Donnerstag, Juni 04, 2015

Lesermail (Nachtrunk 3)

Ein weiterer Leser hat zu der aktuellen Genderama-Debatte um das in England geforderte Gesetz folgendes zu sagen:

Wir haben hier ein Gesetz, dass es Frauen (und Richtern) ermöglicht Männer als Vergewaltiger zu denunzieren, wenn die Frau betrunken war. Eine Zustimmung zum Sex kann im betrunkenen Zustand nicht gegeben werden. Und worüber unterhalten wir uns danach? Über die Technik des Alkoholnachweises weil wir von Falschbeschuldigungen ausgehen.

Das Problem ist jedoch ein ganz anderes. Man lernt jemanden kennen, trinkt etwas (manchmal auch etwas mehr) und irgendwann, wenn bei BEIDEN die Hemmschwelle gesunken ist, passiert oftmals etwas, das man am nächsten Morgen bereut. Mir selbst ist es noch nicht passiert, aber in unserer Sturm- und Drangzeit haben mir mehrere Freunde erzählt, dass sie ab und an bei einer Frau aufgewacht sind, ohne zu wissen, wie sie dort hingekommen sind noch was überhaupt passiert ist. Hätte eine der Frauen einen dieser Freunde angezeigt, dann wäre er dran gewesen.

Dieses Gesetz erlaubt es Frauen, sich komplett, bis hin zur völligen Ohnmacht, zu betrinken, ohne dass ihnen daraus irgendwelche Konsequenzen entstehen, inklusive dem Abschleppen von betrunkenen Männern. Für Männer ist das ein Alkoholverbot über ein gewisses Limit hinaus.

Außerdem ist, zumindest in Deutschland, sexuelle Nötigung/Vergewaltigung eine Straftat, die von der Polizei verfolgt werden muss. Theoretisch bräuchte eine Frau nur erzählen, sie hätte betrunken Sex gehabt, schon müsste die Polizei ermitteln, denn ein Ja zum Sex kann nicht vorgelegen haben.

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