Vater durfte Tochter nicht sehen – bekommt "Entschädigung"
15 Jahre lang hatte er keinen Kontakt zu seiner Tochter, weil die Mutter dies nicht wollte. Der Vater klagte durch mehrere Instanzen - und bekam vor dem Europäischen Gerichtshof nun Recht - und eine Entschädigungszahlung.
So schildert es Spiegel-Online. Die taz schildert den Fall weit ausführlicher – und beim Lesen ihres Artikels fragt man sich auch weit eher, ob rund 10.000 Euro wirklich eine "Entschädigung" für ein verlorenes Kind darstellen können:
Nun billigte der Straßburger Gerichtshof dem Vater 10.800 Euro als Entschädigung und für Anwaltskosten zu - weil das deutsche Verfahren viel zu lange gedauert habe. Die Bundesregierung hatte den Verstoß gegen die Menschenrechtskonvention von sich aus eingeräumt. Für Lück ist es ein schwacher Trost. Nur aus einem Grund hat sich das juristische Vorgehen für ihn gelohnt: "Lea weiß jetzt immerhin wieder, dass es mich gibt und kann, wenn sie will, Kontakt aufnehmen."
Labels: Kindesentzug, Rechtsprechung
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