"Gerichtsurteil: Die weibliche Brust ist privat, die männliche nicht"
Einmal mehr sind wir nicht überrascht. Spiegel-Online berichtet über die Hintergründe.
(Nachtrag vom nächsten Morgen: In der Fassung dieses Blogeintrags von gestern abend war die Überschrift verdreht - "Die männliche Brust ist privat, die weibliche nicht"-, das habe ich jetzt berichtigt.)
Labels: Rechtsprechung, zweierlei Maß
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