Donnerstag, Oktober 28, 2021

Autorin verklagt wegen Gendern ihres Textes ihren Verlag – News vom 28. Oktober 2021

1. "Die Welt" berichtet:

Die Autorin, Trainerin und Kunsttherapeutin Sabine Mertens klagt wegen Urheberrechtsverletzung gegen den Verlag Manager Seminare in Bonn. Dessen Zeitschrift "Training aktuell" habe einen ihrer Artikel gegendert, obwohl die Autorin mehrfach deutlich darauf hingewiesen hatte, keine Gendersprache nutzen zu wollen, teilte der Verein Deutsche Sprache (VDS) am Mittwoch in Dortmund mit. Mertens, die beim VDS die AG Gendersprache leitet, wird von dem Verein nach eigenen Angaben bei der Klage unterstützt.

Anlass für die Anfang des Monats beim Landgericht Hamburg eingereichte Klage war den Angaben nach die sprachliche Veränderung eines Artikels von Mertens für die Ende September 2020 erschienene Ausgabe von "Training aktuell" an zwei Stellen. Statt "Zeichner" habe der Verlag nach der Korrektur in der überarbeiteten Version den Begriff "zeichnende Person" veröffentlicht, erläuterte VDS-Pressesprecherin Doro Wilke.

Der VDS zitiert aus der Klageschrift: "Sprache ist in ihrer Arbeit (Beratung, Coaching, Therapie) von sehr hoher und sehr persönlicher Bedeutung. Eine derart unpersönliche Ausdrucksweise wie ,Person‘ disqualifiziert die Klägerin in ihren Augen in ihrem Tätigkeitsfeld."

Bereits im Vorfeld der Veröffentlichung habe es einen entsprechenden Mailwechsel gegeben, in dem die Autorin ihre Sicht deutlich gemacht habe. Dennoch habe sich der Verlag dazu entschieden, gegen das Urheberrecht zu verstoßen und seiner eigenen Gender-Ideologie zu folgen, kritisiert der Verein.

"Damit hat der Verlag gegen meinen ausdrücklichen Willen die Gendersprachdoktrin durchgesetzt", kritisiert die Autorin. Trotz der Zusage, den Artikel in der eingereichten Form abzudrucken, habe der Verlag ihn in der Endversion in sogenannter gendergerechter Sprache veröffentlicht. "Ich erwarte Respekt vor der Freiheit des Autors, umso mehr von der Redaktion eines Magazins, das sich mit Weiterbildung und Lernen beschäftigt", erklärte Mertens. Eine inhaltliche Auseinandersetzung habe nicht stattgefunden.




2. Die "taz" berichtet, wie Abzocker mit Obdachlosen Geschäfte machen.



3. Christian Schmidt führt vor, wie es wäre, wenn man die Argumentation beim "alten weißen Mann" auch in anderen Bereichen verwenden würde:

Der Nachteil ist aber, dass man Hautfarbe und Geschlecht als negative Abgrenzung verwendet, was klassischer Rassismus und Sexismus ist. Um diesen Vorwurf zu vermeiden erfand man die Entschuldigung, dass es natürlich nicht wirklich um Hautfarbe und Geschlecht geht, sondern das nur eine sprachliche Figur ist, die nach dem "Hauptvertreter" eines bestimmten Verhaltens benannt ist. Es sei nicht der tatsächlich weiße Mann gemeint, ein "alter weißer Mann" könnte demnach auch eine Frau sein, ein junger Mensch oder gar ein Schwarzer.

(…) Um die Absurdität zu zeigen biete sich an diese Figur auf andere Situationen oder Gruppen zu übertragen und zu schauen, ob die Leute es dann immer noch akzeptieren würden:

1. Der junge schwarze Mann

A: die Frau wurde von einem schwarzen jungen Mann vergewaltigt.

B: Nein, der Täter war weiß.

A: Aber ich bitte Sie, ich meine doch nicht tatsächlich einen schwarzen jungen Mann, das ist nur metaphorisch, weil solche Taten typischerweise von jungen schwarzen Männern verübt werden. Es steht für die Geisteshaltung, die dahinter steht. Der Täter könnte auch weiß sein.


Hier findet man den vollständigen Text.



4.
Ein weißer, männlicher Marketing-Vizepräsident aus North Carolina hat von dem Krankenhaus, das ihn entlassen und durch zwei Frauen ersetzt hat, von denen eine schwarz ist, eine Entschädigung in Höhe von 10 Millionen Dollar wegen "umgekehrter Diskriminierung" erhalten.


Die Daily Mail berichtet.



5. Einer aktuellen Studie zufolge kompensieren männliche Besitzer von Schusswaffen damit keineswegs Schwächen im sexuellen Bereich.



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