ernsthaftes Interesse bestanden: Der Publizist Hadmut Danisch beispielsweise hatte auf die Anfrage des "Tagesspiegel"-Mitarbeiters klar mitgeteilt, dass er mit der Männerrechtsbewegung überhaupt nichts am Hut hat. Der Artikel übergeht dies und führt Danisch trotzdem auf, als ob er ein Männerrechtler wäre.



3. Die Kultusministerin und CDU-Spitzenkandidatin zur Landtagswahl Baden-Württembergs, Susanne Eisenmann, hält nichts von den neuen Gender-Sprachregeln der Stadt Stuttgart:

"Da muss man sich schon fragen, ob wir keine anderen Sorgen haben", sagte sie der Deutschen Presse-Agentur. "Ich hätte mir gewünscht, dass Fritz Kuhn sich mit der gleichen Verve um die Sicherheit und die Beleuchtung am Eckensee gekümmert hätte wie um die Frage, ob man die Anrede verändern soll", sagte sie mit Blick auf das grüne Stadtoberhaupt und die Krawalle in der Stuttgarter Innenstadt. "Wir haben große wirtschaftspolitische Herausforderungen, bei uns geht es um Arbeits- und Ausbildungsplätze. Wenn dann das Gender-Sternchen oder die Anrede so im Mittelpunkt stehen, kann ich das nicht nachvollziehen."




4. Die zwölf Frauennotrufe in Rheinland-Pfalz haben in der Corona-Krise entgegen der Erwartungen keinen Anstieg von sexualisierter Gewalt verzeichnet. "Wir hatten nicht mehr Anfragen während Corona", sagte Vanessa Kuschel am Mittwoch in Mainz.



5. So sehen heute Stellungsausschreibungen im Fachbereich Geowissenschaften aus:

Die/Der zukünftige Stelleninhaber*in ist in der Erforschung von Geographien der translokalen und globalen Ökonomie aus einer kritischen und heterodoxen Perspektive ausgewiesen. In ihrer/seiner bisherigen Forschung muss sie/er durch eine Pluralität aktueller gesellschaftstheoretisch ausgerichteter wirtschaftsgeographischer Ansätze exzellent ausgewiesen sein (vorzugsweise neomarxistische Ansätze, postkoloniale Ansätze, feministische Ansätze, New Materialism oder Assemblage- Ansätze). (…) Die WWU Münster tritt für die Geschlechtergerechtigkeit ein und strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen in Forschung und Lehre an. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht; Frauen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.




6. In den Niederlanden spielt kommende Saison erstmals eine Fußballerin in einer Männermannschaft:

Die Geschlechtervermischung ist Teil des Pilotprojekts Gender-Neutralität des niederländischen Fußballverbandes KNVB. Damit will der Verband prüfen, ob auf Basis der Projektergebnisse die Regeln geändert werden sollten, sodass Frauen und Männer künftig in gemischten Teams gemeinsam Fußball spielen dürfen.

(…) Dass Frauen im Fußball oftmals benachteiligt sind, zeigt die unterschiedliche Behandlung von Frauen- und Männerteams. Erst vor wenigen Monaten ist das US-Frauen-Nationaltram mit einer Klage auf gleiche Bezahlung wie ihre männlichen Kollegen gescheitert.


Sehr witzig. Wenn tatsächlich eine Benachteiligung vorgelegen hätte, wären die Kläger, die dies behauptet hatten, natürlich nicht gescheitert, sondern erfolgreich gewesen.



7. Wie ein Autor der Hochschul-Nachrichtenplattform The College Fix fassungslos berichtet, haben 80 Abgeordnete der Demokratischen Partei in den USA eine juristische Stellungnahme unterzeichnet, die die Wiedereinführung fairer Verfahren an Universitäten verdammt:

Für jeden, der über dieses Thema aufgeklärt ist, zeigt der Schriftsatz entweder verblüffende juristische Ignoranz oder verblüffende Gleichgültigkeit gegenüber Studenten aller ethnischer Gruppen und Geschlechter, die sich gegenüber Universitätsjuristen, die das Image der Institution schützen wollen, schutzlos fühlen könnten.

Er beginnt mit einer explizit sexistischen Botschaft, die vorgibt, "die Sicherheit von Frauen und Mädchen zu fördern" und Frauen mit "Opfern" gleichsetzt.

Die Einleitung porträtiert das Bildungsministerium, das von einer Frau geleitet wird, und seine Herangehensweise an sexuelles Fehlverhalten, die ursprünglich von einer Frau ausgearbeitet wurde, als Versuch, "die Uhr zurückzudrehen" und ein Amerika wiederherzustellen, in dem "Frauen und Mädchen völlig von Bildungschancen ausgeschlossen waren".

Die Verdienste des Schriftsatzes sind nach dieser faulen, ad-hominem-Gefühlsduselei nicht besser.

In dem Bemühen, das Kreuzverhör zu verleumden - das die aktuelle Verordnung vorschreibt und das bereits in mehreren Gerichtsurteilen in ganz Amerika gefordert wird - zitiert der Schriftsatz eine peinlich unzusammenhängende Entscheidung des Obersten Gerichtshofs.

(...) In ihren Worten: "Das Erfordernis eines Kreuzverhörs mischt die Karten zu Lasten des Opfers."

Die Dummheit dieses Arguments ist fast zu groß, um sie zu verstehen, und legt nahe, dass diesen gewählten Amtsträgern nie etwas vorgeworfen wurde, wovon sie sich mit ihren immensen Privilegien nicht freikaufen könnten.

Sie widersetzen sich sogar der Unschuldsvermutung in Verfahren, in denen potenziell kriminelles Verhalten bewertet wird, Verfahren, die die Karriere eines zu Unrecht beschuldigten Studenten entgleisen lassen können, bevor sie überhaupt begonnen hat, und sie als Sexualstraftäter auf Lebenszeit brandmarken, mit einigen der gleichen langfristigen Konsequenzen wie eine echte Verurteilung.


Auch wegen solchen Kloppern hat selbst Donald Trump noch alle Chancen auf eine Wiederwahl.



8. Eine rührige Australierin hat in ihrem Leben bislang zwölfmal Männer fälschlich sexuelle Übergriffe vorgeworfen. Dies darf in einem aktuellen Prozess bei der Einschätzung ihrer Glaubwürdigkeit keine Rolle spielen, weil Aussagen über die sexuelle Vergangenheit einer Person in solchen Gerichtsverfahren nicht zulässig sind.



9. In dem Artikel "Wir müssen mutiger sein" spricht sich das liberale Magazin Sp!ked gegen die aktuelle Cancel Culture aus. Ein Auszug:

Laut Umfragen von Sozialwissenschaftlern hat sich der Prozentsatz der amerikanischen Bürger, die Angst davor haben, ihre politischen Ansichten offen zu äußern, seit der McCarthy-Ära verdreifacht. Wie ich bereits früher hier argumentiert habe, ist es eher Selbstzensur als staatliche Zensur, die die direkteste Bedrohung für die intellektuelle Gesundheit der heutigen Gesellschaft darstellt.

(...) Wenn wir uns dazu einschüchtern lassen zu schweigen, gibt es wenig Hoffnung, dass die regressiven Auswirkungen des identitären Aktivismus eingedämmt werden. Die Salemer Hexenprozesse von 1692 kamen erst zu einem Ende, nachdem die Frau des Gouverneurs der Kolonie verwickelt wurde, und eine ausreichende Zahl von Dorfbewohnern sich mutig genug fühlte, ihre Zweifel an den Anklägern zu äußern. Heute gibt es mächtige Ideologen, die im Namen der sozialen Gerechtigkeit versuchen, die Spaltung zu fördern und unsere liberalen Werte zu untergraben, und wir können sicher sein, dass sie nicht nachgeben werden, solange die Mehrheit schweigt.

(...) Wenn dies geschieht, ist es unsere Verantwortung, Stellung zu beziehen. Wir sollten diejenigen verteidigen, die Ziel von Mobbing-Kampagnen sind, ob sie nun wegen ihrer Äußerungen angegriffen werden oder weil sie sich weigern, bestimmte Dinge zu sagen. Wir sollten die liberalen Werte nicht aufgeben, die immer noch unsere beste Verteidigung gegen Rassismus und andere Formen der Intoleranz darstellen. Wir sollten uns nicht durch Drohungen, Beleidigungen und falsche Anschuldigungen einschüchtern lassen.




10. Seit 2015 gibt es die Möglichkeit, Genderama durch Spenden zu unterstützen. Auf diese Idee hatte mich der Brief eines Lesers gebracht, der unfaire journalistische Berichterstattung mit finanziller Unterstüttzung wenigstens ein Stück weit wett machen wollte. Aus aktuellem Anlass weise ich noch einmal auf diese Möglichkeit hin. Wer meine politische Arbeit unterstützen möchte, findet rechts auf der Genderama-Blogroll einen Link zu meinem Paypla-Konto und mein reguläres Bankkonto mit der Nummer 393 039 906 bei der Nassauischen Sparkasse, BLZ 510 500 15, BIC bzw. SWIFT: NASSDE55, IBAN: DE43510500150393039906. Stichwort "Spenden gegen den Hass".

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