Donnerstag, Juni 04, 2015

Lesermail (Nachtrunk)

Einer meiner Leser erwidert auf diese Zuschrift:

Den Leserbrief, dem zufolge eine Frau mit einem "Nachtrunk" im Nachhinein eine Vergewaltigung konstruieren könnte, muss ich fairerweise einschränken. Da würde meiner Meinung nach eher so manche Falschverdächtigung auffliegen. Der "Nachtrunk" wird häufiger zur Verschleierung von Trunkenheit im Verkehr verwendet ("als ich nach Hause kam, habe ich erstmal auf den Schreck eine halbe Flasche Korn getrunken") oder umgekehrt wird die Trunkenheit zum Tatzeitpunkt gerne eingewandt, wenn der Täter seine Schuldunfähigkeit zum Tatzeitpunkt einwenden will (Täter bringt Opfer um, trinkt anschließend bis zur Bewusstlosigkeit und behauptet, er sei bereits vor der Tat betrunken gewesen).

Anhand der Blutalkoholkonzentration zum Messzeitpunkt, des Geschlechts und der Körpermasse sowie der Trinkmengenangaben lässt sich einerseits die BAK zum Tatzeitpunkt errechnen, andererseits aber auch, ob die Angaben zur Trinkmenge stimmen können. Dabei spielen der verzögerte Aufbau der Blutalkoholkonzentration während und nach dem Trinken und gleichzeitig der Abbau während dieser Zeit und danch eine Rolle. Kurz gesagt: Trinkt die Frau eine Stunde nach dem Verkehr eine Flasche Wodka, behauptet aber, sie habe diese in den Stunden davor getrunken, fällt dies regelmäßig auf. Und noch gilt hierzulande und auch bei den Briten: Im Zweifel für den Angeklagten.

Zur Vertiefung.

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