Samstag, Dezember 11, 2021

Beschwerdeinstanz rüffelt Schweizer Radio und Fernsehen wegen Gender-Beitrag – News vom 11. Dezember 2021

1. In der Schweiz gibt es seit 1984 die Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI), eine außerparlamentarische Kommission des Bundes. Ihre Aufgabe ist es, nach einer Beschwerde zu überprüfen,, ob Inhalte von Radio- und Fernsehbeiträgen zu beanstanden sind. Laut einer dort dieser Tage ergangenen Entscheidung, hat das SRF mit einem Beitrag zur gendergerechten Schreibweise das Sachgerechtigkeitsgebot verletzt:

Zum ersten Mal war ein Instagram-Beitrag Gegenstand einer Beschwerde, wie die UBI zum Entscheid vom Donnerstag schrieb. "Er ist barrierefrei: Wir gendern neu mit Doppelpunkt" teilte SRF News am 14. April 2021 zu einem Bild mit.

Im Kommentar dazu machte SRF auf den Socia-Media-Kanälen Angaben zu den Gründen für den Wechsel vom Gendersternchen zum Doppelpunkt. Dabei wurde Bezug genommen auf die Gesellschaft für deutsche Sprache (GfdS), wie die UBI schrieb. Diese anerkenne "diesen pragmatischen Einsatz der Kurzform durchaus", hiess es demnach bei SRF.

Ein Beschwerdeführer machte geltend, dieser den Wechsel legitimierende Hinweis sei falsch. Laut der UBI war die Eingabe berechtigt, denn die GfdS rate von Varianten ab, die nicht der deutschen Rechtschreibung entsprächen. Dies hätte der Redaktion zum Zeitpunkt der Publikation wissen müssen, so die UBI.

In ihren Worten hat der nicht zutreffende Hinweis "die Meinungsbildung der Nutzerinnen und Nutzer zu der Publikation massgeblich beeinträchtigt". Mit der Begründung, das Sachgerechtigkeitsgebot sei verletzt worden, hiess die UBI die Beschwerde mit sieben zu zwei Stimmen gut.




2. Der ZDF-Intendant Bellut möchte seinen Moderatoren das gesprochene Gendersternchen nicht verbieten.

Zuvor hatten Gremienmitglieder massiven Unmut über die Tendenz zum gesprochenen Genderstern im ZDF-Programm geäußert und eine „Leitungsentscheidung“ zu dem Thema gefordert.

Bei der Aussprache zum Bericht der Gleichstellungsbeauftragten kam es zu einer kontroversen Debatte. Der frühere Bundesverteidigungsminister Franz Josef Jung (CDU) und andere Fernsehratsmitglieder kritisierten, eine übergroße Mehrheit der Bevölkerung lehne die Verwendung des Gendersterns in der gesprochenen Sprache ab.

Schlimmstenfalls werde sich ein Teil der Zuschauerinnen und Zuschauer deshalb sogar von den Programminhalten des ZDF abwenden. "Journalisten sollten nicht missionieren", sagte Steffen Hörtler, der dem Gremium als Vertreter des Bundes der Vertriebenen angehört.




3. Am Donnerstag war Thema im SWR2-Talk: " Runter von der Straße – Wie bekämpft man Obdachlosigkeit?"



4. Nach einem Aufschrei der Republikaner hat der US-amerikanische Kongress sich von der Idee abgewandt, auch Frauen zum Kriegsdienst zwangseinzuziehen. Damit bleibt dieser Bereich so sexistisch zu Lasten allein von Männern, wie es im "Patriarchat" üblich ist. Wer geglaubt hatte, dass eine konservative Partei für mehr Gleichberechtigung sorgen würde, sieht sich einmal mehr enttäuscht.



5. Die Post. Einer meiner Leser schreibt mir zu dem Gutachten der Uni Kassel, das Punktabzug für mangelndes Gendern für zulässig erklärt:

Könnte ein Student nicht wie folgt argumentieren?:

"Überlegen Sie sich, was Sie tun. Wenn ich eine schlechtere Note bekomme, nur weil ich nicht gendere, werde ich darauf bestehen, dass Sie mir das als Begründung schriftlich geben müssen. Dann haben sie nachweislich eine Urkunde ausgestellt, dass Sie politisch benotet haben. Denken Sie jetzt einmal an das Universitätspersonal in Ostdeutschland: Wer systematisch poitisch benotet hat, ist 1989 gefeuert worden, sobald man das belegen konnte. Ich auf der anderen Seite habe es schriftlich, dass ich nur aus politischen Gründen benachteiligt wurde. Iimplizit mag der Leser meines Zeugnisses sogar denken, ich hätte sogar noch *sehr* viel besser benotet werden müssen."

Muss man ja nicht direkt so sagen - aber wenn man so eine Art Argumentation in Umlauf bringt, wäre das auch schon hilfreich.




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