Dienstag, September 10, 2013

Strafverteidiger rügt deutsche Justiz: Falschbeschuldigerinnen haben leichtes Spiel

Die "Welt" berichtet über den Prozess gegen die Frau, die dem Lehrer Horst Arnold eine Vergewaltigung vorgeworfen haben soll, die nie stattfand, woraufhin die Folgen dieser Beschuldigung Arnold offenbar schließlich das Leben kosteten:

Selbst nach spektakulären Fällen wie jenem von Witte oder dem Freispruch von Kachelmann, dessen Beschuldigerin ebenfalls Fakten verfälscht und erfunden hatte, sei die Sensibilität nicht gewachsen. "Falschbeschuldigerinnen können weiterhin risikolos ihre Behauptungen in die Welt setzen und Leben zerstören", kritisiert Schwenn. Es sei eine Ausnahme, dass es jetzt im Fall Heidi K. zur Hauptverhandlung kam. "Normalerweise versuchen die Staatsanwaltschaften ihres schlechten Gewissens wegen alles, um solche Fälle unter den Teppich zu kehren."

(...) Schwer wiegt auch das Versäumnis, dass bei Horst Arnold nach Anhaltspunkten für seine Gewaltbereitschaft geforscht, das angebliche Opfer aber nie genauer in den Blick genommen wurde. (...) "Wenn wir in der Vergangenheit des Opfers ermittelt hätten – was glauben Sie, was das für einen Aufschrei gegeben hätte?", hatte Kommissar Plefka schon beim Wiederaufnahmeverfahren gegen Arnold gesagt. Dem angeblichen Vergewaltiger aber freiweg "charakterliche Verwahrlosung" und "schwere seelische Abartigkeit" zu bescheinigen, damit hatte niemand ein Problem.


Womit eines hervorragend auf den Punkt gebracht wäre: Dass es eine enorm starke Frauen- und eine nur schwache Männerbewegung gibt, hat gesellschaftliche Konsequenzen, die bis in Strafprozesse hineinreichen.

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