Dienstag, Oktober 01, 2013

Zahlväter? Basler Nationalrat sticht ins Wespennest

Der Basler SVP-Nationalrat Sebastian Frehner will geschiedene Ex-Frauen früher als bisher zur Arbeit verpflichten, was die Unterhaltsbeiträge verringern würde. Anhand einer Darstellung des Männer- und Väterrechtlers Oliver Hunziker illustriert Beni Gafner in der Basler Zeitung die bislang herrschende Problemlage:

Hunziker nennt ein fiktives Beispiel, das auf dessen Erfahrungen beruht. Hans ist Angestellter in einer grösseren Firma und arbeitet im mittleren Kader. Er verdient relativ gut. Er hat sich und seiner Familie im Lauf der Jahre ein gutes Leben aufgebaut. In der Firma schätzt man Hans für seine verlässliche Art, sein kompetentes Auftreten innerhalb der Firma und beim Kontakt mit Kunden. Hans erweckt Vertrauen.

Nach der Scheidung lebt dieser Hans auf dem Existenzminimum. Mit Mühe und Not versucht er, den für seinen Beruf unabdingbaren äusseren Schein zu wahren. Von seinem knappen Geld bezahlt er weiterhin seine Anzüge und geht auch immer mal wieder mit Kollegen und Kunden essen. Hans hat Geldsorgen und er lebt unter dem Stand, der ihm seiner Meinung nach eigentlich zustehen würde. Seine Frau lebt gleichzeitig weiterhin in der früher gemeinsamen Eigentumswohnung. Sie bezieht rund zwei Drittel des Einkommens und lebt mehr oder weniger gleich wie bisher. Die Kinder sind ganztags in der Schule. Trotz Ausbildung als Physiotherapeutin weigert sie sich, eine Arbeit zu suchen.

Hans verzweifelt ob seiner Situation zusehends. Immer häufiger ist er bei der Arbeit unkonzentriert, ihm unterlaufen Fehler. Kunden beschweren sich beim Chef, die Kollegen machen sich Sorgen. Als Folge seiner Sorgen und Nöte fehlt Hans in der Firma immer häufiger – krankheitshalber. Hans kann die Anforderungen an seinen Beruf nicht mehr erfüllen und verliert schliesslich die Stelle. Nun lebt er von 80 Prozent seines Einkommens. Eine neue Stelle findet Hans nicht. Seine gerichtlich festgelegten Unterhaltszahlungen verändern sich trotz tieferem Arbeitslosengeld nicht. Hans lebt nun also deutlich unter dem Existenzminimum. Das angerufene Gericht beurteilt dies als zulässig, denn Arbeitslosigkeit gelte als "vorübergehender Zustand" und berechtigte nicht zu einer Korrektur der Unterhaltszahlungen.


Hier findet man den vollständigen Artikel.

kostenloser Counter