Montag, August 08, 2022

Gregor Gysi gegen Gendern: "Bin nicht bereit, in jedem Satz viermal 'Ugh' zu machen" – News vom 8. August 2022

1. In einem Interview mit der "Welt am Sonntag" äußert sich Gregor Gysi auch zur Gendersprache:

Gysi: Ich bin für einen hohen Grad an politischer Liberalität. Die Linke muss begreifen, dass Toleranz ein ungeheuer wichtiger Wert ist. Das Unangenehme an Linken ist, dass sie manchmal intolerant sind und sich für die besseren Menschen halten – weil sie Armut bekämpfen. Das stimmt aber nur ein bisschen.

WELT AM SONNTAG: Ist das das zentrale Problem junger Linker?

Gysi: Die sind nicht alle gleich. Es gibt Junge, die mir zustimmen, dass man sich auf einige zentrale Inhalte fokussieren muss. Aber es gibt auch die, für die Doppelpunkt und Sternchen das zentrale Thema ihres Gefühlslebens sind. Das ist für mich nicht nachvollziehbar, aber es ist so.

WELT AM SONNTAG: Für diese Feststellung wurden Sie auf dem Parteitag kritisiert.

Gysi: Ja, aber ich bleibe dabei: Man muss die Zustände ändern und nicht die Schreibweise. Ich bin nicht bereit, in meinem hohen Alter noch in jedem Satz viermal "Ugh" zu machen. (ahmt Sprechpause bei Binnen-I nach). Man kann sich damit beschäftigen – aber nicht als Partei in der Existenzkrise.




2. Einem Gutachten des früheren Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Hans-Jürgen Papier zufolge ist staatlich verordnetes Gendern verfassungsrechtlich unzulässig, da es einen unverhältnismäßigen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht darstellen würde.

Weder aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz nach Artikel 3 des Grundgesetzes noch aus dem Schutz der geschlechtlichen Identität als Ausfluß des allgemeinen Persönlichkeitsrechts ergibt sich eine absolute verfassungsrechtliche Verpflichtung zu geschlechtergerechter Rechts- und Amtssprache.

(…) In Auftrag gegeben hat das Gutachten die in Düsseldorf ansässige Theo-Münch-Stiftung für die Deutsche Sprache. Es widmet sich grundsätzlich der Frage, ob Gendern eine verfassungsrechtliche Verpflichtung sei. (...) Wie bereits aus dem Urteil zur Rechtschreibreform hervorgeht, enthalte das Grundgesetz kein grundsätzliches Verbot, die Sprache zum Gegenstand staatlicher Regelung zu machen. Dennoch billige das Bundesverfassungsgericht dem Staat "keine unbegrenzte Regelungsbefugnis" zu: "Begrenzungen ergeben sich aus der Eigenart der Sprache für Art und Ausmaß einer Regelung." Von Relevanz seien besonders Lesbarkeit und Verständlichkeit von Texten.

Zu beachten sei hier die Feststellung des Rates für deutsche Rechtschreibung, daß die Nutzung von Gendersternen und anderen typographischen Zeichen innerhalb von Wörtern die Verständlichkeit, Eindeutigkeit und Rechtssicherheit von Begriffen und Texten beeinträchtigt. Papier: "Das Verständlichkeitsgebot im Hinblick auf die Amts- und Rechtssprache genießt als Ausfluss des Rechtsstaatsprinzips Verfassungsrang und kann einem Gebot geschlechtergerechter Sprache entgegenstehen."

Darüber hinaus wäre eine staatliche Regelung, welche die Privatpersonen zu einer geschlechtergerechten Sprache verpflichtete, unverhältnismäßig und verfassungsrechtlich unzulässig. Auch eine Rechtschreibreform, welche die Schüler zu Genderschreibweisen zwingt, wäre verfassungsrechtlich unangemessen und somit unzulässig, da sie nicht den allgemein üblichen Sprachgebrauch nachzeichnete.




3. In Folge 7 seines Podcasts "Unter Freunden" interviewt Bernhard Lassahn den Historiker Gunnar Kunz. Ab Minute 26 geht es die restliche halbe Stunde lang um den Gender-Empathy-Gap und Feminismuskritik.



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