Dienstag, September 24, 2019

Bundesrichter Thomas Fischer kommentiert Künast-Urteil – News vom 24. September 2019

1. Auf Spiegel-Online kommentiert Bundesrichter Thomas Fischer das aktuell debattierte Gerichtsurteil zu Beschimpfungen der Grünen-Politikerin Renate Künast. Ein Auszug:

Ich bin insoweit Fachperson, als ich selbst gelegentlich (...) unter öffentlichem Beifall als "abgehalfterter", mutmaßlich impotenter, "misogyner Exrichter" auf dem Weg in die "neue Rechte", als "Penishänger", "Schwanzträger" usw. bezeichnet wurde, dessen krankhafter Frauenhass mit dem Hinweis auf eine Veröffentlichung bewiesen wurde, in welcher er die Heuchelei frauenerniedrigender Präsentation angeblicher "Betroffenheit" über Frauenerniedrigung im TV ironisierte. Ich will über diese und andere Meisterleistungen der Entlarvungsintelligenz hier nicht weinen, sondern nur erwähnen, dass die zitierten und andere Äußerungen nicht (nur) in den Weltenräumen von Facebook stattfanden, sondern in öffentlich-rechtlichen Sendern und Qualitätsmedien, und von Personen stammten, die sich für ihre tief empfundene Sensibilität gegenüber jeglicher Seelenverletzung aufrichtig selbst bewundern.

Wenn man sich gegen solch einen Dreck gerichtlich oder auch nur in freundlich formulierten Beschwerdebriefen zur Wehr setzen will, geht man mehrere Risiken ein: Man kriegt zum Beispiel Antwortbriefe eines ARD-Intendanten oder einer Bundestagsabgeordneten, in denen man belehrt wird, dass erstens die Pressefreiheit ein hohes Gut sei, man sich zweitens nicht so anstellen solle und es drittens verdient habe. Sollte man es wagen, gegen einen Beschimpfer wegen Beleidigung, übler Nachrede oder Verleumdung (§§ 185, 186, 187) Strafantrag zu stellen oder zivilrechtlich auf Unterlassen oder gar Schmerzensgeld klagen (§§ 823, 253 BGB), findet sich ein kritischer Journalist, der eine Super-Glosse über einen Prozesshansel schreibt, der sicher entweder Langeweile oder einen Charakterdefekt hat. Sodann kriegt man eine Einstellungsverfügung plus Verweisung auf den Privatklageweg von der Staatsanwaltschaft und ein klageabweisendes Urteil vom Zivilgericht, was dazu führt, dass derjenige, den man verklagt hat, sofort veröffentlicht, man dürfe den Kläger nach Ansicht der Justiz von jetzt an öffentlich als dies oder jenes bezeichnen.


Das ist eine treffende Replik zu der schwer erträglichen Selbstinszenierung der "Qualitätsjournalisten" gegen den "Pöbel aus dem Internet". Fischers Artikel ist natürlich, wie so oft, in Gänze lesenswert.



2. In einer Salzburger Vortragsreihe, veranstaltet von Stadt, Frauenbüro und dem Verein Selbstbewusst, wird im Zusammenhang mit sexuellem Missbrauch auch über das Tabu-Thema "Täterinnen" gesprochen.



3. Feedback. Einer meiner Leser schreibt in einer Amazon-Rezension des von mir herausgegebenen wissenschaftlichen Sammelbands "Gleichberechtigung beginnt zu zweit":

Ordne mich selber als links/liberal ein und hatte bei vielen Themen über Gleichberechtigung (und gleiche Pflichten!) wie das ominöse Patriachat, gender-pay-gap, Quotenregelung oft ein seltsames Bauchgefühl, da mir die Herangehensweise und Darstellung oft einseitig vorgekommen ist. Durch Zufall bin ich auf dieses Buch gestossen....und habe es in kürzester Zeit durchgearbeitet. Endlich wird dieser Themenkomplex mal durch Protagonisten beider Seiten beleuchtet, und es kommen nicht nur extreme Feministen (die es heutzutage leicht haben Aufmerksamkeit zu erregen) zu Wort.

Natürlich mögen einzelne Abschnitte für einzelne Leser auf den ersten Blick weniger interressant sein, allerdings gelingt es so vielleicht, einmal seine eigene "Blase" zu verlassen und sich dem Thema Gleichberechtigung mit einem neuen Blickwinkel zu nähern.

Kann das Buch nur weiterempfehlen!

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