Montag, März 31, 2025

Sind wir bereit, unsere Söhne in den Krieg zu schicken?

1. "Sind wir bereit, unsere Kinder in den Krieg zu schicken?" fragt Lothar Gorris auf Spiegel-Online, und auch wenn sich unter tausend Männern vielleicht zwei Frauen finden werden, geht es ja doch hauptsächlich um unsere Söhne. Ein Auszug aus dem Artikel:

Was für ein Gedanke. Den eigenen Sohn in den Krieg schicken, um im Baltikum oder sonst wo in Europa irgendwann die Demokratie mit dem eigenen Leben zu verteidigen? Erst mal eine ziemlich unväterliche Idee. Sie klingt ein wenig präheroisch in postheroischen Zeiten und auch anmaßend. Andererseits: Amerikanische Väter haben vor mehr als 80 Jahren auch ihre Söhne nach Europa geschickt. Mag man sich das vorstellen? Den Sohn in New York zu verabschieden und zuzusehen, wie er das Schiff nach Europa besteigt? Aber was damals richtig und sinnvoll war, muss ja heute nicht falsch sein, nur weil es so lange her zu sein scheint und man seitdem ein Leben mit eingebauter Friedensgarantie lebte.


In den letzten Absätzen des Artikels heißt es:

Werden wir also unsere Kinder, übrigens nicht nur unsere Söhne, sondern auch unsere Töchter, so viel Feminismus muss sein, irgendwann am Kasernentor verabschieden und in den Krieg schicken?


Dass man im ähnlichen Ausmaß Töchter wie Söhne an die Front schickt, glaube ich, wenn ich es sehe. So ernst war das mit Gleichberechtigung und Gleichstellung dann doch nicht gemeint.



2. Die Grünen schlagen einen verpflichtenden "Freiheitsdienst" für beide Geschlechter und alle Altersstufen vor.



3. Spiegel-Online widmet sich auch dem Thema Falschbeschuldigungen:

Sie erfand Vergewaltigungs- und Foltervorwürfe, brachte ihre Eltern ins Gefängnis. Die Geschichte der Josephine R. klang schon immer unglaublich. Und dennoch glaubten Anwälte und Richter ihr, jahrelang. Wie konnte das passieren?


Hier geht es weiter. In dem Artikel heißt es auch:

Den Opfern Glauben zu schenken, war eine wichtige Forderung der #MeToo-Bewegung. Im Zweifel für das Opfer: Ohne diese Grundhaltung wäre der Braunschweiger Justizskandal kaum möglich gewesen.

(…) Auch Richter können irren, es gibt viele Beispiele juristischer Kunstfehler. 2001 etwa wurde in Hannover ein Mann beschuldigt, die 15-jährige Tochter eines Bekannten vergewaltigt zu haben. Das Landgericht Hannover verurteilte ihn zu fast 13 Jahren. Erst nach fünf Jahren zeigte sich, dass alles gelogen war. 2003 behauptete eine Jugendliche in Saarbrücken, ihr Pflegevater habe sie missbraucht. Eine Psychologin schätzte ihre Aussage als glaubhaft ein, das Landgericht Saarbrücken verurteilte den Mann. Er saß fast zwei Jahre lang in Haft. Erst Jahre später stellte sich heraus, dass die Aussage falsch war, das Gutachten mangelhaft.

Die Wahrheitssuche hat viele Feinde. Es gibt den hohen Erwartungsdruck auf Staatsanwaltschaft und Polizei, öffentlich einen Täter zu präsentieren. Es gibt die menschliche Neigung zur Sympathie mit dem Opfer. Und es gibt den Tunnelblick, der nur noch wahrnimmt, was die eigenen Erwartungen bestätigt.




4. Die umstrittene Plattform "Correctiv" berichtet in einem meinem Eindruck nach gelungenen Beitrag über sexuelle Gewalt gegen Fußballspieler.



5. Die Berliner "taz" ist empört: Die Logos des Mietwagenanbieters "Miles" werden nahezu flächendeckend von Vandalen zu "Milfs" abgewandelt, aber das Unternehmen sieht darin kein Problem und 95 Prozent der Berliner finden es witzig. Kümmert sich denn niemand mehr über die unzähligen frauenfeindlichen Mikroaggressionen in unserem Alltag?



6. Weil ein weißer cis-Mann auf der Bühne den schwulen Autor Thomas Mann spielen sollte, bekommt eine Theatergruppe von der Stadt Zürich kein Geld. In einem Artikel der Zeitung 20 Minuten darüber heißt es:

Nun interessiert sich die FDP für den Fall. Warum? Im Ablehnungsentscheid, der dem Tages-Anzeiger vorliegt, steht nämlich auch: "Die Kommission erachtet den Versuch, die Mechanismen der Herabsetzung von Minderheiten durch die Rolle des Performers von einer von der Kommission als ‹white passing cis-Mann› gelesenen Person erklären zu lassen, als nicht überzeugend."


Mir war nicht klar, dass unsere Kulturszene schon derart hinüber ist.



7. Wenn man Correctiv als Quelle zitiert, darf man von der anderen Seite auch auch Apollo News anführen. Dort heißt es in einem aktuellen Beitrag:

Ab kommendem Dienstag gelten in England und Wales neue Bestimmungen zur Verurteilung von Angeklagten. Die Richtlinie, die durch die unabhängige Regierungsbehörde, den "Sentencing Council" (zu Deutsch: Strafzumessungsrat) beschlossen wurde, schreibt vor, dass bestimmte Gruppen beim Strafmaß einen Vorteil erhalten.

So sollen Frauen, ethnische und religiöse Minderheiten sowie junge Menschen zwischen 18 und 25 Jahren in Zukunft im Fall einer Verurteilung "normalerweise" einen sogenannten "Presentence investigation report" (zu Deutsch: Bericht zur Untersuchung der Vorstrafen) erhalten. Diese Untersuchung dient dazu, die Tat im Kontext des sozio-kulturellen Hintergrunds des Täters zu setzen: Der Bericht wirkt damit meist strafmildernd.

Die Untersuchung muss durchgeführt werden, solange das Gericht sich nicht ausdrücklich dagegen entscheidet – bei geringeren Vergehen ist das jedoch oft der Fall. Durch die neuen Richtlinien wird davon jedoch, zumindest im Fall der bereits genannten Gruppen, abgeraten. Diese sollen also in Zukunft auch bei geringen Vergehen diese, oftmals strafmildernde, Behandlung erhalten. Weiße Männer und Christen gehören hingegen nicht zu den in den Richtlinien bevorzugten Gruppen, müssen also künftig mit höheren Strafen rechnen als andere, vermeintlich marginalisierte Engländer und Waliser.


Wie kommen die Leute nur immer wieder auf solche Ideen?



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