Totalverweigerer aus beruflicher Not
Sechs Monate Gefängnis drohten am Montag einem 23-jährigen Birkenfelder, der den Kriegsdienst verweigert hatte, im September 2008 aus beruflichen Gründen dann aber auch den Zivildienst nicht antrat. „Er ist noch immer uneinsichtig“, so begründete Staatsanwältin Lisa Stegbauer ihren harten Kurs gegen den Totalverweigerer.
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Labels: "umgekehrte Diskriminierung", Beruf, Kriegsdienst, Rechtsprechung
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