SPD triumphiert: Männer von Wahlrecht weiterhin ausgeschlossen – News vom 11. Oktober 2017
1. Die Einführung eines Wahlrechts für Männer steht in Mecklenburg-Vorpommern noch immer in den Sternen, wenn es um das Amt des Gleichstellungsbeauftragten geht. Männer dürfen weiterhin weder für dieses Amt kandidieren, noch eine Gleichstellungsbeauftragte wählen. Das sei verfassungskonform, entschied jetzt das Landesverfassungsgerichts in Greifswald und wies damit die Beschwerde eines Mitarbeiter des Landesbürgerbeauftragten ab.
Der Focus berichtet:
Dem 50-Jährigen war die Enttäuschung anzusehen. "Ich werde weiter von einer Gleichstellungsbeauftragten vertreten, die ich nicht wählen darf." Nach Ansicht der Richter ist die Wahlrechtsbeschränkung verhältnismäßig, um Frauen die verfassungsrechtlich garantierte Chancengleichheit zu gewährleisten. Frauen seien noch immer strukturell benachteiligt, was sich unter anderem in der Unterrepräsentanz von Frauen in Führungspositionen zeige, sagte der Vorsitzende Richter Burkhard Thiele. Das Gleichstellungsgesetz sei in erster Linie noch immer auf die Frauenförderung ausgerichtet.
Das Gericht forderte allerdings den Gesetzgeber auf, die Entwicklung in den kommenden fünf Jahren sorgfältig zu beobachten. Die Entscheidung des siebenköpfigen Gremiums fiel mit einer Gegenstimme. Leichte Anzeichen, dass sich was dreht in Deutschland?
Die Sozialforscherin Ute Klammer von der Uni Duisburg-Essen hätte sich eine andere Entscheidung gewünscht. Dass lediglich Frauen kandidieren und wählen dürften, entspreche nicht mehr den gesellschaftlichen Gegebenheiten, sagte die Wissenschaftlerin.
Klammer war Leiterin der Sachverständigenkommission zum ersten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung und wirkte auch beim zweiten Gleichstellungsbericht mit. "Ich sehe die Gefahr, dass die Gleichstellung als reines Frauenthema behandelt wird. Die Frage der Gleichstellung ist ein Thema aller Geschlechter."
(...) Kläger Leist sieht sich nicht als Vorkämpfer einer neuen, emanzipatorischen Männerbewegung. Er habe für seine eigenen Interessen gekämpft. Schon in der Verhandlung berichtete der Vater von zwei Kindern von seiner Situation. Seit zwölf Jahren in Teilzeit, um mehr Zeit mit seinen Kindern verbringen zu können. Diskriminierung am Arbeitsplatz habe er selbst erlebt. Als er in Teilzeit gegangen sei, habe ihn sein damaliger Arbeitgeber – der Landesrechnungshof – deutlich gemacht, dass es nun mit der Karriere für ihn vorbei sei.
(...) Die Richter machten in ihrem Urteil jedoch deutlich, dass die Vereinbarkeit von Beruf und Familie nur ein Teilbereich der Aufgabe der Gleichstellungsbeauftragten sei. Ein Blick in die Statistiken zeigt, dass Frauen in Deutschland noch immer strukturell benachteiligt sind: Der Gender Pay Gap – der die Lohnunterschiede zwischen Mann und Frau statistisch beschreibt – liegt in Deutschland bei 21 Prozent.
(Korrekt wäre natürlich: Er liegt bei zwei Prozent – wenn man sich überhaupt auf die bizarre Logik einlassen will, dass Nachteile für eine Gruppe erst beseitigt werden dürfen, wenn eine andere Gruppe von sämlichen Nachteilen befreit ist.)
Ministerpräsidentin Mecklenburg-Vorpommerns ist Manuela Schwesig (SPD). Erwartungsgemäß knallen bei den Sozialdemokraten die Sektkorken nach diesem Urteil:
"Heute ist ein guter Tag für die Frauenförderung in unserem Land. Wir sehen uns durch das Urteil vollumfänglich bestätigt", sagte Ministerin Stefanie Drese (SPD). Frauen seien immer noch strukturellen und faktischen Nachteilen ausgesetzt. Sie seien im Berufsleben unterrepräsentiert in Führungspositionen, leisteten vorrangig Pflege- und Familienaufgaben und würden entsprechend häufiger in Teilzeittätigkeiten gedrängt.
Für populistische Behauptungen wie dass Frauen zur Teilzeitarbeit "gedrängt" würden, statt sich aus freien Stücken dafür zu entscheiden, fehlt bis heute jeder Beleg. Die widerwärtige Logik der Sozialdemokratinnen lautet: Männer haben erst dann einen Ansprechpartner für ihre geschlechtsspezifischen Probleme verdient, wenn der berufliche Werdegang von Frauen und Männern statistisch übereinstimmt.
In Mecklenburg-Vorpommern lag die AfD bei der letzten Landtagswahl übrigens bei 20, 8 Prozent. Hm, woran könnte es liegen, dass sich viele Bürger von den etablierten Parteien nicht mehr ausreichend vertreten fühlen?
Andererseits muss man sagen, dass sich die allermeisten deutschen Männer diese sozialdemokratische Arroganz der Macht auch gefallen lassen. Wenn sich selbst der Kläger in diesem Fall nicht im Rahmen einer emanzipatorischen Männerrechtsbewegung engagieren möchte, ist offenkundig, warum das feministische Machtmonopol und sein eklatanter Missbrauch so leicht nicht zu stoppen sind.
Bedauern über das Gerichtsurteil äußerte die Linksfraktion. Deren gleichstellungspolitischer Sprecher Peter Ritter befand, der Ausschluss der Männer vom aktiven und passiven Wahlrecht im Gleichstellungsgesetz trage nicht dazu bei, dass Gleichstellung als gesamtgesellschaftliche Aufgabe wahrgenommen und somit von Frauen und Männern gleichermaßen gelebt werden müsse.
In der "Zeit" lässt Vanessa Vu die Benachteiligung von Männern durch die Verfassungsrechtlerin Anna Katharina Mangold rechtfertigen: "Das Grundgesetz, lässt dem Gesetzgeber viel Spielraum für die Gleichstellung der Geschlechter." Kritiker, die die Entscheidung als diskriminierend betrachten, unterlägen einem Irrtum.
Überflüssig zu erwähnen, dass der Pöbel in den Kommentaren unter dem Artikel die Sachlage mal wieder völlig anders sieht als die herrschende Elite. Ein Kommentator weist sogar frech darauf hin, dass die interviewte Verfassungsrechtlerin alles andere als ideologisch neutral sei, und verweist auf ihren Twitter-Account, in em sie sich deutlich feministisch positioniert. Diese ideologische Verankerung verschweigt Vanessa Vu ihren Lesern. Man darf wohl auch davon ausgehen, dass Mangold genau wegen ihrer ideologischen Positionierung als Interviewpartnerin ausgewählt wurde.
Das "Zeit"-Interview wird hier kritisch kommentiert, das Gerichtsurteil selbst im Blog "Männerrechte". Eine sehr ausführliche Analyse des Urteils findet man bei Hadmut Danisch, der zum Fazit der Rechtsbeugung gelangt.
2. "Armutsfalle Unterhalt – Wie gerecht ist unser System?" ist eine neue Artikelreihe bei Xing: "Finanzielle Verpflichtungen treiben so manches Elternteil in die Existenznot. Betroffene fordern ein faireres Handeln des Staates." Den ersten Beitrag dieser Reihe liefert René Harder, Professor für Schauspiel und fünffacher Vater: "Die Unterhaltszahlungen treiben mich in die Armut."
3. Die Synthie-Pop-Band "Hurts" thematisiert das Schweigen vieler Männer, wenn sie von Krisen belastet sind:
Frontman Theo Hutchcraft continued: "It’s just speaking out, you know. It shouldn’t be taboo. Particularly for men, it’s difficult. Where we come from in the North of England it’s a particular problem culturally. It’s an old idea of stoicism and a masculine identity that is harmful. It’s very harmful to a lot of young men. Discussing things are looked down upon and things become suppressed. Changing those attitudes is a big thing within society and needs to happen. The more commonplace it becomes and the more people who speak about it in general life, it loses any stigma because it becomes normal."
4. Das feministische Magazin "Vice" wählt als Schlagzeile eine Überzeugung, die man wohl ohnehin teilen muss, wenn man für dieses Magazin arbeitet: "It's Confirmed: Women are Higher Beings". Wie der Artikel darunter verrät, ist diese Schlagzeile nicht ironisch, sondern vollkommen ernst gemeint: Einer aktuellen Studie zufolge sei nämlich das männliche Gehirn auf Egoismus und das weibliche Gehirn auf Menschenfreundlichkeit ausgerichtet. Ob wir wohl innerhalb der nächsten 50 Jahren einen feministischen Mainstream bekommen werden, der nicht narzisstisch ist und auf die Abwertung von Männern verzichtet?
5. Eine Londoner Lehrerin wurde für sexuellen Missbrauch eines ihrer Schüler zu 16 Monaten Gefängnis verurteilt. "Ich nehme an, dass er zugestimmt hat", erklärte der zuständige Richter. "Welcher 15-jährige Schüler würde ein so attraktives Angebot ablehnen?"
Nennt mich überkritisch, aber irgendwie bezweifle ich, dass ein Richter bei einem männlichen Täter ähnliche Worte finden würde.
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