Bei Umgangsverweigerung Haftstrafe für Eltern
Künftig können getrennt lebende Elternteile den Kontakt zu ihrem Kind stärker einfordern. Dem Elternteil, der den Umgang sabotiert, droht sogar das Gefängnis.
Das berichtet zumindest die taz. Ich fürchte, in der Praxis sieht das schon wieder ganz anders aus.
Labels: Mütter, Rechtsprechung, Väter
<< Home